„Die Freihandelslüge: Warum TTIP nur den Konzernen nützt – und uns allen schadet“ von Thilo Bode ab sofort im Handel

(c) DVA
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Die Verbraucherorganisation foodwatch hat den TTIP-Befürwortern eine Fehl- und Desinformationskampagne vorgeworfen. Von der Bundeskanzlerin bis zur Europäischen Kommission, von den Wirtschaftsweisen bis zum BDI, von der US-Botschaft bis zur Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft werde falsch oder irreführend über das geplante Freihandelsabkommen zwischen EU und USA informiert. Das kritisiert foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode in seinem neuen Buch „Die Freihandelslüge: Warum TTIP nur den Konzernen nützt – und uns allen schadet“ (DVA), das er in Berlin der Öffentlichkeit vorstellte und ab sofort im Handel erhältlich ist.

Eine so breit angelegte Desinformationskampagne wie bei TTIP habe ich noch nie erlebt. Das Muster ist stets dasselbe: Die Chancen des Abkommens werden aufgebauscht, die Risiken geleugnet oder verschwiegen“, kritisierte Thilo Bode.

In seinem Buch erklärt der foodwatch-Gründer verständlich, um was es bei TTIP wirklich geht, warum das Abkommen demokratische Prozesse aushöhlt und wie sehr es die Verbraucher ganz konkret betrifft. Er klärt über die sensiblen Punkte auf, über die die Befürworter nicht offen sprechen: Kommt TTIP, würde es als völkerrechtlicher Vertrag über einzelnen Gesetzen stehen. Wenn EU und USA mit TTIP gesetzliche Standards gegenseitig anerkennen, könnten diese nicht mehr einseitig geändert werden. So hätte die wechselseitige Anerkennung etwa von Tierhaltungsbedingungen oder von Vorgaben für die Lebensmittelkennzeichnung zur Folge, dass die EU nicht mehr einfach ohne Zustimmung des Handelspartners USA bessere Standards in der Tierhaltung und mehr Transparenz über Produkteigenschaften beschließen könnte. Das Buch „Die Freihandelslüge“ zeigt, wie TTIP damit vor allem zu einem Programm zu werden droht, mit dem sich Konzerne in Zukunft unliebsamer Regulierungsvorhaben entledigen können.

Ich bin ein großer Verfechter des fairen Freihandels – genau deshalb bin ich gegen TTIP“, stellte Bode klar. „Bei diesem Abkommen geht es nicht um Freihandel, sondern um Freibeuterei. Das Recht der Konzerne auf ungestörtes Beutemachen würde ins Völkerrecht geschrieben, und die Gesetzgeber würden sich in Teilen selbst abschaffen: Regulierungsvorhaben könnten nur noch dann durchgesetzt werden, wenn der Handelspartner USA zustimmt. TTIP muss gestoppt werden.“

Bei Verhandlungen über einen so weitreichenden, völkerrechtlichen Vertrag sei es wichtig, eine offene und aufrichtige, öffentliche Debatte zu führen. Genau diese finde aber nicht statt, kritisierte Bode. In einem ausführlichen Hintergrunddokument hat foodwatch anhand von dutzenden Zitaten belegt, wie falsch und irreführend über TTIP informiert wird. Nur einige der Beispiele:

  • Der Einfluss von TTIP auf die Gesetzgebung wird geleugnet: „Der Spielraum für künftige Regulierungsvorhaben muss natürlich erhalten bleiben“, sagt zum Beispiel Bundeskanzlerin Angela Merkel – dabei stellt ihr eigenes Kanzleramt wahrheitsgemäß klar, „dass der Regelungsspielraum der EU und der EU-Mitgliedstaaten durch konkrete Vereinbarungen über eine enge transatlantische Regulierungszusammenarbeit, etwa im Rahmen einer gegenseitigen Anerkennung von Standards, in Teilen eingeschränkt werden kann“.
  • Hypothetische wirtschaftliche Potenziale werden zu Fakten erhöht: Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) hat in diesem Februar eine Broschüre mit „12 Fakten“ zu TTIP herausgegeben – mindestens 5 davon müssen jedoch korrigiert werden. Als „Fakten“ präsentiert die Arbeitgeber-Lobby zum Beispiel „Hunderttausende neue Arbeitsplätze“ und „119 Milliarden Euro Gewinne durch TTIP“ – tatsächlich handelt es sich dabei nicht um Fakten, sondern um Schätzungen auf Basis völlig spekulativer Annahmen über die Ausgestaltung von TTIP. Dass dieselben Studien bei anderen Annahmen zu viel niedrigeren Prognosen kommen, verschweigt die INSM.
  • Wirtschaftliche Prognosen werden größer dargestellt: „Die Schätzungen über zusätzliche Arbeitsplätze in der EU reichen von 400.000 bis 1,3 Millionen“, schreibt die CDU. Die Schätzungen selbst in den Studien, aus denen die von der CDU zitierten Zahlen stammen, beginnen tatsächlich bei nur rund 12.000 Jobs.
  • Aus langfristig eintretenden Niveaueffekten wird jährliches Wachstum gemacht: Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) verspricht „rund 100 Mrd. Euro Wirtschaftswachstum pro Jahr“ in der EU – tatsächlich gehen Studien lediglich davon aus, dass das Bruttoinlandsprodukt der EU langfristig (im Jahr 2027) um diesen Betrag höher liegen könnte als ohne BIP – ein jährliches Zusatzwachstum wird gerade nicht vorhergesagt und erst recht nicht in dieser Größenordnung.
  • Einschränkungen werden unter den Tisch fallen gelassen: Selbst die „Wirtschaftsweisen“ im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung behaupten in ihrem Jahresgutachten 2014/2015, ein umfassendes TTIP „führt“ zu „weltweiten Beschäftigungszuwächsen: In Deutschland lägen sie bei 110.000 Personen.“ Die Ökonomen erwähnen nicht, dass diese Zahl in der Original-Studie als Obergrenze („bis zu“) und nur errechnet wurde für ein „sehr optimistisches Szenario, welches erhebliche Unsicherheiten involviert“.
  • Verlierer werden nicht erwähnt oder zu Gewinnern gemacht: Ein Vertreter der Europäischen Kommission bezeichnet TTIP als „große Goldgrube“ für Entwicklungsländer. Tatsächlich legt die Studienlage nahe, dass gerade Entwicklungsländer mit wirtschaftlichen Verlusten zu rechnen hätten.

Thilo Bode: Die Freihandelslüge. Warum TTIP nur den Konzernen nützt – und uns allen schadet. DVA 2015, 272 Seiten, 14,99 Euro. Seit dem 9. März im Buchhandel. Das Honorar von Thilo Bode fließt ausschließlich direkt in die Arbeit von foodwatch.

Das Buch gibt es im Buchhandel oder es kann hier bestellt werden:

 

Quelle: foodwatch e. V.

Europäische Bürgerinitiative fordert Verhandlungsstopp bei TTIP und CETA

EBI-Registrierung am 15. Juli 2014 – Kritik: mangelnde demokratische Beteiligung und Aushöhlung von Standards

Am 15. Juli 2014 hat die 47. Europäische Bürgerinitiative (EBI) ihren Antrag auf Registrierung bei der Europäischen Kommission gestellt. Die Initiative „Stop TTIP“ fordert die EU-Kommission auf, dem EU-Ministerrat zu empfehlen, das Verhandlungsmandat über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) aufzuheben und auch das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) nicht abzuschließen. Hinter der Initiative stehen knapp 150 Organisationen aus 18 EU-Mitgliedsländern. In Deutschland koordinieren die Organisationen Attac, Campact, BUND, Mehr Demokratie e.V., das Umweltinstitut München und der Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) die EBI. Auch Brot für die Welt, der Deutsche Kulturrat und die GEW gehören dem stetig wachsenden Bündnis an.

„Im Zentrum unserer Kritik steht der demokratiepolitische Aspekt der geplanten Abkommen: Es werden hinter verschlossenen Türen Regeln beschlossen, die weitreichende Folgen für über 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger in den 28 Mitgliedstaaten haben. Dagegen wehren wir uns“, so Michael Efler, Vertreter des Bürgerausschusses der Bürgerinitiative und Vorstandssprecher des Bundesverbands Mehr Demokratie e.V. Besonders kritisch sieht er die geplanten Regelungen zum Investitionsschutz, mit denen ausländischen Investoren weitreichende Schutzrechte eingeräumt werden, die sie gegenüber Staaten in Schiedsverfahren (englisch: Investor-state dispute settlement, ISDS) durchsetzen können. Verabschiede beispielsweise ein nationales Parlament ein Gesetz, das Investitionen und Gewinne eines Konzerns beeinträchtigt, hätte dieser das Recht zu klagen – und zwar nicht vor einem öffentlichen Gericht, sondern vor einem vertraulich tagenden Schiedsgericht. Demokratisch legitimierte Entscheidungen und rechtsstaatliche Verfahren würden damit ausgehebelt. „Gefährlich sind auch die Pläne zur regulatorischen Kooperation, die ebenfalls eine Einschränkung der demokratischen Kontrolle bewirken. Konkret: Es soll eine Art Frühwarnsystem bei geplanten handelsrelevanten Gesetzen oder Regulierungen eingerichtet werden, das es  Vertragspartnern und Lobbyisten ermöglicht, noch vor dem parlamentarischen Prozess ihre Interessen zu platzieren. Unerwünschte Regulierungen, die den Marktzugang erschweren, könnten damit verhindert werden“, erläutert Efler weiter.

John Hilary, Direktor der britischen Organisation War on Want und ebenfalls Mitglied des Bürgerausschusses, führt weiter aus: „Das TTIP-Abkommen darf nicht als Verhandlung zwischen zwei konkurrierenden Handelspartnern EU und USA verstanden werden. Vielmehr handelt es sich um den gemeinsamen Versuch von transnational agierenden Großkonzernen, die Märkte auf beiden Seiten des Atlantiks aufzubrechen. Dies geschieht  auf Kosten des Verbraucherschutzes, der Lebensmittelsicherheit, der Umweltvorschriften, der Sozialstandards, der Verordnungen zum Gebrauch von Giftstoffen oder auch der Regeln zur Bankensicherheit.“ Auch sollten Ausschreibungen für öffentliche Dienstleistungen für Bewerbungen von transnationalen Unternehmen geöffnet werden. „Ein greifbares Beispiel sind die verschiedenen Prinzipien des Verbraucher- und Umweltschutzes, die in den USA und in der EU gelten“, führt Hilary aus. „Das in der EU geltende Vorsorgeprinzip sorgt für strenge Regelungen beispielsweise bei der Chemikalienzulassung. Durch das TTIP könnte ein Konzern das Recht erhalten, sein Produkt in den USA registrieren zu lassen und anschließend auf dem europäischen Markt zu platzieren.“ Auf den US-Märkten gelte das sogenannte Nachsorgeprinzip. Das bedeute, erst wenn die Schädlichkeit eines Produkts explizit nachgewiesen sei, werde es wieder vom Markt genommen. Die Zulassungshürden seien also zu Beginn niedriger, so Hilary abschließend.

Susan George, Präsidentin des Verwaltungsrates des Transnational Institute in Amsterdam (TNI) und Ehrenpräsidentin von Attac ist ebenfalls Mitglied des Bürgerausschusses der EBI. Sie erläutert, dass bereits hunderte von bilateralen und plurilateralen Handels- und Investitionsabkommen unterzeichnet worden seien. TTIP sei jedoch besonders gefährlich weil es seit 20 Jahren von transnationalen Konzernen geplant werde. Diese Großkonzerne hätten den Inhalt mitbestimmt und seien auf Einladung der Regierungen offizieller Bestandteil des TTIP-Prozesses geworden – die Bürgerinnen und Bürger dagegen seien ausgeschlossen. Allerdings könne auch gegen diesen Vertrag etwas unternommen werden, genauso wie bei dem Multilateralen Investitionsabkommen (MAI), das ebenfalls im Geheimen verhandelt wurde, 1998 dann aber von einer starken Bürgerbewegung verhindert wurde. Die Gründe für den Protest waren, dass das MAI teilweise dieselben übermäßig Rechte für Konzerne enthalten habe wie TTIP, unter anderem ISDS. Ziel der Großkonzerne sei es nicht nur, die Justiz zu privatisieren, sondern auch einen wesentlichen Teil der legislativen Funktion von Regierungen, indem sie auf Vorschriften und Normen Einfluss nähmen. George führt weiter aus, dass auch die Exekutive durch eine Flut von Klagen bedroht sein könne, wenn sie versuche, Gesetze zu Banken, Arbeitsrecht, Umwelt, Lebensmittelsicherheit oder auch Gesundheit zu verbessern. „TTIP ist eine große Bedrohung für die Demokratie – die EBI will Demokratie, nicht Konzernherrschaft“, fasst George zusammen.

Mit einer EBI ist es Bürgerinnen und Bürgern der EU-Staaten seit dem 1. April 2012 möglich, die Europäische Kommission aufzufordern, eine Gesetzesinitiative zu ergreifen. Gleichzeitig erzwingt eine erfolgreiche EBI eine Anhörung im EU-Parlament. Notwendig sind mindestens eine Million Unterschriften aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten.

 

Weitere Fakten zur geplanten Europäischen Bürgerinitiative:

Der Forderungstext der EBI

www.stop-ttip.org/registration

Für jede EBI wird ein Bürgerausschuss aus sieben Mitgliedern gebraucht. Informationen über alle Mitglieder finden Sie hier

www.stop-ttip.org/members

 

Der Start der Unterschriftensammlung der Anti-TTIP-EBI ist für September 2014 geplant. Einen detaillierten Zeitplan finden Sie hier

www.stop-ttip.org/schedule

Mehr Demokratie hat im Vorfeld ein unabhängiges Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das die juristische Rechtmäßigkeit im Vorfeld prüfen soll. Es kommt zu dem Ergebnis, dass die EBI zulässig ist. Das Gutachten ist hier einzusehen:

www.stop-ttip.org/legal-opinion

Die Bündnispartner finden Sie hier: www.stop-ttip.org/more-about-the-eci

 

Quelle: Campact