Lade dieses Lied nicht runter! Das Neueste von “Weird Al” Yankovic und ein paar Gedanken über das Urheberrecht

Wie bekannt „Weird Al“ Yankovic in Deutschland oder in Europa ist, kann ich nicht sagen. Alles, was ich weiß, ist, dass seine Lieder bei uns eigentlich nicht im Radio gespielt werden, was sehr schade ist. Dafür durfte das deutsche Publikum ihn im Kino bestaunen, und zwar in „Die nackte Kanone“, „Die nackte Kanone 33 1/3“ und „Agent 00“. Während er in den ersten beiden Filmen einen Kurzauftritt hat, hat er für den Film „Agent 00“ das Titellied „Spy Hard“, das im Stil des James-Bond-Titelliedes „Thunderball“ aufgemacht ist, geschrieben und gesungen.

Und da sind wir auch schon bei den Dingen, die „Weird Al“ so komponiert: Es sind Parodien, meistens auf ein direktes Vorbild bezogen. Michael Jacksons „Bad“ wird zu „Fat“, „Beat it“ zu „Eat it!“, Madonnas „Like a Virgin“ zu „Like a Surgeon“… und so weiter. Aber er komponiert auch selbst, zumeist auch parodistische Lieder (wie zum Beispiel „You don’t love me anymore“, in welchem er feststellt, dass seine Partnerin ihn wohl nicht mehr liebt, denn sie hat seinen Kaffee vergiftet, seine Bremsen am Auto manipuliert, sein Gesicht auf den heißen Grillrost gedrückt, ihn in den Aufzugschacht geschubst… etc.). Ich selbst bin durch einen Zufall auf „Weird Al“ aufmerksam geworden und seither ein Fan von ihm, wenngleich es schwierig war, in Deutschland – vor allem in Nicht-Großstädten – seine CDs zu kriegen.

Von seiner neuesten CD habe ich nun zufällig ein Lied entdeckt, das wunderbar in die auch in Deutschland geführte Debatte um Urheberrechte und Lieddownloads hineinpasst. Es heißt (passenderweise) „Don’t download this Song“, einen Link zum Video gibt es ganz unten. Das Lied kann man auf Yankovics „myspace“-Seite sogar herunterladen. Und das kostenlos. Kein Witz. Und es ist es wirklich wert, denn es ist herrlich ironisch, wie man es von ihm kennt, etwa als er begründet, warum Künstler wie er unbedingt das Geld aus dem Verkauf der Lieder brauchen: „And diamond-studded swimming pools, these things don’t grow on trees…“
Doch bei aller Liebe für die Ironie – in letzter Zeit habe auch ich mir viele Gedanken über das Urheberrecht und die Debatte gemacht, die so geführt wird. Vor allem, seit in einigen Ländern die so genannten „Piraten-Parteien“ aufgekommen sind, die ganz offensichtlich die Abschaffung des Urheberrechts verlangen.

Als Autor bin auch ich ein Nutznießer des Urheberrechts. Das Urheberrecht schützt mein geistiges Werk. Und der Schutz ist so groß, dass ich nicht einmal – selbst wenn ich es wollte – mein Urheberrecht verkaufen könnte. Ich kann es lediglich lizensieren. Mehr nicht. Und jeder, der mein Urheberrecht verletzt, macht sich strafbar. Was aber wollen die Menschen, die dessen Abschaffung verlangen? Und auf was für ein „Recht“ berufen sie sich?

Ehrlich gesagt habe ich das nicht ganz kapiert. Vielleicht ist es eine Sache, die sich bei uns im Zuge der „Geiz-ist-geil“-Mentalität eingebürgert hat. Oder um es mit den Worten von Musikproduzent Thomas Stein zu sagen: „Die Leute zahlen 2 Euro und mehr für einen Klingelton, weigern sich aber, für ein Lied 99 Cent zu zahlen.“

Ich sehe im Internet auch vermehrt immer wieder Hinweise darauf, dass „Raubkopierer“ kriminalisiert werden. Dann wird das Strafgesetzbuch zitiert und zum Beispiel der trotzige Spruch gebracht: „Wenigstens bin ich kein Kinderf***“, weil auf Kinder-Pornographie die gleiche Strafe steht wie auf Raubkopien verteilen. Was dabei aber gerne übersehen wird, ist der kleine Zusatz „bis zu“. Es heißt nämlich nicht, dass ein Raubkopierer, der erwischt wird, automatisch fünf Jahre ins Gefängnis kommt, sondern fünf Jahre sind die Höchststrafe, die ein Gericht verhängen darf. Außerdem wird hierbei außer Acht gelassen, dass das Verteilen von pädophilen Pornos im Zweifelsfall nur einen Teil einer Gesamtstraftat darstellt. Genauso wie bei einem anderen Beispiel.

In der Signatur in einem Internetforum habe ich gesehen, dass jemand den Vergleich zieht, auf Raubkopien stehe fünf Jahre Strafe, und auf „Herbeiführen einer nuklearen Explosion“ ebenso. Der Schreiber will damit implizieren, dass jemand, der etwas vergleichsweise Schlimmeres gemacht hat genauso bestraft wird wie der „harmlose“ Raubkopierer. So denken Juristen aber nicht. Deswegen will ich mal ein Beispiel aufmachen. Der Terrorist A ist sauer auf das Land B. Um es dem Land mal so richtig heimzuzahlen, will er in der Großstadt C, in der 100.000 Menschen leben, eine Atombombe detonieren lassen. Tatsächlich gelingt ihm das, die Großstadt C und ihre Umgebung wird in Schutt und Asche gelegt, sämtliche 100.000 Einwohner sterben, und an den Folgen des nuklearen Fallouts sterben weitere 50.000 Menschen aus der Umgebung und noch einmal 30.000 Menschen leiden an Folgeerkrankungen. Außerdem ist das Gebiet von C auf Generationen hinaus radioaktiv verseucht. Aber Terrorist A ist sehr unvorsichtig vorgegangen und wird erwischt. Nun die Frage: Glaubt allen Ernstes jemand, die größte Sorge von Terrorist A könnte es sein, dass man ihn wegen „Herbeiführen einer nuklearen Explosion“ anklagt? Nein, denn Terrorist A würde wegen folgender Punkte zur Rechenschaft gezogen werden:

  1. Unerlaubter Besitz von spaltbarem Material
  2. Unerlaubter Besitz von Sprengstoff
  3. Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion
  4. Herbeiführen einer nuklearen Explosion
  5. Mord in 100.000 Fällen
  6. Vorsätzliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge in 50.000 Fällen
  7. Vorsätzliche schwere Körperverletzung in 30.000 Fällen
  8. Vorsätzliche Sachbeschädigung für die Zerstörung der Stadt C
  9. Vorsätzliche Sachbeschädigung für weitere Schäden
  10. Wahrscheinlich gäbe es noch etliche andere Punkte, die mir aber jetzt gerade nicht einfallen.

(Zu Punkt 2 und 3: Um eine nukleare Explosion herbei zu führen, müssen zwei so genannte „unterkritische Massen“ zu einer „kritische Masse“ an spaltbaren Material zusammengeführt werden, dies geschieht in der Regel, in dem die zwei Massen getrennt bleiben und durch eine herkömmliche Sprengstoffexplosion zusammengebracht werden.)

Der Vergleich mit dem Strafmaß für „Raubkopierer“ trifft also nur bedingt zu. Denn Jurist zerteilen eine Straftat in ihre Bestandteile. Natürlich wird den Terrorist A aus obigem Beispiel nicht einfach nur eine Strafe von 5 Jahren erwarten wegen „Herbeiführung einer nuklearen Explosion“. Er wird eine wesentlich höhere Gesamtstrafe zu erwarten haben. Analog könnte man das Beispiel eines „Raubkopierers“ aufbauen, der die CDs, auf die er Lieder unrechtmäßig kopiert, im Laden gestohlen hat. Dieser wird natürlich nicht nur wegen des Urheberrechts, sondern auch wegen des Ladendiebstahls verurteilt.

Ähnlich ist es bei der Kinderpornographie. Der erwähnte Tatbestand bezieht sich lediglich auf das „Verbreiten“, aber wenn man dem Täter nachweisen kann, dass er direkt beim Filmen dabei war, wird dies natürlich auch geahndet.

Was mir auch nicht ganz einleuchtet, ist das Argument, den meisten Verdienst würden nicht die Künstler, sondern beispielsweise die Musikindustrie machen. Das mag schon sein, aber wenn jemand ein Lied von einer Tauschbörse kostenlos herunterlädt, dann kriegt der Künstler ja auch nichts. Oder will mir jemand erzählen, dass Leute, die bei Tauschbörsen herunterladen, dem entsprechenden Künstler einen kleinen Obulus überweisen? Und eine völlige Aufgabe des Urheberrechts würde genau das verschärfen: der Künstler kriegt nichts, denn ohne Urheberrecht hat er ja keinen Anspruch darauf. Sicherlich mag es einen gewissen „Anpassungsbedarf“ an die neue Situation geben. Die Lage, aus der heraus sich die Vormachtstellung der Konzerne der Musikindustrie entwickelt hat, hat sich gewandelt, denn früher waren sie es, die als einzige den Künstlern die Möglichkeiten zur Verfügung stellen konnten, ein breites Publikum zu erreichen. Durch neue Technologie, die es praktisch jedem ermöglicht, CDs oder DVDs zu brennen und durch das Internet als Verbreitungsmöglichkeit hat sich das geändert. Auch die Möglichkeit, Tonstudios zu nutzen. Nichtsdestotrotz hat ein Künstler immer noch Ausgaben, um sein geistiges Produkt der Öffentlichkeit darbieten zu können. Und die Bereitschaft, für geistige Produkte zu zahlen, scheint im Allgemeinen abgenommen zu haben.

Aber nicht minder radikal ist die Seite der Industrie. Wo „Piraten-Parteien“ die Abschaffung fordern, fordern sie totale Verschärfung der Gesetze. Ihre Idee ist es, dass niemand mehr irgendwas kopieren darf. Auch keine private Kopie eines Originals, das man besitzt, was ja im Moment noch legal ist. Sie wünschen sich vielleicht, dass alles so bleibt wie früher. Wie „früher“? Wann denn „früher“? „Früher“, als man sich Lieder vom Radio auf Cassette überspielte? Oder auch mal eine Schallplatte? Als es noch keinen Kopierschutz gab, auch nicht auf Kauf-Videocassetten? Der Markt hat sich gewandelt und einfach an einem gewissen „Status Quo“ festzuhalten, wird nichts bringen. Es wird nur den Volkszorn auf sich ziehen. Genauso muss sich die Industrie wandeln und neue Ideen hervorbringen. Was zum Beispiel ist so unglaublich toll daran, wenn einzelne Lieder eines Künstlers zum Herunterladen 0,99 Euro kosten, ein ganzes Album mit 10 Liedern aber 9,90 Euro?

Ausgerechnet jemand, der schon viel Schelte für sein Vermarktungsverhalten gekriegt hat, scheint aber nun zumindest ein wenig die Zeichen der Zeit erkannt zu haben: George Lucas. In einem Interview gab er kürzlich bekannt, dass er nicht vorhabe, noch sehr viele Kinofilme zu produzieren, da sich der Filmmarkt wandeln und man sich auf neue Formate einstellen müssen wird.
Es ist eine paradoxe Situation, denn wie immer gibt es auf beiden Seiten Menschen, die Recht haben und solche, die eine Situation nur ausnutzen wollen. Jene, denen die die Kriminalisierung von Kopien zu weit geht, unter denen es aber auch jene gibt, die einfach nur alles kostenlos haben wollen – und auf der anderen Seite jene, die die Rechte der Künstler schützen wollen, unter denen es aber auch jene gibt, die nur ihre Pfründe und den damit verbundenen übermäßigen Profit schützen wollen.

Allerdings bin ich persönlich der Ansicht, dass radikale Ideen dem ganzen nicht zuträglich sind. Das Urheberrecht tut gute Dienste und es einfach abzuschaffen würde einen „kulturellen Dschungel“ schaffen, in dem gnadenlos das Recht des Stärkeren gilt – und damit wäre den Künstlern auch nicht geholfen.

„Weird Al“ Yankovic geht schon mal einen neuen Weg, indem man sich einige seiner Lieder auf seiner Seite anhören und sogar legal und kostenlos herunterladen kann. Und dieser Link führt zum Video:
Don’t Download This Song

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