Andreas Eschbach *** *** Leistungsschutzrecht für Presseverlage

Allen Widerworten und aller Vernunft zum Trotz hatte die Kampagne der Presseverleger gegen Google Erfolg: der Deutsche Bundestag beschloss die Einführung eines so genannten „Leistungsschutzrechts für Presseverlage“ und schuf damit einen bürokratischen Leviathan. Das Gesetz ist derart unnütz und unausgegoren, dass jeder, der irgendwas im Internet veröffentlicht, eventuell irgendwie auf irgendwas verklagt / abgemahnt / angep***t werden kann.

Der Science-Fiction-Autor Andreas Eschbach tut seine Meinung zum Leistungschutzrecht auf seiner Webseite auf recht subtile und dennoch deutliche Art und Weise kund, er setzt das Leistungsschutzrecht nämlich einfach um: Andreas Eschbach – Pinnwand.

Dazu kann ich nur sagen: Andreas Eschbach hat ****** ****** ******* verdient!

Konsequenzen aus dem Leistungsschutzrecht #LSR

Deutschlands Verlage haben klar gemacht, dass sie in der Welt des Internets nicht mitspielen wollen. Also tun wir, die wir Dinge ins Internet schreiben, ihnen doch den Gefallen.

Thomas Knüwer auf „Indiskretion Ehrensache“

Ein bisschen komme ich mir so vor wie der Zuschauer von einem Horrorklischeefilm: Mitten in der Handlung, es sind schon furchtbare Dinge passiert, kommt eine der Figuren des Films plötzlich auf den Gedanken, dass sie dringend allein und ohne Vorsichtsmaßnahme in den unbeleuchteten Keller gehen muss. „Nein“, denkt man sich als Zuschauer, „gehe nicht in den Keller!“ Doch schon stapft die Figur die Treppen herunter – schön langsam. Zögernd. Bleibt stehen. Der Zuschauer hofft, dass sie zur Vernunft kommt. Es ist keine gute Idee, das zu tun. Die Figur wendet sich um. Doch gerade als man glaubt, sie wolle wieder hinauf – zack! Geht sie die letzten Stufen herunter in die Finsternis. Was nun passiert, weiß der Zuschauer nur zu gut: der wahnsinnige Killer / Geist / Dämon / oder wovon der Horrorfilm auch immer handelt erwischt die Figur und bescheidet ihr ein unsanftes Ende.

Beim Gesetzgebungsverfahren zum Leistungsschutzrecht war es ähnlich. Allerdings gab es einen Unterschied: die Figur aus dem Film kann das Drängen der Zuschauer nicht hören, die ihr raten, umzukehren. Die Politik hat das Drängen jener, die zum Umkehren rieten, sehr wohl hören können – allein, sie wollten es nicht hören.

Mahnende Stimmen hat es genug gegeben. Und doch ist die deutsche Politik in den dunklen Keller der Verleger hinabgestiegen. Nachdem das Leistungsschutzrecht nun kurz davor steht, tatsächlich Gesetz zu werden, müssen Maßnahmen ergriffen werden. Zwar gibt es Blogger wie Robert Basic, die meinen, es würde sich für Blogger gar nichts ändern, aber da bin ich anderer Ansicht. Es mag zwar sein, dass das Gesetz das so hergibt, aber das heißt nicht, dass es nicht vielleicht irgendwo einen findigen Rechtsanwalt gibt, der es „einfach mal“ versucht mit dem Abmahnen. Genau das ist der Punkt: Es gibt keine Passagen, die so eindeutig formuliert sind, dass man von vornherein sagen kann, für A gilt das Gesetz, für B aber nicht. Vielmehr heißt es, für A gilt das Gesetz auf jeden Fall, für B möglicherweise auch, man weiß es nicht, sollen doch die Gerichte entscheiden. Da weder ich noch meine Mitautoren, noch das „Phantastische Projekt“ an sich über genügend finanzielle Mittel verfügen, sich auf einen langwierigen Rechtsstreit einzulassen, gilt ab sofort folgendes:

Auf diesem Blog werden keine Zitate aus und / oder Verlinkungen auf Medien von so genannten „Presseverlagen“ mehr veröffentlicht.

Das Zitat am Anfang des Artikels stammt übrigens nicht von einem Presseverlag. In dem gleichen Artikel ist Thomas Knüwer sehr zuversichtlich, dass das Gesetz entweder im Bundesrat scheitert oder vom Verfassungsgericht gekippt wird. Was den Bundesrat betrifft, wäre ich nicht so optimistisch – und dann kann es Jahre dauern, bis das Gesetz vom Verfassungsgericht wieder einkassiert wird. Also sorgen wir hier erstmal selbst für Sicherheit.

 

Leben, Lügen, Leistungsschutzrecht

Auch ich habe in den vergangenen Wochen und Monaten die Diskussion um das leidige Thema „Leistungschutzrecht“ verfolgt. Mehr als einmal habe ich mich gefragt, ob das nicht peinlich ist, mit welcher Vehemenz die Fakten, die GEGEN ein Leistungsschutzrecht sprechen, von den Verlegern zur Seite gewischt und wie der stümperhafte Entwurf, der vor kurzem veröffentlicht wurde, bis aufs Letzte verteidigt wird.

Ja, es ist peinlich!

Und die Peinlichkeit geht eine Stufe weiter. Bestand sie bisher nur darin, dass Fakten zur Seite gewischt oder so verdreht wurden, dass sie zur eigenen Argumentation passen, weißt Stefan Niggemeier nun konkret nach, dass die Verlegerseite Unwahres behauptet, um das Leistungsschutzrecht zu verteidigen:

„Lügen fürs Leistungsschutzrecht (1)“ von Stefan Niggemeier

Die „(1)“ im Titel lässt den Schluss zu, dass da noch mehr folgen wird. Wir dürfen also gespannt sein.