
5. Oktober 1969: Die BBC strahlt die erste Episode von MONTY PYTHON’s Flying Circus aus. Herzlichen Glückwunsch zum 50. von unserer Seite! Eine Auswahl der besten Sketche aus der Serie gibt es hier: klick!
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Bildblog: „Warum wir gegen die ‚Bild‘-Zeitung kämpfen„
In dem Comicabenteuer „Tim und die Picaros“ reisen Tim, Kapitän Haddock und Professor Bienlein nach Südamerika, in das von dem Diktator Tapioca beherrschte Land San Theodorus. Der Polizeichef des Tyrannen, niemand anders als Tims alter Widersacher Oberst Sponsz aus „König Ottokars Zepter“, hat falsche Beweise gestreut, die die Opernsängerin Bianca Castafiore als Spionin belasten. Sie und ihre Bediensteten wurden eingekerkert, den unvergleichlichen Nicht-Zwillingen Schultze und Schulze droht die Todesstrafe. Sponsz will damit Tim nach San Theodorus locken, um endlich Rache nehmen zu können. Doch sein Plan geht zunächst nicht auf, lediglich Kapitän Haddock, der sich von Tapioca nicht als „Feigling“ beschimpfen lassen will, und Bienlein, den seine Verehrung für die Castafiore dazu hinreißt, sich für ihre Freilassung einzusetzen, fliegen nach Südamerika. In Tapiocapolis angekommen stellt Haddock fest, dass er und Bienlein in einem goldenen Käfig gelandet sind: Jeder Wunsch wird ihnen erfüllt, aber sie können keinen Schritt vor die Tür machen, ohne vom Wachschutz begleitet zu werden. Schließlich kommt Tim nachgereist, der eine Ahnung hat, dass die Wohnung, die den dreien durch die santheodorianische Regierung zur Verfügung gestellt wurde, verwanzt ist. Damit Sponsz nicht mithören kann, legt Tim eine Schallplatte (man bedenke: „Tim und die Picaros“ erschien 1976) der Castafiore auf, wie sie mit Inbrunst die „Juwelenarie“ aus Gounods Oper „Margarete“ schmettert. Das funktioniert tatsächlich, Sponsz versteht kein Wort von dem, was Tim und Haddock besprechen.
Und was lese ich heute in einem Artikel der „Süddeutschen Zeitung“? Wenn der NSA-Sonderausschuss des Deutschen Bundestages zu einer Besprechung zusammenkommt, werden die Handys aller anwesenden Personen eingesammelt und in eine Metallkiste gesteckt, damit man den Ausschuss nicht über die Handys abhören kann. Und zur Sicherheit (jetzt kommt’s!), falls doch noch irgendwas zu hören sein könnte, wird auch noch Musik gespielt. Es ist in diesem Fall nicht die „Juwelenarie“, sondern Edvard Griegs Klavierkonzert in a-Moll. Warum? Weil man herausgefunden hat, dass ein BND-Agent für die Amerikaner den NSA-Ausschuss ausspioniert hat.
San Theodorus ist eine Diktatur. Sponsz ist ein verbrecherischer Oberst, der seine Macht gnadenlos ausnutzt. Deutschland ist eigentlich eine Demokratie. Amerika ist eigentlich eine Demokratie. Beide Länder sind eigentlich Partner. Und vor noch nicht allzu langer Zeit hätte man gesagt, ein „Doppel-Agent“ ist einer, der für uns und „die anderen“ (zum Beispiel die Russen) arbeitet, nicht „für uns und die Amerikaner“. In dem verlinkten Beitrag der Tagesschau heißt es, der BND-Agent habe „für einen amerikanischen Geheimdienst spioniert“. Das klingt wie ein Vorwurf aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs. Aber es ist die Gegenwart.
Und der NSA-Ausschuss kann sich nur noch treffen, wenn er mit Musik sicherstellt, dass der amerikanische Geheimdienst nicht mithören kann. Zustände wie in San Theodorus. Einer Diktatur, wohlgemerkt…
Endlich kann ich mich mal wieder meinem Lieblingsthema widmen – der Science Fiction! Stefan Niggemeier hat nämlich einen neuen Artikel „Lügen fürs Leistungsschutzrecht“ in seinem Blog veröffentlicht und mir ist gerade der Gedanke gekommen, dass man daraus einen „Star-Wars“-Mashup machen kann. Wie? Na, indem man die Artikel analog der „Star-Wars-Filme“ aufreiht. Und zwar so:
In Episode 1 zeigen sich dunkle Wolken am Horizont. Der Bundestag ist in Aufruhr. Die Forderung nach dem „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ ist der Grund. Die Verleger haben jegliche Erläuterung von Fakten eingestellt, in der Hoffnung, ein Gesetz zu erzwingen.
In Episode 2 wird dokumentiert, wie wiederholt die selben falschen Fakten ins Spiel gebracht werden. Die angeblichen neuen Argumente für das Leistungsschutzrecht sind keine neuen, es sind Klone.
In Episode 3 sehen wir, wie verdreht ein Presseverband argumentieren kann, wenn es darum geht, Argumente von Google gegen ein Leistungsschutzrecht angeblich zu wiederlegen.
Es herrscht Kleinkrieg. Die Gefechte in Episode 4 werden zwischen dem BDI und Springer-Frontmann Matthias Döpfner ausgetragen. Der BDI lehnt das Leistungsschutzrecht ab. Die Pressevertreter erzeugen Gegenwind.
Die Kritik am Leistungsschutzrecht wird von den Verlegern in Episode 5 mit einem einfachen Argument auf die Seite gewischt: Die Kritiker würden alle von Google bezahlt.
Kein Happy-End in Episode 6: Die Verleger setzen sich aller Vernunft zum Trotz durch, der Bundestag beschließt das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Anstatt der Ewoks feiern die Vertreter und Anwälte der großen Verlage. Ende der Geschichte? Aber nicht doch…
Google will natürlich nicht kampflos aufgeben, noch dazu, da das „Leistungsschutzrecht“ genau das geworden ist, was die Kritiker immer gesagt haben: Ein bürokratisches Monster, das mehr Rechtsunsicherheit erzeugt als es eindeutig regelt. Deswegen geht auch die Desinformation durch die Verleger in Episode 7 weiter.
„Krieg der Ferne“ reimt sich nicht nur auf „Krieg der Sterne“ (die älteren unter uns werden sich erinnern, dass „Star Wars“ in Deutschland ursprünglich so hieß), sondern es verdeutlicht auch die Ferne, die die Presseverlage zur Realität mittlerweile haben. Da es in Deutschland neuerdings ja wieder opportun zu sein scheint, dem Krieg das Wort zu reden, passt das ganz gut in diesen Konflikt. Ich jedenfalls komme aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus.
Das Gesetz gehört abgeschafft. Aber ich bezweifle, dass das in naher Zukunft – wenn überhaupt – passieren wird. Also bleibt nur, auf Episode 8 zu warten…
Manchmal finde ich es erschreckend, dass sich nach Jahrzehnten der Erkenntnis immer noch nichts ändert. Keine Ahnung, warum das so ist. Vielleicht, weil man es schon immer so gemacht hat.
Der Grund für diesen Artikel findet seinen Ursprung Mitte der 1970er Jahre, vermutlich im Jahr 1975. Leider habe ich keine genaueren Angaben finden können, anhand der Zahl mutmaße ich aber, dass die Nummer 94 des Magazins „Deutsches MAD“ entweder 1975 oder 1976 erschienen sein muss. In dieser Ausgabe gab es einen satirischen Artikel über die Presse in Deutschland. Eigentlich sollten Presseberichte doch neutral, das ist der Aufhänger, und anhand der fiktiven Zeitungen „Der Ausblick“ und „Die Rückschau“ wird gezeigt, dass das eben nicht so ist. Die Zeitungen werden gegenüber gestellt und berichten im Grund über exakt die gleichen Dinge, nur ist „Der Ausblick“ eben fortschrittlich und „Die Rückschau“ konservativ – und entsprechend ist der Tenor der Artikel.
Selbst etwas so harmloses wie der Abriss eines Hauses wird einmal als gelungene Sanierung gefeiert und auf der anderen Seite als Zerstörung eines Kulturguts verteufelt. Und die Erhöhung des Preises der Zeitung wird beim „Ausblick“ als soziale Errungenschaft gefeiert, die den Arbeitern zugute kommt, während die „Rückschau“ hemmungslos über die gierigen Gewerkschaften herfällt, die die Arbeitgeber zur Annahme einer Lohnerhöhung von 5% nötigten.
Natürlich ist mir klar, dass es das immer noch gibt. Allerdings ist es mir bisher eher immer bei politischen Themen aufgefallen, also dort, wo eine politische Agenda verfolgt wird (und man kann auch immer ganz gut voraussagen, welche Zeitung – beziehungsweise welche Verlagsgruppe – welche Position einnimmt). Mittlerweile scheint es aber Formen anzunehmen, bei denen ich nur den Kopf schütteln kann, indem alles irgendwie politisiert wird. Konkret kann man das an dem Urteil über den rauchenden Rentner aus Düsseldorf sehen.
Ich versuche mal, so neutral wie möglich zusammenzufassen, was passiert ist: Einem Rentner aus Düsseldorf wurde die Wohnung gekündigt, weil er in der Wohnung rauchte, der Rauch ins gemeinschaftliche Treppenhaus abzog und dort die Nachbarn belästigte. Ein Gericht in Düsseldorf hat nun bestätigt, dass die Kündigung rechtens ist. Zwar kann man einem Menschen das Rauchen in seiner eigenen Wohnung nicht verbieten, aber der Mieter müsse darauf achten, dass die Nachbarn nicht belästigt werden. Man merke wohl: In DIESEM SPEZIELLEN FALL hat ein Gericht entschieden, dass die Belästigung der Nachbarn höher einzuschätzen ist, als das Gewohnheitsrecht des Rentners.
Doch auf einmal ist die Rede von einem „richtungsweisenden Urteil“. Wieso? Es galt doch auch vorher schon, dass ich meine Wohnung riskiere, wenn ich irgendetwas mache, das zur Belästigung der Nachbarn führt (Lärm, Müll abladen). Und das Rauchen in der eigenen Wohnung bleibt doch unangetastet, es geht lediglich darum, dass IN DIESEM SPEZIELLEN FALL die Nachbarn sich belästigt gefühlt haben. Damit nicht genug. Heute früh habe ich in der Presseschau des Deutschlandfunks die Kommentare von mehreren Zeitungen zu der Sache gehört. Speziell bei zwei Zeitungen wurde ich hellhörig, denn sofort fühlte ich mich an das MAD-Heft Nr. 94 erinnert.
Die rechts-konservative „Welt“ kommentiert: „Nach dem Rauchverbot in Kneipen und Restaurants ist das ein weiterer Schritt zur Diskriminierung der Menschen, oft aus der Unterschicht, die in die schöne neue Welt junger, gesunder, erfolgreicher und wohlriechender Menschen nicht passen. Dem Spießertum der Vermieter und der Gesundheitsfanatiker begegnet man aber nicht, indem man es verbietet, sondern vor allem, indem man das Wohneigentum fördert. Das hilft zwar Herrn A. nicht, aber wie man hört, hat er viele Angebote erhalten, anderswo zu rauchen. So muss es sein, Liberté toujours!“
Die links-liberale „taz“ meint hingegen: „Nein, das ist keine Grundsatzentscheidung darüber, ob jemand in seiner Wohnung rauchen darf oder nicht. Auch wenn der Fall dazu hochstilisiert wird. Denn darum geht es wirklich: Um die Umwandlung einer wenig lukrativen Mietwohnung in einen teuren Büroraum. Mit Eigenbedarf kann man da schlecht kommen. Also suchte die Vermieterin nach einer Möglichkeit, um den fünfundsiebzigjährigen Friedhelm A. nach mehr als 40 Jahren aus seiner kleinen Parterrewohnung zu vertreiben. Und sie fand einen Weg. Der starke Tabakkonsum ihres Ex-Hausmeisters war ein willkommener Vorwand, um den Mieterschutz auszuhebeln. Dass sie mit ihrer Räumungsklage nach dem derzeitigen Stand Erfolg hat, ist deshalb eine schlechte Nachricht nicht speziell für Raucher, sondern für alle Mieter.“
Beim Kommentar der „Welt“ muss ich sagen: Geht’s eigentlich noch eine Nummer größer? Von der Kündigung der Wohnung eines Rauchers wegen der Geruchsbelästigung für andere Mieter darauf zu schließen, dass man Wohneigentum mehr fördern soll, damit einen die „Gesundheitsfanatiker“ und „Spießer“ (ausgerechnet die „Welt“ benutzt dieses Wort!) in Ruhe die eigene Bude vollqualmen lassen, ist schon ein gewaltiger Sprung. Mal ganz davon abgesehen, dass der Rentner auch Probleme bekommen hätte, wenn seine Wohnung eine Eigentumswohnung gewesen wäre. Eigentum sagt nicht, dass man dann die Nachbarn belästigen darf. Insofern geht dieses hochgesteckte Argument an der eigentlichen Sache vorbei, erfüllt aber voll und ganz den Zweck, den „Gesundheitsfanatikern“ eins mitzugeben. Übrigens, liebe „Welt“, wenn man sich schon gegen „Diskriminierung“ echauffiert, sollte man vielleicht das Wort „Unterschicht“ vermeiden, das ist nämlich genauso diskriminierend.
Aber auch die „taz“ produziert eine gewaltige Fallhöhe: Nicht die Sorge um die Gesundheit der anderen Mieter, sondern der Blick auf den eigenen Geldbeutel treibe die Vermieterin an. Sie wolle seine Wohnung in Büroräume umwandeln und ihn deswegen raushaben. Dann liegt da wohl eine Verschwörung, oder wie kommt es dann zustande, dass Zeugen die Geruchsbelästigung und die mündlichen Abmahnungen, die der Rentner bekommen habe, bestätigen? Außerdem bestätigt der Kommentator zuerst, dass das Urteil „hochstilisiert“ werde, um es dann selbst hochzustilisieren: Zu einem Angriff auf den Mieterschutz. Dazu taugt das Urteil aber nicht, denn es ist ein Einzelfall. Wenn morgen der nächste Vermieter klagt, weil ein Mieter durch sein exzessives Rauchen zu einer Geruchsbelästigung wird, wird dieser Fall völlig neu verhandelt werden. Und wie ich schon schrieb: Belästigung anderer Mieter – egal durch was – war ja schon immer ein Grund, die Wohnung gekündigt zu bekommen.
Also was bleibt von rechts-konservativer und links-liberaler Empörung? Eigentlich nichts, denn beide schießen übers Ziel hinaus. Zwar mag man sagen, das sind Kommentare, die dürfen auch mal polarisieren. Ja, aber Kommentaren tut es auch gut, wenn sie unaufgeregt daher kommen, besonders bei Themen, die nicht ganz so groß sind, wie man glaubt. Die ständige Aufgeregtheit ist es doch, die die Leser abstumpfen lässt, so dass sie sich dann, wenn es einen Grund für Aufregung gibt, eben dies nicht mehr tun. Und wenn die Kommentare sich so aufplustern wie in diesem Fall, dann wirkt es völlig daneben, vor allem, wenn wie im Fall der „Welt“ große gesellschaftliche Zusammenhänge hergestellt werden. Wir brauchen kein Friedhelm-A.-Wohnungsbau-Förderprogramm durch die deutsche Bundesregierung und auch der Mieterschutz wird durch ein Einzelfallurteil nicht ausgehebelt.
Mad Nr. 94 erschien 1975 oder 1976. Man stelle sich vor, das ist fast vierzig Jahre her. Geändert hat sich seit damals… nichts. Im Gegenteil. Traurig.
Disclosure: Quelle für die Kommentare ist dieser Beitrag im Deutschlandfunk, die Kommentare selbst entstammen der Zeitung „Die Welt“ und der „taz“. Ob die Kommentare bei den jeweiligen Zeitungen auch online zu lesen sind oder nicht, weiß ich nicht. Eine Verlinkung auf Presseerzeugnisse erfolgt in diesem Blog seit der Einführung des so genannten „Leistungsschutzsrechts“ generell nicht mehr, mit der Angabe der Namen der entsprechenden Zeitungen ist der Quellenangabe genüge getan, Links sind dazu nicht nötig. Wer die Originalartikel lesen möchte, bemühe bitte eine Suchmaschine seiner Wahl.
Moderator:
Herzlich willkommen zu einer Neuauflage von „Fakten, Fakten, Fakten„, der Beitragsreihe, die Themen recherchiert, die wirklich von Bedeutung sind. In unserer Runde befinden sich heute Gabor Steingart, Mario Sixtus und Thomas Stadler. Unser Thema heute: das Leistungsschutzrecht. Herr Steingart, was haben Sie recherchiert?
Steingart:
Von den vielen Millionen deutschen Dokumenten, die das Google-Archiv auf seinen Servern bereithält, stammt kein einziger Text von einem Google-Mitarbeiter, sondern alles, was da an Artikeln begeistert, polarisiert, langweilt oder einfach nur informiert, ist von den Autoren deutscher Verlage in deutscher Sprache erstellt worden.[1]
Moderator:
Steingart, Sie sind raus!
Steingart:
Wieso das denn?
Stadler:
Die von den Verlagen geführte „Google-Debatte“ ist rabulistisch.
Sixtus:
Das deutsche Internet, erklärt von Gabor Steingart.
Moderator:
Wir sehen: Das Leistungsschutzrecht für „Presseverlage“ war, ist und bleibt ein Schuss in den Ofen. Und mittlerweile ist den Verlagen keine Entschuldigung oder Erklärung zu blöd, um zu beweisen, wie nötig es doch sei. Aber mit genau solchen Erklärungen beweisen die Presseverlage nur eins: Dass das Leistungsschutzrecht von Anfang an völlig überflüssig und eine komplette Schnapsidee war… ist… und bleibt. Gute Nacht!
[1] Aus dem Text „Unsere Waffen im digitalen Freiheitskampf“, der in der „Frankfurter Allgemeinen“ erschienen ist. Ein Link auf den Originaltext erfolgt aus zwei Gründen nicht: Erstens nehmen es die „Presseverlage“ auch nicht immer so genau und geben als Quelle gern mal „Internet“ an (anstatt eines konkreten Links) und zweitens wird auf diesem Blog seit der Einführung des „Leistungsschutzsrechts“ kein „Presseerzeugnis“ von deutschen Verlagen mehr verlinkt, erst recht nicht von solchen Verlagen, die das „LSR“ auch noch gut finden.
Das entwickelt sich jetzt wirklich zu einer kleinen Serie hier. Und wieder ein Fall, bei dem man sagen muss: „Bei Dir stimmt’s doch daheim nicht!“
Vielleicht hat die Dame, um die es hier geht, aber auch nur den Werbeslogan der Firma Lambrini zu wörtlich genommen, der lautet nämlich: „Lambrini girls just want to have fun.“ Lambrini ist eine englische Birnenmost-Marke. Besagte Dame hat nicht nur dem Birnenmost sehr zugesprochen, sondern auch noch Tollkirschen zu sich genommen, die – neben verschiedenen anderen Wirkungen – auch Halluzinationen verursachen. An diesem Abend – nach einer Zwei-Tages-Birnenmost-und-Tollkirschen-Tour – rief sie einen Rettungswagen, weil sie angeblich einen Anfall gehabt hatte. Als die Rettungsdienstler eintrafen, waren die Dame als auch ihr Begleiter renitent ihnen gegenüber. Da das Paar aber offensichtlich angetrunken war, wollten die Rettungsdienstler die Situation klären, nahmen Abstand und riefen aus Gründen des Eigenschutzes die Polizei dazu. Hinter dem Rücken der Paramedics kletterten die beiden auf eine kleine Flußfähre und lösten deren Haltetaue. Das Boot trieb – unter den verdutzten Augen der Paramedics und der mittlerweile eingetroffenen Polizei – daraufhin mit der Strömung des Flusses mit. Während die Fähre in verschiedene andere Boote krachte, rief die Dame laut:
„Ich bin Jack Sparrow! Ich bin ein Pirat!“
In dem Fall kann ich nur sagen: „Ihr seid der schlechteste Pirat, von dem ich je gehört habe!“ Ein Aufgebot von Polizei, Wasserschutzpolizei und Küstenwache stoppte die Kaperfahrt und verhaftete die Dame. Sie wurde zu 122 Tagen Gefängnis verurteilt. Jack Sparrow hätte an der Stelle wahrscheinlich gesagt: „Aaaaaber Ihr habt von mir gehört!“ Ihr Begleiter bekam eine Strafe in Höhe von 100 Pfund aufgebrummt, weil er einen Paramedic angegriffen hat. Ob er ebenfalls wegen des Schiffsdiebstahls verurteil wurde, geht aus dem Bericht leider nicht hervor.
Also, jetzt wissen wir, warum die „Tollkirsche“ so heißt, sie macht „toll“. Dabei handelt es sich um die ursprüngliche Verwendung dieses Wortes, wie es auch noch in „Tollwut“ vorkommt und bezieht sich auf die „Wildheit“, die Menschen an den Tag legen, wenn die Halluzinogene der Tollkirsche wirken. Da klaut man dann schon mal eine Fähre, weil man sich für Jack Sparrow hält.
Die ganze Geschichte steht hier: —-> DailyRecord.co.uk
„Ein Mann wollte seine Schuhe anzünden, seither dürfen wir alle Barfuß über den Flughafen laufen!“ Das sagt Mac Taylor in „CSI: NY“ über die Paranoia um terroristische Anschläge, die seit dem 11. September 2001 immer wieder neue Blüten treibt. Allenthalben wurde auch kritisiert, dass die Geheimdienste und die Einwanderungsbehörden immer neue Befugnisse bekommen, die niemand so richtig überwachen kann.
Wie richtig diese Kritik ist, zeigt ein Fall aus England, der einen mal wieder den Satz „Bei Dir stimmt’s doch daheim nicht!“ ausrufen lässt: Ein Mitarbeiter der dortigen Einwanderungsbehörde hatte eine Idee, wie er es seiner aus Pakistan stammenden Frau mal so richtig heimzahlen und sie gleichzeitig loswerden konnte. Als diese ihre Familie in Pakistan besuchte, setzte er sie nämlich einfach auf eine Beobachtungsliste für Terrorverdächtige. Das führte dazu, dass sie drei Jahre lang (!!) Pakistan nicht in Richtung England verlassen durfte. Die Sache flog erst auf, als der Mitarbeiter zur Beförderung vorgeschlagen wurde. Mit dieser Beförderung wäre er in eine höhere Sicherheitsstufe gekommen und wurde überprüft. Dabei stellten seine Vorgesetzten fest, dass seine Frau auf der Beobachtungsliste steht. Damit konfrontiert gab der Mitarbeiter die Manipulation zu. Statt eine Beförderung zu bekommen, wurde er entlassen.
Und mal wieder kann man diesen alten lateinischen Spruch bringen: „Quis custodiet ipsos custodes?“ (Juvenal: „Satiren“) – „Wer überwacht die Überwacher?“ Offenbar niemand.
Die ganze Geschichte steht hier: —> DailyMail.co.uk
Vor langer Zeit, als ich gerade meine Laufbahn im Rettungsdienst angefangen hatte, da gab es da noch Zivildienstleistende. Das war nicht schlecht, denn so wurde auf der Rettungswache immer für „frisches Blut“ (Pointe nicht beabsichtigt) gesorgt und es gab Abwechslung und Weiterentwicklung. Eine Generation dieser Zivis bei uns prägte den Satz „Bei Dir stimmt’s doch daheim nicht!“. An diesen Satz musste ich spontan denken, als ich folgende Geschichte las, die ich den Leserinnen und Lesern dieses Blogs nicht vorenthalten möchte:
Ein Arzt aus Oklahoma, dem wegen Steuerhinterziehung und Abrechnungsbetrug in Ohio zeitweise die Aprobation entzogen war, durfte, nachdem er aus dem Gefängnis entlassen worden war, unter Aufsicht wieder Patienten behandeln. Ein Nachrichtensender bekam allerdings Zweifel, ob diese Aufsicht sonderlich effektiv ist, nachdem ihm zugetragen worden war, der Arzt, der als „Doctor Mike“ bekannt war, würde „Jesus-Impfungen“ verabreichen, für die er 300 Dollar verlangt. Die „Jesus-Impfung“ soll den Patienten ein Leben lang vor Schmerzen bewahren.
Diese Wirkung wäre – wenn es sie gäbe – extrem kontraproduktiv. Es ist ja nicht so, dass Menschen Schmerzen „halt so“ haben, Schmerzen sind dazu da, damit der Mensch merkt, dass an seinem Körper etwas nicht in Ordnung ist. Mal angenommen, die „Jesus-Impfung“ würde wirken und ein Mensch, der diese bekommen hat, lehnt sich mit der Hand aus Versehen auf eine heiße Herdplatte: Sollte er das nicht besser gleich merken – nämlich durch den Schmerz -, anstatt erst dann, wenn es verbrannt riecht? Achso, es geht ja gar nicht um diesen Schmerz, sondern um den Schmerz von Krankheiten? Tja, dummerweise geht das so selektiv nicht, wie will diese „Jesus-Impfung“ denn unterscheiden zwischen „gutem“ Schmerz und „schlechtem“ Schmerz? Deswegen haben manche Patienten, die aus Krankheitsgründen hochdosierte Schmerzmittel bekommen, auch Probleme mit dem normalen Schmerzempfinden.
Hier spielt ein Arzt mit der (Leicht-)Gläubigkeit seiner Patienten, um einen schnellen Reibach zu machen. Die ganze Geschichte (mit Video) steht hier —> News9.com.