Das Leben imitiert die Kunst (mal wieder): “MAD”, der rauchende Rentner aus Düsseldorf und die Medien

Manchmal finde ich es erschreckend, dass sich nach Jahrzehnten der Erkenntnis immer noch nichts ändert. Keine Ahnung, warum das so ist. Vielleicht, weil man es schon immer so gemacht hat.

Quelle: MAD Nr. 94
Quelle: MAD Nr. 94

Der Grund für diesen Artikel findet seinen Ursprung Mitte der 1970er Jahre, vermutlich im Jahr 1975. Leider habe ich keine genaueren Angaben finden können, anhand der Zahl mutmaße ich aber, dass die Nummer 94 des Magazins “Deutsches MAD” entweder 1975 oder 1976 erschienen sein muss. In dieser Ausgabe gab es einen satirischen Artikel über die Presse in Deutschland. Eigentlich sollten Presseberichte doch neutral, das ist der Aufhänger, und anhand der fiktiven Zeitungen “Der Ausblick” und “Die Rückschau” wird gezeigt, dass das eben nicht so ist. Die Zeitungen werden gegenüber gestellt und berichten im Grund über exakt die gleichen Dinge, nur ist “Der Ausblick” eben fortschrittlich und “Die Rückschau” konservativ – und entsprechend ist der Tenor der Artikel.

Quelle: MAD Nr. 94
Quelle: MAD Nr. 94

Selbst etwas so harmloses wie der Abriss eines Hauses wird einmal als gelungene Sanierung gefeiert und auf der anderen Seite als Zerstörung eines Kulturguts verteufelt. Und die Erhöhung des Preises der Zeitung wird beim “Ausblick” als soziale Errungenschaft gefeiert, die den Arbeitern zugute kommt, während die “Rückschau” hemmungslos über die gierigen Gewerkschaften herfällt, die die Arbeitgeber zur Annahme einer Lohnerhöhung von 5% nötigten.

Natürlich ist mir klar, dass es das immer noch gibt. Allerdings ist es mir bisher eher immer bei politischen Themen aufgefallen, also dort, wo eine politische Agenda verfolgt wird (und man kann auch immer ganz gut voraussagen, welche Zeitung – beziehungsweise welche Verlagsgruppe – welche Position einnimmt). Mittlerweile scheint es aber Formen anzunehmen, bei denen ich nur den Kopf schütteln kann, indem alles irgendwie politisiert wird. Konkret kann man das an dem Urteil über den rauchenden Rentner aus Düsseldorf sehen.

Ich versuche mal, so neutral wie möglich zusammenzufassen, was passiert ist: Einem Rentner aus Düsseldorf wurde die Wohnung gekündigt, weil er in der Wohnung rauchte, der Rauch ins gemeinschaftliche Treppenhaus abzog und dort die Nachbarn belästigte. Ein Gericht in Düsseldorf hat nun bestätigt, dass die Kündigung rechtens ist. Zwar kann man einem Menschen das Rauchen in seiner eigenen Wohnung nicht verbieten, aber der Mieter müsse darauf achten, dass die Nachbarn nicht belästigt werden. Man merke wohl: In DIESEM SPEZIELLEN FALL hat ein Gericht entschieden, dass die Belästigung der Nachbarn höher einzuschätzen ist, als das Gewohnheitsrecht des Rentners.

Doch auf einmal ist die Rede von einem “richtungsweisenden Urteil”. Wieso? Es galt doch auch vorher schon, dass ich meine Wohnung riskiere, wenn ich irgendetwas mache, das zur Belästigung der Nachbarn führt (Lärm, Müll abladen). Und das Rauchen in der eigenen Wohnung bleibt doch unangetastet, es geht lediglich darum, dass IN DIESEM SPEZIELLEN FALL die Nachbarn sich belästigt gefühlt haben. Damit nicht genug. Heute früh habe ich in der Presseschau des Deutschlandfunks die Kommentare von mehreren Zeitungen zu der Sache gehört. Speziell bei zwei Zeitungen wurde ich hellhörig, denn sofort fühlte ich mich an das MAD-Heft Nr. 94 erinnert.

Die rechts-konservative “Welt” kommentiert: “Nach dem Rauchverbot in Kneipen und Restaurants ist das ein weiterer Schritt zur Diskriminierung der Menschen, oft aus der Unterschicht, die in die schöne neue Welt junger, gesunder, erfolgreicher und wohlriechender Menschen nicht passen. Dem Spießertum der Vermieter und der Gesundheitsfanatiker begegnet man aber nicht, indem man es verbietet, sondern vor allem, indem man das Wohneigentum fördert. Das hilft zwar Herrn A. nicht, aber wie man hört, hat er viele Angebote erhalten, anderswo zu rauchen. So muss es sein, Liberté toujours!”

Die links-liberale “taz” meint hingegen: “Nein, das ist keine Grundsatzentscheidung darüber, ob jemand in seiner Wohnung rauchen darf oder nicht. Auch wenn der Fall dazu hochstilisiert wird. Denn darum geht es wirklich: Um die Umwandlung einer wenig lukrativen Mietwohnung in einen teuren Büroraum. Mit Eigenbedarf kann man da schlecht kommen. Also suchte die Vermieterin nach einer Möglichkeit, um den fünfundsiebzigjährigen Friedhelm A. nach mehr als 40 Jahren aus seiner kleinen Parterrewohnung zu vertreiben. Und sie fand einen Weg. Der starke Tabakkonsum ihres Ex-Hausmeisters war ein willkommener Vorwand, um den Mieterschutz auszuhebeln. Dass sie mit ihrer Räumungsklage nach dem derzeitigen Stand Erfolg hat, ist deshalb eine schlechte Nachricht nicht speziell für Raucher, sondern für alle Mieter.”

Beim Kommentar der “Welt” muss ich sagen: Geht’s eigentlich noch eine Nummer größer? Von der Kündigung der Wohnung eines Rauchers wegen der Geruchsbelästigung für andere Mieter darauf zu schließen, dass man Wohneigentum mehr fördern soll, damit einen die “Gesundheitsfanatiker” und “Spießer” (ausgerechnet die “Welt” benutzt dieses Wort!) in Ruhe die eigene Bude vollqualmen lassen, ist schon ein gewaltiger Sprung. Mal ganz davon abgesehen, dass der Rentner auch Probleme bekommen hätte, wenn seine Wohnung eine Eigentumswohnung gewesen wäre. Eigentum sagt nicht, dass man dann die Nachbarn belästigen darf. Insofern geht dieses hochgesteckte Argument an der eigentlichen Sache vorbei, erfüllt aber voll und ganz den Zweck, den “Gesundheitsfanatikern” eins mitzugeben. Übrigens, liebe “Welt”, wenn man sich schon gegen “Diskriminierung” echauffiert, sollte man vielleicht das Wort “Unterschicht” vermeiden, das ist nämlich genauso diskriminierend.

Aber auch die “taz” produziert eine gewaltige Fallhöhe: Nicht die Sorge um die Gesundheit der anderen Mieter, sondern der Blick auf den eigenen Geldbeutel treibe die Vermieterin an. Sie wolle seine Wohnung in Büroräume umwandeln und ihn deswegen raushaben. Dann liegt da wohl eine Verschwörung, oder wie kommt es dann zustande, dass Zeugen die Geruchsbelästigung und die mündlichen Abmahnungen, die der Rentner bekommen habe, bestätigen? Außerdem bestätigt der Kommentator zuerst, dass das Urteil “hochstilisiert” werde, um es dann selbst hochzustilisieren: Zu einem Angriff auf den Mieterschutz. Dazu taugt das Urteil aber nicht, denn es ist ein Einzelfall. Wenn morgen der nächste Vermieter klagt, weil ein Mieter durch sein exzessives Rauchen zu einer Geruchsbelästigung wird, wird dieser Fall völlig neu verhandelt werden. Und wie ich schon schrieb: Belästigung anderer Mieter – egal durch was – war ja schon immer ein Grund, die Wohnung gekündigt zu bekommen.

Also was bleibt von rechts-konservativer und links-liberaler Empörung? Eigentlich nichts, denn beide schießen übers Ziel hinaus. Zwar mag man sagen, das sind Kommentare, die dürfen auch mal polarisieren. Ja, aber Kommentaren tut es auch gut, wenn sie unaufgeregt daher kommen, besonders bei Themen, die nicht ganz so groß sind, wie man glaubt. Die ständige Aufgeregtheit ist es doch, die die Leser abstumpfen lässt, so dass sie sich dann, wenn es einen Grund für Aufregung gibt, eben dies nicht mehr tun. Und wenn die Kommentare sich so aufplustern wie in diesem Fall, dann wirkt es völlig daneben, vor allem, wenn wie im Fall der “Welt” große gesellschaftliche Zusammenhänge hergestellt werden. Wir brauchen kein Friedhelm-A.-Wohnungsbau-Förderprogramm durch die deutsche Bundesregierung und auch der Mieterschutz wird durch ein Einzelfallurteil nicht ausgehebelt.

Mad Nr. 94 erschien 1975 oder 1976. Man stelle sich vor, das ist fast vierzig Jahre her. Geändert hat sich seit damals… nichts. Im Gegenteil. Traurig.

 

Disclosure: Quelle für die Kommentare ist dieser Beitrag im Deutschlandfunk, die Kommentare selbst entstammen der Zeitung “Die Welt” und der “taz”. Ob die Kommentare bei den jeweiligen Zeitungen auch online zu lesen sind oder nicht, weiß ich nicht. Eine Verlinkung auf Presseerzeugnisse erfolgt in diesem Blog seit der Einführung des so genannten “Leistungsschutzsrechts” generell nicht mehr, mit der Angabe der Namen der entsprechenden Zeitungen ist der Quellenangabe genüge getan, Links sind dazu nicht nötig. Wer die Originalartikel lesen möchte, bemühe bitte eine Suchmaschine seiner Wahl.  

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