Nachdem die Aktion “Grundgesetz für Schäuble” (siehe hier) gut angelaufen ist und sich inzwischen auch Bundespräsident Köhler kritisch zu Wort gemeldet hatte, gibt es einige Politiker, die Schäuble in Schutz nehmen und sagen, er hätte nie die gezielte Tötung von so genannten “Gefährdern” gefordert. Also – was hat er wirklich gesagt?
Wie sollte man mit “Gefährdern” umgehen? Zitat Schäuble: “Man könnte beispielsweise einen Straftatbestand der Verschwörung einführen, wie in Amerika.” Und er denke darüber nach, ”solche Gefährder zu behandeln wie Kombattanten und zu internieren”. Guantanamo in Germany, quasi. Und “Gefährdern”, die man zum Beispiel nicht abschieben kann, könne man mit “Auflagen” bedenken. Zitat: “Etwa ein Kommunikationsverbot im Internet oder mit dem Handy.” A propros “Internet oder Handy”, hier will Schäuble möglichst schnell ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg bringen. Zitat: “Die Überwachung der Kommunikation ist lebensnotwendig.” Da hierfür eine Änderung des Grundgesetzes notwendig ist, geht das zum Glück nicht so schnell. Auch die Online-Durchsuchung von Computern durch Behörden wünscht sich der Innenminister, was aber im Vorfeld von IT-Experten bereits als “Schnapsidee” abgetan wurde (SpiegelOnline: “Angriff auf die Ahnungslosen” siehe hier).
Was war aber jetzt mit der gezielten Tötung? Das bezeichnet Schäuble wörtlich als “rechtliches Problem”, denn würde man beispielsweise Osama Bin Laden stellen, wären solche Fragen in Deutschland völlig ungeklärt. Zitat: “Wir sollten versuchen, solche Fragen möglichst präzise verfassungsrechtlich zu klären und Rechtsgrundlagen schaffen, die uns die nötigen Freiheiten im Kampf gegen den Terrorismus bieten.” Das Beispiel ist sehr ungeschickt gewählt, denn zum einen bezweifle ich, dass Osama Bin Laden in Deutschland aufkreuzt, zum anderen, sollte man ihn in Afghanistan wirklich stellen, ist das deutsche Recht wahrscheinlich das Letzte, was dann angewandt wird.
Im Klartext: Schäuble hat etwas gesagt, ohne etwas zu sagen. Nein, er hat die gezielte Tötung von Gefährdern nicht konkret gefordert. ABER: Er hat sie auch nicht konkret abgelehnt. Diese Frage “präzise verfassungsrechtlich” zu klären könnte natürlich auch dazu führen, dass ein für allemal festgelegt wird, dass die gezielte Tötung ohne Gerichtsbeschluss verboten ist und bleibt. Aber der nachgeschobene Satz, man müsse Rechtsgrundlagen schaffen, die “die nötigen Freiheiten” (merkwürdige Wortwahl, wenn es eigentlich darum geht, Freiheiten zu beschneiden) im Kampf gegen den Terror bieten, deutet durchaus an, in welche Richtung seine Gedanken gingen. Freiheit für den Kampf gegen den Terror, nicht für die Menschen.
Davon mal abgesehen: auch seine anderen Forderungen (Vorratsdatenspeicherung, Online-Überwachung, “Bundestrojaner”) stückeln an Grundrechten herum. Die Aktion “Grundgesetz für Schäuble” ist also nicht überzogen. Es geht darum, dem Innenminister klar zu machen, dass die Menschen, die dieses Gesetzeswerk damals verfasst und verabschiedet haben, sich viele Gedanken gemacht hatten und dass die Bürger in Deutschland die Freiheiten, die dieses Gesetz garantiert, wertschätzen und nicht wollen, dass man, nur weil es gerade opportun ist, daran herumschraubt.
In diesem Sinne: Weiter so!