Moderator:
Herzlich willkommen zu einer Neuauflage von “Fakten, Fakten, Fakten“, der Beitragsreihe, die Themen recherchiert, die wirklich von Bedeutung sind. In unserer Runde befinden sich heute Gabor Steingart, Mario Sixtus und Thomas Stadler. Unser Thema heute: das Leistungsschutzrecht. Herr Steingart, was haben Sie recherchiert?
Steingart:
Von den vielen Millionen deutschen Dokumenten, die das Google-Archiv auf seinen Servern bereithält, stammt kein einziger Text von einem Google-Mitarbeiter, sondern alles, was da an Artikeln begeistert, polarisiert, langweilt oder einfach nur informiert, ist von den Autoren deutscher Verlage in deutscher Sprache erstellt worden.[1]
Moderator:
Steingart, Sie sind raus!
Steingart:
Wieso das denn?
Stadler:
Die von den Verlagen geführte “Google-Debatte” ist rabulistisch.
Sixtus:
Das deutsche Internet, erklärt von Gabor Steingart.
Moderator:
Wir sehen: Das Leistungsschutzrecht für “Presseverlage” war, ist und bleibt ein Schuss in den Ofen. Und mittlerweile ist den Verlagen keine Entschuldigung oder Erklärung zu blöd, um zu beweisen, wie nötig es doch sei. Aber mit genau solchen Erklärungen beweisen die Presseverlage nur eins: Dass das Leistungsschutzrecht von Anfang an völlig überflüssig und eine komplette Schnapsidee war… ist… und bleibt. Gute Nacht!
[1] Aus dem Text “Unsere Waffen im digitalen Freiheitskampf”, der in der “Frankfurter Allgemeinen” erschienen ist. Ein Link auf den Originaltext erfolgt aus zwei Gründen nicht: Erstens nehmen es die “Presseverlage” auch nicht immer so genau und geben als Quelle gern mal “Internet” an (anstatt eines konkreten Links) und zweitens wird auf diesem Blog seit der Einführung des “Leistungsschutzsrechts” kein “Presseerzeugnis” von deutschen Verlagen mehr verlinkt, erst recht nicht von solchen Verlagen, die das “LSR” auch noch gut finden.