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Bildblog: „Warum wir gegen die ‚Bild‘-Zeitung kämpfen„
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Bildblog: „Warum wir gegen die ‚Bild‘-Zeitung kämpfen„
Endlich kann ich mich mal wieder meinem Lieblingsthema widmen – der Science Fiction! Stefan Niggemeier hat nämlich einen neuen Artikel „Lügen fürs Leistungsschutzrecht“ in seinem Blog veröffentlicht und mir ist gerade der Gedanke gekommen, dass man daraus einen „Star-Wars“-Mashup machen kann. Wie? Na, indem man die Artikel analog der „Star-Wars-Filme“ aufreiht. Und zwar so:
In Episode 1 zeigen sich dunkle Wolken am Horizont. Der Bundestag ist in Aufruhr. Die Forderung nach dem „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ ist der Grund. Die Verleger haben jegliche Erläuterung von Fakten eingestellt, in der Hoffnung, ein Gesetz zu erzwingen.
In Episode 2 wird dokumentiert, wie wiederholt die selben falschen Fakten ins Spiel gebracht werden. Die angeblichen neuen Argumente für das Leistungsschutzrecht sind keine neuen, es sind Klone.
In Episode 3 sehen wir, wie verdreht ein Presseverband argumentieren kann, wenn es darum geht, Argumente von Google gegen ein Leistungsschutzrecht angeblich zu wiederlegen.
Es herrscht Kleinkrieg. Die Gefechte in Episode 4 werden zwischen dem BDI und Springer-Frontmann Matthias Döpfner ausgetragen. Der BDI lehnt das Leistungsschutzrecht ab. Die Pressevertreter erzeugen Gegenwind.
Die Kritik am Leistungsschutzrecht wird von den Verlegern in Episode 5 mit einem einfachen Argument auf die Seite gewischt: Die Kritiker würden alle von Google bezahlt.
Kein Happy-End in Episode 6: Die Verleger setzen sich aller Vernunft zum Trotz durch, der Bundestag beschließt das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Anstatt der Ewoks feiern die Vertreter und Anwälte der großen Verlage. Ende der Geschichte? Aber nicht doch…
Google will natürlich nicht kampflos aufgeben, noch dazu, da das „Leistungsschutzrecht“ genau das geworden ist, was die Kritiker immer gesagt haben: Ein bürokratisches Monster, das mehr Rechtsunsicherheit erzeugt als es eindeutig regelt. Deswegen geht auch die Desinformation durch die Verleger in Episode 7 weiter.
„Krieg der Ferne“ reimt sich nicht nur auf „Krieg der Sterne“ (die älteren unter uns werden sich erinnern, dass „Star Wars“ in Deutschland ursprünglich so hieß), sondern es verdeutlicht auch die Ferne, die die Presseverlage zur Realität mittlerweile haben. Da es in Deutschland neuerdings ja wieder opportun zu sein scheint, dem Krieg das Wort zu reden, passt das ganz gut in diesen Konflikt. Ich jedenfalls komme aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus.
Das Gesetz gehört abgeschafft. Aber ich bezweifle, dass das in naher Zukunft – wenn überhaupt – passieren wird. Also bleibt nur, auf Episode 8 zu warten…
Moderator:
Herzlich willkommen zu einer Neuauflage von „Fakten, Fakten, Fakten„, der Beitragsreihe, die Themen recherchiert, die wirklich von Bedeutung sind. In unserer Runde befinden sich heute Gabor Steingart, Mario Sixtus und Thomas Stadler. Unser Thema heute: das Leistungsschutzrecht. Herr Steingart, was haben Sie recherchiert?
Steingart:
Von den vielen Millionen deutschen Dokumenten, die das Google-Archiv auf seinen Servern bereithält, stammt kein einziger Text von einem Google-Mitarbeiter, sondern alles, was da an Artikeln begeistert, polarisiert, langweilt oder einfach nur informiert, ist von den Autoren deutscher Verlage in deutscher Sprache erstellt worden.[1]
Moderator:
Steingart, Sie sind raus!
Steingart:
Wieso das denn?
Stadler:
Die von den Verlagen geführte „Google-Debatte“ ist rabulistisch.
Sixtus:
Das deutsche Internet, erklärt von Gabor Steingart.
Moderator:
Wir sehen: Das Leistungsschutzrecht für „Presseverlage“ war, ist und bleibt ein Schuss in den Ofen. Und mittlerweile ist den Verlagen keine Entschuldigung oder Erklärung zu blöd, um zu beweisen, wie nötig es doch sei. Aber mit genau solchen Erklärungen beweisen die Presseverlage nur eins: Dass das Leistungsschutzrecht von Anfang an völlig überflüssig und eine komplette Schnapsidee war… ist… und bleibt. Gute Nacht!
[1] Aus dem Text „Unsere Waffen im digitalen Freiheitskampf“, der in der „Frankfurter Allgemeinen“ erschienen ist. Ein Link auf den Originaltext erfolgt aus zwei Gründen nicht: Erstens nehmen es die „Presseverlage“ auch nicht immer so genau und geben als Quelle gern mal „Internet“ an (anstatt eines konkreten Links) und zweitens wird auf diesem Blog seit der Einführung des „Leistungsschutzsrechts“ kein „Presseerzeugnis“ von deutschen Verlagen mehr verlinkt, erst recht nicht von solchen Verlagen, die das „LSR“ auch noch gut finden.
Mal angenommen, ich würde bei irgendeiner großen Zeitung anrufen und sagen, ich könnte Neuigkeiten über den Zustand des ehemaligen Formel-1-Rennfahrers Michael Schumacher besorgen, der in Folge eines Unfalls beim Skifahren noch immer im Krankenhaus liegt, was würde die Zeitung dann mich fragen? Vermutlich erstmal, in welchem Verhältnis ich zu Schumacher stehe, dass ich an solche Informationen komme. Und dann würde ich ihnen folgendes erklären: Ich wohne in Pfullendorf. Aus Pfullendorf kommt auch Daniel Schuhmacher, der 2009 bei „Deutschland sucht den Superstar“ gewonnen hat. Und Daniel Schuhmachers Nachnamen spricht man gleich aus wie den von Michael Schumacher, auch wenn man den einen mit „h“ schreibt und den anderen ohne. Und schon besteht eine Verbindung!
„Was für eine abstruse Geschichte!“, sagen Sie? Ja, aber tatsächlich gab es Leute, deren „Verbindung“ zu Michael Schumacher nicht weniger an den Haaren herbeigezogen war, die sich trotzdem in den Medien in Szene setzten und ihr „Wissen“ um den Zustand des Formel-1-Weltmeisters in die Welt posaunten. Und wie beim Posaune Spielen blieb am Ende von denen auch nur eins übrig, nachdem der Ton verklungen war: heiße Luft!
Solche abstrusen Geschichten und den Fabulierwillen auch seriöser Medien beschreibt Anno Hecker in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ unter dem Titel: „Formel-1-Weltmeister Schumacher: Phantasien statt Fakten“.
Wer den Artikel lesen möchte – er ist wirklich gut geschrieben -, der möge bitte eine Suchmaschine seiner Wahl bemühen. Da auch die „FAZ“ das so genannte „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ unterstützt und derzeit prüft, ob sie zusammen mit Springer und Burda die VG Wort zum Abkassieren für „kleinste Textschnippsel“ nutzen soll, erfolgt von dieser Seite aus kein direkter Link.
Das ist jetzt eine komische SItuation, oder? Das meine ich jetzt nicht einmal ironisch, ich halte den Artikel wirklich für gut geschrieben und er bringt einige Dinge auf den Punkt. Zum Beispiel, dass manchen Menschen kein „angebliches Verhältnis“ zu Michael Schumacher zu blöd ist, um damit bei den Medien hausieren zu gehen. Oder wie die Medien sich selbst helfen, wenn eben mal keiner mit ihnen reden will.
Doch dann ist da eben auch das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“. Dieser Artikel wäre davon zwar nicht betroffen, da ich in eigenen Worten davon schreibe, worum es in Heckers Beschreibung geht und nicht einmal ein Zitat bringe. Aber es geht um das Prinzip, denn ich habe nicht immer Zeit oder Inspiration, um einen Artikel wie diesen hier zu verfassen. Manchmal möchte man auch etwas kurz Weiterempfehlen, aber nicht so kurz, wie es auf Twitter oder Facebook üblich ist. Und wenn man dann hört, dass Juristen die eigene Webseite als „Quasi-Suchmaschine“ einschätzen könnten (für die das Leistungsschutzrecht gilt), nur weil man ein Suchfeld eingerichtet hat, mit dem Leser diese Seite durchsuchen können, dann könnte einem die Hutschnur platzen. Vor solchen juristischen Spitzfindigkeiten wurde allenthalben vor der Einführung des Leistungsschutzrechts gewarnt, doch die Kritiker wurden arrogant abgekanzelt: So was wird mit den neuen Recht niiiiiemals möglich sein, niemand hat die Absicht, eine Mauer zu bauen…
Dieser Artikel passt zum heutigen Aschermittwoch, denn immer mehr Freiheiten verwandeln sich in Asche. Und den Betreiber kleiner Blogs bleibt nur, die Lage um das LSR zu beobachten.
Und: Nicht mehr auf Presseangebote zu verlinken.