Konsequenzen aus dem Leistungsschutzrecht #LSR

Deutschlands Verlage haben klar gemacht, dass sie in der Welt des Internets nicht mitspielen wollen. Also tun wir, die wir Dinge ins Internet schreiben, ihnen doch den Gefallen.

Thomas Knüwer auf „Indiskretion Ehrensache“

Ein bisschen komme ich mir so vor wie der Zuschauer von einem Horrorklischeefilm: Mitten in der Handlung, es sind schon furchtbare Dinge passiert, kommt eine der Figuren des Films plötzlich auf den Gedanken, dass sie dringend allein und ohne Vorsichtsmaßnahme in den unbeleuchteten Keller gehen muss. „Nein“, denkt man sich als Zuschauer, „gehe nicht in den Keller!“ Doch schon stapft die Figur die Treppen herunter – schön langsam. Zögernd. Bleibt stehen. Der Zuschauer hofft, dass sie zur Vernunft kommt. Es ist keine gute Idee, das zu tun. Die Figur wendet sich um. Doch gerade als man glaubt, sie wolle wieder hinauf – zack! Geht sie die letzten Stufen herunter in die Finsternis. Was nun passiert, weiß der Zuschauer nur zu gut: der wahnsinnige Killer / Geist / Dämon / oder wovon der Horrorfilm auch immer handelt erwischt die Figur und bescheidet ihr ein unsanftes Ende.

Beim Gesetzgebungsverfahren zum Leistungsschutzrecht war es ähnlich. Allerdings gab es einen Unterschied: die Figur aus dem Film kann das Drängen der Zuschauer nicht hören, die ihr raten, umzukehren. Die Politik hat das Drängen jener, die zum Umkehren rieten, sehr wohl hören können – allein, sie wollten es nicht hören.

Mahnende Stimmen hat es genug gegeben. Und doch ist die deutsche Politik in den dunklen Keller der Verleger hinabgestiegen. Nachdem das Leistungsschutzrecht nun kurz davor steht, tatsächlich Gesetz zu werden, müssen Maßnahmen ergriffen werden. Zwar gibt es Blogger wie Robert Basic, die meinen, es würde sich für Blogger gar nichts ändern, aber da bin ich anderer Ansicht. Es mag zwar sein, dass das Gesetz das so hergibt, aber das heißt nicht, dass es nicht vielleicht irgendwo einen findigen Rechtsanwalt gibt, der es „einfach mal“ versucht mit dem Abmahnen. Genau das ist der Punkt: Es gibt keine Passagen, die so eindeutig formuliert sind, dass man von vornherein sagen kann, für A gilt das Gesetz, für B aber nicht. Vielmehr heißt es, für A gilt das Gesetz auf jeden Fall, für B möglicherweise auch, man weiß es nicht, sollen doch die Gerichte entscheiden. Da weder ich noch meine Mitautoren, noch das „Phantastische Projekt“ an sich über genügend finanzielle Mittel verfügen, sich auf einen langwierigen Rechtsstreit einzulassen, gilt ab sofort folgendes:

Auf diesem Blog werden keine Zitate aus und / oder Verlinkungen auf Medien von so genannten „Presseverlagen“ mehr veröffentlicht.

Das Zitat am Anfang des Artikels stammt übrigens nicht von einem Presseverlag. In dem gleichen Artikel ist Thomas Knüwer sehr zuversichtlich, dass das Gesetz entweder im Bundesrat scheitert oder vom Verfassungsgericht gekippt wird. Was den Bundesrat betrifft, wäre ich nicht so optimistisch – und dann kann es Jahre dauern, bis das Gesetz vom Verfassungsgericht wieder einkassiert wird. Also sorgen wir hier erstmal selbst für Sicherheit.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert