Über die Wiederverwendung von FFP2-Masken und einigen Mythen, Gerüchten und Beleidigungen

Wenn ein Wortbeitrag mit den Worten „Wie blöd ist die Menschheit eigentlich?“ anfängt, lohnt es sich in den meisten Fällen nicht, noch weiterzulesen. Der Ton ist schon gesetzt: Alle sind blöd, nur ich nicht. Wenn in dem Beitrag dann auch noch Halbwahrheiten mit dem Brustton der Überzeugung, garniert mit ein paar Beleidigungen in Richtung der Bundesregierung („Kanzlerkasperle“), dargeboten werden, weiß man: Hier geht es nicht darum, sachlich zu informieren, sondern nur um blanke Stimmungsmache. Dieser Beitrag wird gerade auf verschiedenen sozialen Medien geteilt, es handelt sich um einen Screenshot, der selbst von Facebook oder Twitter zu kommen scheint. Genau nachvollziehen kann man das nicht, denn eine Quelle wird – Überraschung! – natürlich nicht angegeben. Das große Problem sind die Halbwahrheiten und Gerüchte, die hier verbreitet werden. Da der Beitrag mittlerweile auch bei mir gelandet ist, sehe ich mich genötigt, hier ein paar Klarstellungen zu schreiben. In dem Beitrag geht es um die Wiederverwendung von FFP2-Masken.

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Nach der Einstiegsbeleidigung mit der Frage, wie blöd die Menschheit eigentlich sei, heißt es in dem Beitrag: „Seit mehr als 50 Jahren werden FFP2 Masken (sic!) produziert, erforscht, verbessert, überprüft und deren Auswirkungen auf den Körper. Seit mehr als 50 Jahren steht in der Packungsbeilage das Ergebnis aus 50 Jahren Erfahrung u.a.: …“ Der Satz ist inhaltlich eine Katastrophe (es kann nicht seit 50 Jahren die Erfahrung aus 50 Jahren in der Packungsbeilage stehen, denn diese Erfahrung von 50 Jahren muss ja erstmal gemacht werden) und leitet eine Auflistung ein, in der es unter anderem heißt, FFP2-Masken schützen nicht vor Keimen, seien als Medizinprodukt nicht geeignet und dürfen nicht wiederverwendet werden.

Nach dieser Aufzählung folgt die Bemerkung, „das Kanzlerkasperle“ (sic!) habe gesagt, die Experten hätten sich die letzten 50 Jahre geirrt, „FFP2 Masken“ (sic!) schützen alle vor allem und am besten, wenn man sie bei 80 Grad im Ofen trocknet.

Der Zweck dieses Beitrags ist klar: Die Maßnahmen der Regierung anzugreifen und lächerlich zu machen. Nun kann man sicherlich die Maßnahmen der Regierung, beziehungsweise auch der Länderchefs kritisieren (langsame Durchsetzung, uneinheitliche Konzepte, „Wettlauf“ der Länder um die Schulöffnungen, um nur ein paar zu nennen), aber so eine Kritik sollte dann wenigstens klar, eindeutig und vor allem fundiert sein. Der geteilte Beitrag spielt vor allem mit der Empörung der Bürger und wird Wasser auf die Mühlen der Maßnahmengegner sein. Vor allem werden „der Regierung“ Worte in den Mund gelegt („FFP2-Masken schützen alle vor allem“), die so nie gefallen sind. Kein Wunder, dass keine Quelle für den Inhalt des Beitrags angegeben ist. Schauen wir uns die Behauptungen mal im einzelnen an.

Es wird behauptet, FFP2-Masken seien nicht als Medizinprodukt geeignet. Und hier sehen wir schon ein Problem: Die Auflistung sieht so aus, als sei sie aus irgendeinem Datenblatt abgeschrieben. Ich hätte das Datenblatt gerne selbst gesehen, um zu überprüfen, ob das, was da behauptet wird, wirklich so wortwörtlich drin steht. Ich habe nun ein Datenblatt der Firma 3M gefunden, in dem es sogar heißt FFP2- und FFP3-Masken seien für die „Pandemievorsorge“ geeignet (Quelle: hier). Eine andere Firma vertreibt FFP2-Masken sogar ausdrücklich als „medizinische Atemschutzmaske“ (Quelle: hier). Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) schreibt: „FFP2-Masken müssen mindestens 94 % und FFP3-Masken mindestens 99 % der Testaerosole filtern. Sie bieten daher nachweislich einen wirksamen Schutz auch gegen Aerosole.“ (Quelle: hier) Und genau das ist der Knackpunkt: Bei der Übertragung gerade auch des Corona-Virus sind die Aerosole das Ausschlaggebende. Das Virus bewegt sich in Tröpfchen mit (zum Beispiel wenn ein Mensch hustet oder niest und kleine Tröpfchen – eben Aerosole – aus Mund und Nase geschleudert werden). Um das Virus aufzuhalten, reicht es also, die Aerosole zu filtern. Und das erfüllt die FFP2-Maske (und noch besser die FFP3-Maske). Tatsächlich werden FFP2-Masken ja im medizinischen Bereich verwendet.

Ein zweiter Teil des Beitrags geht auf den Umstand ein, dass man FFP2-Masken nicht wiederverwenden darf. Das ist sogar grundsätzlich richtig, das schreibt auch das BfArM: „Grundsätzlich sind FFP-Masken vom Hersteller als Einmalprodukte und nicht zur Wiederverwendung vorgesehen.“ (Quelle: siehe oben) Das Problem ist aber, und das hat auch das BfArM erkannt, dass FFP2-Masken nicht gerade billig sind. Wenn man also eine Anordnung herausgibt, wie es im Bayern gemacht wurde, dass in bestimmten Bereichen (öffentliche Verkehrsmittel, Geschäfte) der Zutritt nur noch mit FFP2-Masken gestattet ist, verursacht man ein Problem bei den Bevölkerungsschichten, für die die Anschaffung von ausreichend Masken finanziell schwierig ist1. Man weiß, dass die FFP2-Masken ein Einmalprodukt sind, aber man weiß auch, dass diese schlicht aus Gründen der Not mehrfach verwendet werden. Das könnte allerdings ein neues Problem verursachen, wenn Menschen Masken mehrfach tragen, die mit Keimen belastet sind, deswegen hat das BfArM eine Studie der Fachhochschule Münster gefördert, in der es darum ging festzustellen, ob eine Wiederverwendung unter bestimmten Bedingungen wohl doch möglich wäre.

Das Team, das für die Fachhochschule Münster geforscht hat, besteht aus Virologen, Mikrobiologen, Hygienikern, Chemikern, Physikern, Gesundheitsökonomen und Designern der FH Münster und WWU Münster. Das heißt, es waren Menschen am Werk, die sehr wohl wussten, was sie taten. Herausgekommen ist eine Empfehlungsbroschüre mit dem Titel:

Möglichkeiten und Grenzen der eigenverantwortlichen Wiederverwendung von FFP2-Masken für den Privatgebrauch im Rahmen einer epidemischen Lage

Das klingt doch schon mal etwas anders als das, was der anonyme Schreiber des Ursprungsbeitrags hingerotzt hat. Erstens wird sehr deutlich klar gemacht, dass FFP2-Masken weiterhin Einmalmaterial sind. Das heißt, Betriebe, die Arbeitsbereiche haben, in denen FFP2-Masken Vorschrift sind, müssen weiterhin genügend Masken zur Verfügung stellen und dürfen diese nicht wiederverwenden. Es geht rein darum, ob bei der Verwendung im Privatgebrauch, wo die Bedingungen natürlich nicht so hart sind wie in einem beruflichen Umfeld, Ausnahmen gemacht werden können. Und das auch nur im Rahmen einer epidemischen Lage.

Die Möglichkeiten wurden wissenschaftlich untersucht, nicht nur im Bezug auf die Viruslast, sondern auch im Bezug auf das Material der FFP2-Masken. Denn was nutzt es, wenn ich durch Erhitzen im Backofen zwar alle Viren abtöten kann, die Maske dabei aber zerstöre. Dabei wurden zwei Möglichkeiten herausgearbeitet. Die eine ist, die Maske frei aufzuhängen und an der Luft trocknen zu lassen (allerdings muss sie für 7 Tage hängen bleiben). Die zweite ist, die Maske bei 80° C für 60 Minuten im Backofen aufzubereiten. Die Methode im Backofen ist allerdings ungeeignet für FFP2-Masken, die ein Plastikventil haben.

Wenn man FFP2-Masken für den Privatgebrauch auf diese Weise aufbereitet, kann man sie bis zu fünf Mal wiederverwenden. In der Broschüre wird auch vorgeschlagen, wie man FFP2-Masken mit der „7-Tage-Methode“ richtig verwenden kann. Außerdem werden noch allgemeine Hinweise gegeben, also zum Beispiel wie so eine Maske richtig getragen wird, wie man die Dichtigkeit überprüfen kann und mehr.

Die Broschüre der FH Münster gibt es zum Download auf deren Webseite direkt hier.

Das heißt, von dem hochempörten Beitrag, der die Menschheit en gros für blöd erklärt, Halbwahrheiten über gemachte Aussagen verbreitet und ansonsten nur für schlechte Stimmung sorgen will, bleibt nichts übrig. Wie so häufig. Wie gesagt, es gäbe sicher Gründe, konstruktive Kritik zu üben, aber die Empfehlung, FFP2-Masken für den Privatgebrauch aufzubereiten, ist wissenschaftlich fundiert.

Für die Freunde des Bewegtbildes hier noch ein paar Videoempfehlungen im Rahmen der Corona-Pandemie:

Update: Inzwischen habe ich einen Artikel gefunden, der einen Informationszettel enthält, in dem es um FFP2-Masken und die Wirksamkeit gegen Viren geht. Ob sich der Originaltext exakt auf diesen bezieht, weiß ich natürlich nicht, aber der Zettel kommt dem nahe, was da behauptet wird. Allerdings ist es so, wie ich schon geschrieben hab: Es kommt darauf an, dass die FFP2-Maske die Aerosole filtert. Der Zettel plus Erklärung findet sich bei MIMIKAMA: „Doch, FFP2-Maske schützt! Und zwar indem sie Partikel filtert„.


1= In dem Zusammenhang: Ich finde die Bezeichnung „sozial schwach“ für Menschen, die sich in dieser Situation befinden, eine Katastrophe. Das Problem ist hier nicht das „Soziale“, sondern das Geld. Solche Menschen wären also „finanziell schwach“, bzw. „monetär schwach“. Ich denke, es gibt mehr reiche Menschen, die man als „sozial schwach“ bezeichnen könnte.

Gewinner gesucht! Die Jagd nach den 90 Millionen Euro geht weiter

Zusätzlicher Jackpot in der Gewinnklasse 2 von 20 Millionen Euro. Bild: Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG
Zusätzlicher Jackpot in der Gewinnklasse 2 von 20 Millionen Euro. Bild: Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG

In 17 europäischen Ländern gab es letzte Woche die Jagd nach dem Jackpot: Mit 90 Millionen Euro war der Eurojackpot in der Gewinnklasse 1 bis zum Rand gefüllt. Mehr geht nicht. Zwei Spielteilnehmer aus Bayern und Finnland konnten bei der Ziehung am letzten Freitag in Helsinki die Gewinnklasse 2 treffen. Bei den Gewinnzahlen 1, 10, 20, 43 und 44 sowie den beiden Eurozahlen 6 und 9 fehlte den beiden Tippern jeweils eine weitere richtige Eurozahl zum Knacken des Jackpots. In der Gewinnklasse 2 wurden die beiden Spielteilnehmer jeweils zum 4-fachen Millionär. Die genaue Gewinnsumme lautet:

4.079.856,90 Euro.

Seit nunmehr 10 Ziehungen ist die Gewinnklasse 1 unbesetzt. Die Rekordsumme von 90 Mio. Euro wartet weiterhin auf einen oder mehrere Gewinner!Diese Woche wird es jetzt aber noch spannender!Der Pott läuft über. Auf Grund der Deckelung der Gewinnklasse 1 bei 90 Millionen Euro bildet sich ein zweiter Jackpot in der Gewinnklasse 2. Zusätzliche 20 Millionen Euro stehen hier zur Ausspielung!

Dazu Andreas Kötter, Chairman der Eurojackpot-Kooperation: „Jetzt wird es noch einfacher Millionär zu werden! Mit einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 zu rund 6 Millionen bietet sich zur kommenden Ziehung eine so in Deutschland fast einmalige Gewinnkonstellation. Die zweite Gewinnklasse zu treffen ist rund 16-mal einfacher.“

Die europäischen Tipper können auch diese Woche noch den Traum vom Jackpot-Gewinn träumen. Den bisher höchsten deutschen Lotteriegewinn gab es Ende Juli 2016. Ein Hesse räumte – ebenfalls bei Eurojackpot – rund 84,8 Millionen Euro ab. Im Mai 2015 war der Eurojackpot zum ersten Mal auf 90 Millionen Euro angewachsen. Damals wurde der Jackpot auch nicht gleich beim ersten Versuch geknackt. Es kam – wie jetzt auch – zu einem Überlauf des Jackpots in die Gewinnklasse 2. In der zweiten Ziehung mit den 90 Millionen Euro in der obersten Gewinnklasse in Folge ging der Jackpot dann nach Tschechien.

Wer sich diese außergewöhnliche Gewinnkonstellation nicht entgehen lassen will, kann bis kommenden Freitag, den 14. Oktober 2016 seinen Tipp in einer Lotto-Annahmestelle oder unter www.eurojackpot.de abgeben.

Quelle: Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG

„Verleiht keine Flügel“ – die deutschen Medien und der Anti-Amerikanismus

Die Amerikaner, die kämpfen wie Weiber!
– Ein Nazi-Soldat in „Indiana Jones und der letzte Kreuzzug“

Du bist gegen TTIP? Das ist nur Anti-Amerikanismus! Du bist kritisch gegenüber den vielen Militäreinsätzen der USA? Anti-Amerikanismus! Was die NSA und ihre Spießgesellen in Deutschland treiben, gefällt Dir nicht? Purer Anti-Amerikanismus!

Mit dieser „Argumentation“ wurden in der Vergangenheit immer mal wieder gern aufkommende Diskussionen erstickt. Schon Schopenhauer hat so ein Vorgehen in seiner „Eristischen Dialektik“ beschrieben, es ist ein „Argumentum ad Personam“: Dem Kritiker werden unlautere Motive unterstellt und damit seine Kritik pauschal abgelehnt. Seine Argumente werden nicht wirklich widerlegt, stattdessen beruft man sich auf die Motive und darauf, dass Argumente aus niederer Motivation nicht widerlegt zu werden brauchen.

Auch die Medien verwendeten das Schlagwort „Anti-Amerikanismus“, um Diskussionen die Grundlage zu entziehen. Doch manchmal schlägt sowas auch zurück. Denn im Moment macht ein Fall die Runde, bei dem die Medien nicht widerstehen konnten und ihn mit dem Etikett „Typisch Amerikaner“ versahen: Drei Amerikaner haben den österreichischen „Red Bull“-Konzern wegen wahrheitswidriger Werbung verklagt. Aufhänger bei einigen Presse- und Fernsehberichten ist dabei Red Bulls Werbespruch „Red Bull verleiht Flüüüügel“, auf Englisch „Red Bull gives you wings“. Drei Amerikaner verklagen also Red Bull, weil ihnen der Energydrink keine Flügel verleiht.

Na, typisch Amerikaner halt, die sind ja so blöd und glauben jeden Werbespruch. Wahrscheinlich haben die auch nie an der Esso-Tankstelle getankt, weil sie Angst vor dem Tiger im Tank hatten. Und Millionen amerikanischer Kinder sind enttäuscht, weil bei ihnen nie Tony der Tiger aus der „Kellog’s Frosties“-Packung gesprungen kam. Ach ja, und war da nicht so eine Dame, die nicht wusste, dass Kaffee heiß ist und die deswegen McDonald’s verklagt hat und Millionen bekommen hat?  Und jetzt also Red Bull. Ts! Die Amerikaner halt… Anti-Amerikanismus? Aber nicht doch, jeder weiß doch, wie die Amis so sind…

Nun, richtig ist, dass man in den USA sehr viel leichter verklagt werden kann. Richtig ist auch, dass drei Amerikaner Red Bull verklagt haben. Richtig ist auch, dass sie das wegen Red-Bull-Werbesprüchen getan haben. Aber nicht wegen „Red Bull verleiht Flüüüügel“ und dass man davonfliegen kann. Wenn man diejenigen Artikel, die das zumindest herausgearbeitet haben, etwas aufmerksamer liest, ging es unter anderem um die Behauptung, der Energydrink würde die sportliche Leistungsfähigkeit steigern. Diese Klage kann man zwar immer noch kritisch sehen, aber es geht mitnichten darum, dass ein paar Amerikaner zu blöd waren, „Red Bull verleiht Flüüüügel“ als das zu sehen, was es ist: ein griffiger Werbespruch, der nicht wörtlich zu nehmen ist.

Aber dennoch machen viele Medien genau den Werbespruch zum Aufhänger ihres Berichts oder sogar zur Schlagzeile. Es wird mit anti-amerikanischen Ressentiments gespielt und vielfach auch gar nicht aufgeklärt, dass es in dem Prozess gar nicht um den Werbespruch an sich ging. n-tv zum Beispiel macht sogar eine Straßenumfrage, in der die Deutschen zeigen dürfen, dass sie den Amerikanern geistig überlegen sind, weil sie von Red Bull nicht erwarten, dass ihnen Flügel wachsen. Zwar wird in der Schlagzeile und im Bericht umschweifig vom „Flügel-Effekt“ geredet, aber das Publikum weiß genau, was es denken soll.

Wenn man sich die Mühe macht, bis an den Anfang zu gehen, kann man direkt nachlesen, dass es in dem Prozess nicht um eine wörtliche Auslegung des Werbespruchs ging, sondern um:

…[Red Bull’s] claims of increased performance, concentration and reaction speed…

Auch bei dem Betrag, der aus dem Vergleich hervorging, ist Vorsicht geboten: Ja, das ganze kostet Red Bull 13 Millionen Dollar. Aber nein, die 13 Millionen bekommen nicht die Kläger allein, sondern jeder amerikanische Kunde, der zwischen 2002 und dem 3. Oktober 2014 Red Bull gekauft hat, kann seine Ansprüche anmelden (Voraussetzung: Er muss den Kauf mit einem Beleg nachweisen). Jeder Kunde, der das tut, bekommt maximal 10 US$ ausgezahlt oder Red-Bull-Produkte im Wert von 15 US$. Sollten allerdings 13 Millionen Kunden bei Red Bull ihre Ansprüche anmelden, bekommt jeder nur 1 US$.

Ja, natürlich kann man an diesem Prozess einiges kritisierungswürdig finden. Manches muss man sogar kritisierungswürdig finden. Zum Beispiel, dass er Menschen von Eigenverantwortung und kritischem Denken freispricht. Einer der Kläger hat etwa berichtet, dass er jahrelang Red Bull getrunken, aber nie eine Steigerung der Leistungsfähigkeit festgestellt habe. Also, wenn etwas nicht die Wirkung hat, die ich mir davon verspreche, dann lasse ich einfach die Finger davon. Hat der immer weitergetrunken nach dem Motto „Bei der nächsten Dose wird alles anders“?

Kritisierungswürdig ist auch, dass eine solche Prozesshanselei für Firmen ständig eine Gefahr ist, denn wie will man denn erreichen, dass jeder Mensch bei einer Werbebotschaft immer alles richtig versteht? Aber bei vielen Medien findet keine Differenzierung statt, einfach nur, weil man eine griffige Schlagzeile hat, bei der der Leser / Zuseher sich so schön überlegen fühlen und sagen kann: „Ach schau an, die Amerikaner mal wieder…“

Und morgen wird den TTIP-Gegnern wieder vorgeworfen, sie seien ja nur anti-amerikanisch.

Was war eigentlich mit der Dame, die McDonalds verklagt hat und immer wieder quasi als Prototyp für den „wegen jedem Dreck klagenden Ami“ herhalten muss? Da bleibt genauso wenig übrig, wenn man genau hinschaut.

Hinweis: Wer sich durch die verschiedenen „Amerikaner klagen, weil Red Bull keine Flügel verleiht“-Artikel arbeiten möchte, gebe bei der Suchmaschine seiner Wahl „klage gegen red bull“ ein (oder hier klicken). Wegen des Leistungsschutzrechts für Presseverleger werden auf diesem Blog keine Presseerzeugnisse mehr verlinkt.

UPDATE: Stefan Niggemeier hat sich in seinem Blog des Themas angenommen und hat die „schönsten“ Schlagzeilen und Artikel zum vermeintlichen Thema „Amerikaner verklagt Red Bull, weil er keine Flügel bekommen hat“ gesammelt.

 

 

Und noch ein persönlicher Hinweis: Unterschreibt unbedingt die Initiative gegen CETA und TTIP! Stoppt TTIP, solange Ihr noch könnt!

 

Monty Python’s „One Down, Five More To Go“

Es war eine Sensation, als entgegen aller Erwartung die Truppe, die in den 1960er, 70er und 80er Jahren als „Monty Python“ bekannt war, öffentlich ankündigte, dass es noch einmal nach all den Jahren eine Bühnenshow geben würde.

Von dieser Show gab es mehrere Vorstellungen in der O2-Arena in London. Die letzte Vorstellung wurde weltweit übertragen, in Kinos, im Fernsehen und im Internet. arte hat nun den 178 Minuten langen Livestream online gestellt, damit man sich die Show nochmal anschauen kann.

Hier ist er!

Wer es sehen will: Schnell machen, bevor er depubliziert wird! Das ist Nostalgie pur! Wirklich!

JAMES BOND #24: Der Titel vom neuen Bond-Film ist raus…

"Kein Quantum Trost" - Achtung, Parodie!
„Kein Quantum Trost“ – Achtung, Parodie!

Nein, natürlich nicht! Da der neue Film am 23. Oktober 2015 Premiere haben soll, werden wir frühestens nächstes Frühjahr einen definitiven Titel erfahren. Mal sehen, wie es dann weitergeht mit dem Agenten im Geheimdienst Ihrer Majestät…

Erst dachte ich, die Fußball-WM würde mich nicht interessieren. Doch dann sah ich das hier!

Mich machen ja in letzter Zeit mehrere Dinge neugierig. Nummer eins ist, ob man Leute wirklich mit so sensationsheischenden Überschriften herholen kann. Bei Ihnen scheint das ja funktioniert zu haben, in dem Sinne: Herzlich willkommen!

Nummer zwei ist, ob die Fußball-WM in Brasilien wirklich so viele Menschen in Deutschland interessiert. Da Sie hier sind, scheint das auch zu stimmen. In dem Sinne, wie wär’s mit ein paar Fanartikeln?