Cyril Courage: Theoretische Unterlassung einer praktischen Tat

Es war einmal, das ist noch gar nicht so lange her, im Land jenseits der bunten Happiche, das da Absurdistan genannt wurde. In diesem Land, das uns allen näher liegt als uns lieb ist, lebt Cyril Courage. In Absurdistan erlebt Cyril etliche Abenteuer. Dies ist eins davon…

Hin und wieder kann es auch Cyril nicht vermeiden, einkaufen gehen zu müssen. Also begibt er sich in einen Laden, so wie das jeder von uns tut. Doch während er so am Regal steht, da nimmt er im Augenwinkel eine Bewegung war. Moment, was war das? Hat da der Mann, der ungefähr zwei Meter neben ihm steht, tatsächlich gerade etwas aus dem Regal genommen und in seine Tasche gesteckt? Ein Ladendieb? Cyril ist sich unsicher. Er hat nicht genau gesehen, was der Nebenmann getan hat. Aber er beschließt, so zu tun, als würde er sich intensiv mit der Warenauswahl beschäftigen, die vor ihm steht und hofft, dass es dem anderen nicht komisch vorkommt, dass er seine exorbitante Sorgfalt Damenbinden zuwendet. Doch tatsächlich! Knapp eine Minute später greift der andere Mann wieder ins Rega, nimmt etwas heraus und steckt es unauffällig in seine Manteltasche. Jetzt hat Cyril genug gesehen! Den Mann nicht aus den Augen lassend geht er ans andere Ende des Regals, wo eine Verkäuferin steht. Er erzählt ihr, was er gerade gesehen hat und sie alarmiert den Hausdetektiv, der keine zwei Minuten später am Ort des Geschehens eintrifft. Tatsächlich findet er bei einer Taschenkontrolle einiges Diebesgut und nimmt den Mann mit in sein Büro. Cyril Courage kommt auch mit, als Zeuge. Der Detektiv verständigt die Polizei und den Geschäftsführer.

Beide treffen kurz darauf im Büro des Detektivs ein und lassen sich die Situation schildern. Der Geschäftsführer ist außer sich. Er will eine Anzeige gegen den Ladendieb machen – und auch gegen Cyril Courage! Der versteht die Welt nicht mehr. Er hat doch schließlich den Ladendieb entdeckt! Ja, meint der Geschäftsführer, aber er hat ihn nicht sofort gemeldet. Cyril wehrt ab, schließlich sei er sich nicht sicher gewesen, denn den ersten Griff ins Regal hatte er nur flüchtig gesehen. Der Geschäftsführer jedoch meint, dass es theoretisch möglich gewesen wäre, dass der Dieb nach diesem Griff seinen Raubzug beendet und den Laden verlassen hätte. Dann hätte ihn Cyril womöglich nicht gemeldet und sich theoretisch der Beihilfe zur einer Straftat durch Unterlassen schuldig gemacht. Das ist auch, weswegen ihn der Geschäftsführer anzeigen will: theoretische Unterlassung einer praktischen Tat.

Cyril versteht die Welt nicht mehr. Noch weniger, als sich der Geschäftsführer das Diebesgut ansieht und brummend meint, das könne er sowieso nicht mehr verkaufen – und es dem Dieb schenkt.

Diese Situation ist absurd? In der Tat. Genauso absurd wie die Abmahnung an Stefan Niggemeier wegen eines Kommentars, den jemand in seinem Blog abgegeben hat. Dieser Kommentar, in dem offenbar Bezüge zum Nazi-Regime hergestellt wurden, war völlig daneben und auch juristisch fragwürdig. Das bestreitet niemand, nicht einmal Stefan Niggemeier. Deswegen hat er ihn ja auch sofort, nachdem er ihn gesehen hat, gelöscht. Das reicht jedoch der Firma, die mit dem Kommentar beleidigt wurde nicht. Niggemeier sei verantwortlich für den Kommentar, egal ob er schon gelöscht sei oder nicht. Inzwischen geistert jemand durch die Kommentar-Spalten der Blogs, die über die Sache berichten, der behauptet, von der abmahnenden Firma zu sein. Er stellt die Sache so hin, als würde Niggemeier versuchen, den Nazi-Kommentar zu verharmlosen (hat er gar nicht) und – und das ist der Gipfel – wiederholt das Zitat wortwörtlich! Als Begründung für die Abmahnung wird angegeben, dass dieser Kommentar ja, wenn Niggemeier nicht gleich am nächsten Tag, sondern erst einen Tag später nachgesehen hätte, einen Tag länger für alle zu lesen gewesen wäre (theoretisch).

Wir fassen zusammen: Stefan Niggemeier wird abgemahnt, weil er einen beleidigenden Kommentar, den man so nicht stehenlassen kann, theoretisch auch sehr viel später hätte löschen können, als er ihn gelöscht hat. Dann wird er beschuldigt, den Kommentar zu verharmlosen, was er gar nicht hat, und als Gipfel wird das Zitat, das Niggemeier nicht schnell genug gelöscht hat, nun in anderen Blogs in der Rechtfertigung der Abmahnung munter weiter verbreitet.

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