„YouTube, wir müssen reden!“ – Aus der Sicht eines „Videomachers“

Okay, das „Netzfeuilleton“ sagt, der „YouTube-Goldrausch“ sei vorbei, aber um den geht es mir gar nicht. Es geht um etwas anderes, das viele der Videoproduzenten von YouTube betrifft, über das es aber eigentlich keine Diskussionen gibt. Beziehungsweise, bei den Diskussion, die über das Thema geführt werden, wird der Bereich der Videoproduzenten irgendwie immer ausgeklammert.

Es geht um Musik, die man in solchen Videos verwendet. Und immer, wenn eine Diskussion in dieser Richtung läuft (gerade aktuell wegen des Konflikts der GEMA mit YouTube), wird allenthalben das Klagelied der ausgebeuteten Musik-Künstler angestimmt, deren Arbeit nicht respektiert wird. Videoproduzenten sind die bösen Ausbeuter, die die Musik einfach verwenden und auf der Grundlage des Werks von anderen über YouTube ein Vermögen machen, von dem der Musiker nichts zu sehen bekommt.

Quatsch!

Es gibt für Künstler beziehungsweise Rechteverwerter schon längst die Möglichkeit, urheberrechtlich geschützte Musikstücke in eine Datenbank einzutragen. YouTube gleicht nun die hochgeladenen Videos mit dieser Datenbank. Wird ein registriertes Musikstück erkannt, ergreift YouTube automatisch Schritte: Der Urheberrechtsinhaber wird informiert, dass es ein Video gibt, das geschütztes Material verwendet, gleichzeitig wird dem Videoproduzenten mitgeteilt, dass sein Video wegen des geschützten Materials nicht mehr monetarisiert werden kann. Der Urheberrechtsinhaber kann dann bestimmen, was weiter geschieht, wird das Video gelöscht oder monetarisiert er es selbst – das heißt, der Künstler verdient nun die Werbeeinnahmen, die das Video dem Produzenten eigentlich gebracht hätte.

Und damit beginnen die Probleme für die Videomacher.

Das GEMA-Dilemma

Zwischen YouTube und der „Gesellschaft für mechanische Aufzeichnungen“, kurz „GEMA“, gibt es schon seit einiger Zeit Streit. Wenn auf YouTube Videos abgespielt werden, die Musik enthalten, welche über die GEMA registriert ist, soll YouTube für jedes Abspielen einen bestimmten Betrag zahlen. Der Betrag, der da bisher von der GEMA gefordert wurde, wurde von YouTube für zu hoch gehalten. Keine Seite ist bereit, irgendwie nachzugeben. Kampagnen und Gegenkampagnen werden gefahren.

Das Ergebnis für Videoproduzenten ist relativ einfach: Die Finger davon lassen! Eigene Videos niemals mit GEMA-geschützter Musik unterlegen. Dabei geht es um mehr als die Monetarisierung des Videos, in der Regel erscheint bei einem solchen Video die berühmte „YouTube-Sperrtafel“, die darüber informiert, dass dieses Video in Deutschland leider nicht angeschaut werden kann, da es Inhalte enthält, über die man sich mit der GEMA nicht hat einigen können. Alternativ kann der Produzent das Video auch stummschalten lassen – ja, wirklich! Aber das hätte keinen Zweck, es sei denn, man hätte von Vornherein als Stummfilm geplant.

Also, wer Videos auf YouTube hochstellt mit dem Ziel, sie zu monetarisieren, der weiß, dass er von GEMA-Musik die Finger lassen soll. Natürlich schränkt einen das ein, denn auch mir ist es oft so gegangen, dass ich dachte, „jetzt das Lied XYZ kurz einspielen lassen, dann wirkt die Szene richtig!“, und es aus urheberrechtlichen Gründen nicht machen konnte. Das ist aber im Moment der Stand der Dinge. Und es sieht nicht so aus, als ob sich in absehbarer Zeit daran etwas ändern wird.

Also gut, die Finger von GEMA-Musik lassen, und alles ist gut, oder? Aber nicht doch!

Urheberrecht als Waffe für Schnell-Verdienen-Woller

Schon seit den 1970er Jahren gibt es Musik und Geräuscheffekte, die ohne Lizenz herausgegeben wurden und von jedem Filmer für seine Werke verwendet werden dürfen. Anfangs waren das Schallplatten und Tonbänder, später CDs und schließlich gab es Download-Portale dafür. Diese Musikstücke sind, um es vorsichtig auszudrücken, nicht unbedingt gerade Wagner, Beethoven oder Mozart, aber sie erfüllen ihren Zweck, sie schaffen eine bestimmte Stimmung. Damit ist man als Produzent auf der sicheren Seite…

.,..nicht!

Ich selbst durfte die Erfahrung machen, dass gar nichts sicher ist. Für ein Video hatte ich ein GEMA- und lizenzfreies Musikstück verwendet, einfaches Harfengeklimper, um eine Unter-Wasser-Szene zu untermalen. Nachdem ich das Video hochgeladen hatte, wurde mir mitgeteilt, dass es sich bei dem Stück um das geschützte Musikstück „So-und-so“ (ich weiß den Namen nicht mehr) handelt, dass der Benutzer XYZ daran Urheberrechte angemeldet hat und mein Video nicht mehr monetarisierbar war. Weil ich aber wusste, dass das nicht sein konnte, googelte ich nach dem Namen des „Urheberrechtsinhabers“ und dem Namen des Musikstücks. Tatsächlich fand ich eine Seite, wo es eine Hörprobe gab. Ich hörte mir das Musikstück und war überrascht – harte Gitarrenriffs waren zu hören, die so gar keine Ähnlichkeit mit dem Harfenstück hatten. Doch dann, plötzlich nach etwa sieben Sekunden wurde das Harfenstück über die Gitarrenriffs eingespielt. Der angebliche „Urheberrechtsinhaber“ hatte also zwei lizenzfreie Musikstücke genommen, übereinander gemischt (das Ergebnis klang furchtbar, es passte nicht zu einander) und als „Eigenkomposition“ bei einer Urheber-Datenbank eingereicht. Wegen des Harfenstücks erkannte der Abgleicher bei YouTube das Musikstück als urheberrechtlich geschützt. Na, super!

Einschub: Die Waffe der Videoproduzenten – Widerspruch gegen Urheberanspruch

Nun muss man im Rahmen der Fairness sagen, dass die Videoproduzenten sich nicht alles bieten lassen müssen. Man kann Widerspruch einlegen gegen den Urheberanspruch. Am einfachsten ist es, wenn man eine offizielle Lizenz hat (also das Stück zum Zweck der Verwendung als Videovertonung beim Urheber lizenziert hat). Dann kann man den Punkt „Ich habe eine Lizenz für die Verwendung dieses Stücks“ anklicken, die Lizenz angeben und gut is… nicht! Aber dazu kommen wir gleich noch.

Bleiben wir bei meinem Spezialfall: Für den gab es nämlich keinen Punkt. Kein Videoproduzent kann sich bei YouTube „offiziell“ beschweren, dass man der Ansicht ist, der Anspruch werde zu unrecht erhoben. Der angebliche Rechteinhaber kann irgendwas behaupten und man kann selbst nichts dagegen machen. Ich habe die YouTube-Webseite durchforsten müssen, bis ich endlich eine Möglichkeit fand, mit den YouTube-Leuten direkt Kontakt aufzunehmen. Ich schilderte den Fall und bekam darauf eine ziemlich banale Antwort:

„Wir mischen uns nicht in solche Urheberrechtsstreitigkeiten ein.“

Und was soll ich bitte machen? Ich kann dem angeblichen Urheberrechtsinhaber nicht beikommen, denn der wird den Teufel tun, von sich aus zuzugeben, dass er zwei lizenzfreie Stücke einfach zu einem zusammengeklatscht hat, um schnelles Geld zu machen. Letztlich habe ich das Video überarbeitet und zähneknirschend das Stück durch ein anderes ersetzt. Ein paar Monate später stolperte ich in eine andere Falle.

Die „Später-Ruhm-haben-Woller“: Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist… blöd!

Ich erwähnte bereits die lizenzfreien Downloadportale. Musikkünstler stellen dort selbst komponierte und musizierte Stücke ein und stellen sie zur freien Verwendung zur Verfügung, für Videos, Podcasts und anderes. Die Qualität dieser Musikstücke ist recht unterschiedlich und es ist so manche Perle dabei. Offenbar handelt es sich dabei um Menschen, die der Musik mit Leidenschaft nachgehen, aber leider kein Label gefunden haben, dass ihre Stücke veröffentlicht. So war es zumindest.

In den USA haben sich mittlerweile ein paar Dienst etabliert, die sowas wie „CD on Demand“ produzieren. Künstler können ihre Stücke auf einen Server hochladen, Käufer können dort probehören und eine CD bestellen. Wenn die CD bestellt wird, wird sie gebrannt und ausgeliefert, ähnlich dem „Print on Demand“, wo das Buch erst in dem Moment gedruckt wird, da der Kunde es bestellt. Beide Systeme haben sogar noch eine Gemeinsamkeit: Da natürlich der entsprechende Hersteller auch Profit machen will, verpflichtet man sich vertraglich, die Inhalte des Werks nicht auf anderem Wege zu publizieren. Für mich als „Print-on-Demand“-Autor hat das beispielsweise die Konsequenz, dass ich mein Werk nicht irgendwo als eBook rausbringen kann, sondern nur bei meinem Verlag – und kostenlose eBook-Dateien verteilen darf ich auch nicht. Aber wenn ich das wollte, müsste ich nur den Vertrag kündigen, meine Rechte bleiben mir erhalten.

So ist es bei den „CD-on-Demand“-Diensten ebenfalls. Und mir ist aufgefallen, dass es Künstler gibt, die zuvor ihre Musik auf den lizenzfreien Downloadportalen herausgebracht haben, die jetzt die gleiche Musik bei einem „On-Demand-Dienst“ anbieten. Und da beginnt der Ärger: Denn natürlich will der CD-Dienst seinen Verdienst schützen. Also registriert er die Stücke bei einer Musik-Datenbank und schwupps! Schon wird die Musik, die man für das eigene Video verwendet hat, als „urheberrechtlich geschützt“ erkannt, obwohl man sie von einem lizenzfreien Downloadportal hat. Und ja, das funktioniert auch noch im Nachhinein.

Der Videoproduzent hat keine Möglichkeit, dagegen anzukommen, denn natürlich hat man keine Lizenz mit dem neuen Urheberrechtsanspruchsmelder. Und den interessiert nicht, dass es die gleichen Stücke „früher mal“ kostenlos zum Runterladen gab. Jetzt ist das nicht mehr so. Basta!

Und YouTube? Ja, die mischen sich nicht ein.

Urheberrecht als Waffe für Betrüger: Das ist meins! – Nein, meins! – Meins! – Meins! – Meins!

Will man all diesem Ärger aus dem Weg gehen, gibt es noch einen Weg: Mittlerweile gibt es Musikportale, wo man spezielle Musik für Videos kaufen kann (Musicloops ist so eins). Die kosten zwar ein bisschen was, aber dafür bekommt man eine offizielle Lizenz und niemand kann einem an den Karren fahren. Oder?

Äh, doch, kann man.

Wie die Pest über das mittelalterliche Europa so kamen im Gefolge der Musikdatenbanken die so genannten „Copyfrauds“ (kann man ungefähr als „Urheberrechtsbetrüger“ übersetzen), die eine Lücke ausnutzen. Denn die Musikstücke der Lizenzfrei-Musikportale werden natürlich NICHT bei den Urheberdatenbanken registriert. Diese Musik ist speziell für die Verwendung zum Beispiel auf YouTube gedacht, man will die Produzenten da nicht ständig mit Urheberrechtsmeldungen belästigen.

Genau das nutzen die „Copyfrauds“ aus. Sie laden nun die Musikstücke der Musikportale hoch und geben sich als Urheberrechtsinhaber aus. Das führte unter anderem zu dieser bizarren Situation:

youtube - doppelter Einspruch

Es handelt sich – wie man an dem Zeitmarker „7:56“ sehen kann – um EIN Musikstück, das von ZWEI verschiedenen angeblichen Urheberrechtsinhaber ZUGLEICH unter ZWEI verschiedenen Titeln beansprucht wurde. Verdammt, macht diese dämliche Musikdatenbank keinen Abgleich, damit das gleiche Stück nicht zweimal angemeldet werden kann? Oder wenigstens eine Plausibilitätsprüfung bei den Einsprüchen?

Ihr denkt, das ist ja ziemlich doof? Na, wartet ab, es kommt noch dööfer!

Urheberrecht als Waffe: Sehet die Vögel, sie säen nicht und sie ernten nicht und der himmlische Vater ernähret sie doch…

Der Fall mit der „doppelten Erkennung“ ist leider mir passiert. Aber der Chef des Musikportals persönlich hat mir da herausgeholfen (ein Hoch auf Mark Lewis!!). Aber ein noch krasserer Fall ist jemand anderem passiert und da muss man sich wirklich an den Kopf langen: Ein YouTube-User hat sich dabei gefilmt, wie er wilden Salat pflückt. Dann hat er sein Video auf YouTube hochgeladen. Dann bekam er einen Urheberrechtshinweis. Er habe geschützte Musik verwendet.

Das Problem: Das Video ist nicht mit Musik unterlegt. Es sind nur Naturgeräusche zu hören.

Tatsächlich beanspruchte da jemand das Urheberrecht für NATURGERÄUSCHE wie SINGENDE VÖGEL!! Entweder haben wir hier also einen Beweis für die Existenz Gottes (man denke nur an die Schlagzeile: „GOTT MELDET URHEBERRECHTSANSPRUCH FÜR NATURGERÄUSCHE BEI YOUTUBE AN!“), oder ziemlich dreiste Menschen, die mit minimalem Aufwand den maximalen Gewinn erzielen wollen. Die Zeichen sprechen dafür, dass es letzteres ist, denn dem YouTube-User, der sich beim Salatpflücken gefilmt hat, ist keine brennende Schrift an der Wand oder ein brennender Dornenbusch erschienen.

Aber als ob das nicht genug wäre, man kann es noch schlimmer machen: Natürlich hat der User Widerspruch eingelegt und erklärt, dass es sich um Naturgeräusche handelte und nicht um geschützte Musik. Sein Widerspruch wurde abgelehnt! Hier kann man die ganze Geschichte nachlesen (leider nur auf Englisch). Wie ist es aber möglich, dass so ein Widerspruch abgelehnt wird? Ganz einfach: Das System enthält einen oder mehrere Fehler.

Das System: Es ist was faul im Staate Dänemark…

Wie genau funktioniert das aber mit den Ansprüchen? Also nochmal Schritt für Schritt:

  1. Der User lädt ein Video auf YouTube hoch.
  2. Das YouTube-System identifiziert urheberrechtlich geschützten Inhalt.
  3. Der Urheberrechtsinhaber und der Videoproduzent werden informiert. Die Monetarisierung des Videos zugunsten des Produzenten wird gestoppt. Wenn der Urheberrechtsinhaber das wünscht, kann er das Video für sich monetarisiseren, das heißt, die Einnahmen aus Werbung gehen an ihn.
  4. Der User muss, wenn er den Anspruch des Urheberrechtsinhabers für ungerechtfertigt hält, Widerspruch einlegen und begründen, warum.
  5. Der Urheberrechtsinhaber kann entscheiden, ob er den Widerspruch für gerechtfertigt hält oder nicht.
  6. Wenn dem Widerspruch stattgegeben wird: Der Videoproduzent muss sein Video neu zur Monetarisierung anmelden, ansonsten erzielt er keine Einkünfte.
  7. Wird der Widerspruch abgelehnt, wird dem Videoproduzenten ganz unverhohlen mit rechtlichen Schritten gedroht, die jede weitere Aktion seinerseits nach sich zieht.

Der Knackpunkt ist Punkt 5: Es entscheidet nämlich keine unabhängige Schiedsstelle oder ein YouTube-Mitarbeiter, sondern der vermeintliche Urheberrechtsinhaber selbst, ob der Widerspruch gerechtfertigt ist oder nicht.

Doch selbst wenn der Urheberrechtsinhaber den Widerspruch zulässt, kann er schon Geld verdient haben: Solange das Verfahren quasi „in der Schwebe“ ist, kann er das Video monetarisieren. Das heißt: Auch wenn der Anspruch des Urheberrechtsmelders ungerechtfertigt ist, hat er an dem Video unter Umständen verdient. Und da macht es wieder die Masse an Videos und die Zeit, die verstreicht, bis der angebliche Inhaber entscheidet, dem Widerspruch stattzugeben. Denn zwischen der Meldung des Urheberrechtsverstoßes und dem Freigeben des Videos können – das habe ich selbst erfahren – einige Tage bis zu zwei Wochen (!!) vergehen.

Das bringt mich noch auf einen ganz anderen Punkt…

Einer für alles und alles für einen: Vielen  Dank für die Blumen, vielen Dank, wie lieb von Dir…

Mehrfach wurde es schon erwähnt: Urheberrechtsinhaber können sich auch entscheiden, das Video des Videoproduzenten für sich zu monetarisieren. Damit kriegen sie den kompletten Anteil aus Werbeeinnahmen, den sonst der Produzent bekommen hätte. Und zwar komplett. Und das ist nicht gerecht.

Gehen wir zurück zu dem Video, von dem ich oben erzählt habe, das mit der Unterwasser-Szene. Nehmen wir mal an, das Harfengeklimper, das ich verwendet habe, würde von einer CD stammen („Richard Kleiderschrank klimpert seine schönsten Melodien auf der Harfe“) und wäre wirklich urheberrechtlich geschützt. Dann könnte der Urheberrechtsinhaber entscheiden, mein Video zu monetarisieren. Er kriegt das ganze Geld aus Werbeeinnahmen, das eigentlich mir zugestanden wäre.

Das Problem dabei ist: Das besagte Video ist rund 30 Minuten lang. Das Harfengeklimper nahm davon rund drei Minuten in Anspruch. Das sind 10 % des ganzen Videos. Mit anderen Worten: Der Urheberrechtsinhaber bekommt 100 % des Werbeeinnahmenanteils für das Video, zu dem er gerade mal 10 % beigesteuert hat, und ich kriege für die 90 %, die ich produziert habe, nichts.

Unter Umständen kann sogar folgende Situation eintreten: Ein User ruft das Video auf. Es läuft eine Werbeanzeige im Vorspann, dann kommt das Video selbst, doch nach fünf Minuten entscheidet der User, dass ihn das Video nicht interessiert und schaltet ab – BEVOR das Harfengeklimper gelaufen ist. Das heißt, der Urheberrechtsinhaber bekommt die Einnahmen aus der Werbeanzeige, obwohl das Stück, für das er sie bekommt, noch NICHT einmal GELAUFEN ist!

Ceterum censeo: Und was jetzt?

Was muss sich also ändern? Ein paar Dinge klingen ja in meinem Text an, am Wichtigsten denke ich aber, ist eine Beschwerdemöglichkeit für Videoproduzenten. Denn gerade im Zusammenhang mit „Copyfrauds“ tauchen immer wieder die gleichen zwei Namen auf… und wieder… und wieder… und wieder… Dem Produzenten wird nach der Ablehnung eines Widerspruchs ganz unverhohlen mit rechtlichen Schritten gedroht, aber umgekehrt gibt es nichts, das ein Produzent gegen einen Copyfraud machen kann. Deswegen machen die auch immer weiter.

Punkt zwei: Die Monetarisierung muss besser verteilt werden. Es kann nicht sein, dass ein 30-Minuten-Video quasi als überdimensionaler Videoclip für einen Urheberrechtsinhaber dient, mit dem dieser das ganze Geld verdient, auch wenn seine Leistung am Gesamtwerk nur 10 % sind.

Überhaupt sollte endlich mal was geschehen! Wie gesagt, in den ganzen Diskussionen wird die Position der Videoproduzenten ja komplett ausgeblendet. Und Zeit hatte man wahrlich genug: In dem Beitrag über das Salat-pflück-Video, den ich weiter oben verlinkt habe, heißt es, das Problem mit „Copyfrauds“ ziehe sich schon seit zwei Jahren hin. Und der Beitrag selbst ist von 2012, das heißt, weitere zwei Jahre sind ins Land gegangen, ohne dass irgendwas passiert ist.

Im Gegenteil, das beweist mein Screenshot vom April 2014.

Ein kleiner Schritt wäre es ja schon mal, wenn man wenigstens die bekannten Copyfrauds endlich mal rausschmeißen würde. Wie ich schrieb, es läuft immer wieder auf dieselben Namen raus. Und das nervt!

STAR WARS: EPISODE VII – Weitere Darsteller bekannt gegeben

OSCAR®-PREISTRÄGERIN LUPITA NYONG‘O UND GAME OF THRONES STAR GWENDOLINE CHRISTIE BEREICHERN DEN KÜRZLICH BEKANNTGEGEBENEN CAST

Ihren großen Durchbruch feierte Lupita Nyong‘o letztes Jahr mit ihrer darstellerischen Leistung in 12 Years a Slave, mit der sie sowohl Kritiker als auch Kinozuschauer begeistern konnte und mit der sie mit dem Oscar® für die beste Nebendarstellerin ausgezeichnet wurde. 2015 wird sie in Star Wars: Episode VII wieder auf der großen Leinwand zu bewundern sein.

Gwendoline Christie, weltweit bekannt als Brienne of Tarth in der erfolgreichen Fernsehserie Game of Thrones, stößt ebenfalls zu Episode VII dazu. Demnächst kann man sie außerdem in Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 2  im Kino sehen.

„Ich freue mich wirklich sehr, dass Lupita und Gwendoline den Cast von Star Wars: Episode VII ergänzen.“ So Kathleen Kennedy, Präsidentin von Lucasfilm. „Es ist aufregend zu beobachten, wie dieses außergewöhnliche und talentierte Ensemble immer mehr Form annimmt.“

Schauspieler John Boyega, Daisy Ridley, Adam Driver, Oscar Isaac, Andy Serkis, Domhnall Gleeson und Max von Sydow  werden den Original Stars der Saga Harrison Ford, Carrie Fisher, Mark Hamill, Anthony Daniels, Peter Mayhew und Kenny Baker im neuen Film zur Seite stehen.

Star Wars: Episode VII wird unter der Regie von J.J. Abrams, nach einem Drehbuch von Lawrence Kasdan und J.J. Abrams entstehen und wird von Kathleen Kennedy, J.J. Abrams und Bryan Burk produziert. John Williams kehrt als Komponist zurück. Der Film startet in Deutschland am 17. Dezember 2015.

 

Quelle: The Walt Disney Company Germany

JAMES BOND #24: Der Titel vom neuen Bond-Film ist raus…

"Kein Quantum Trost" - Achtung, Parodie!
„Kein Quantum Trost“ – Achtung, Parodie!

Nein, natürlich nicht! Da der neue Film am 23. Oktober 2015 Premiere haben soll, werden wir frühestens nächstes Frühjahr einen definitiven Titel erfahren. Mal sehen, wie es dann weitergeht mit dem Agenten im Geheimdienst Ihrer Majestät…

Als ich den Artikel gestern las, hätte ich nie gedacht, dass es auch diese Dinge über die Fußball-WM zu erfahren gibt! Schockierend!

Herzlich willkommen zum zweiten Teil des Experiments „Reißerische Überschriften, die Leute anlocken sollen“. Na, auch aufgeregt über den Werbe-Artikel von gestern? Aber bitte, das ist doch kein Grund zum Aufregen. Jeder springt im Moment auf den Zug auf. Ist doch kein großes Ding.

Soll ich Euch sagen, was ein Grund zum Aufregen ist? Obwohl, nein, besser ist es, Euch zu zeigen, worüber Ihr Euch bei der WM aufregen sollt. Ich bin selbst kein Fußballfan, war ich noch nie, aber die WM hat mich als Kind doch immer gefangen genommen. Mit allem, Sammelbilder und so. Aber wie ich jetzt erfahren musste, war es schon damals nicht unbedingt das „nette Fußballfest“, als das es heute immer noch verkauft wird.

Und das ist es, worüber sich das Aufregen lohnt. Mehr Details gab es vor drei Tagen bei Max Uthoff und Claus von Wagner in der Satire-Sendung „Die Anstalt“. Habt Ihr knapp eine Stunde Zeit? Es lohnt sich. Die ganze Sendung kann man hier anschauen.

Und dann wisst Ihr, worüber Ihr Euch aufregen sollt!

Erst dachte ich, die Fußball-WM würde mich nicht interessieren. Doch dann sah ich das hier!

Mich machen ja in letzter Zeit mehrere Dinge neugierig. Nummer eins ist, ob man Leute wirklich mit so sensationsheischenden Überschriften herholen kann. Bei Ihnen scheint das ja funktioniert zu haben, in dem Sinne: Herzlich willkommen!

Nummer zwei ist, ob die Fußball-WM in Brasilien wirklich so viele Menschen in Deutschland interessiert. Da Sie hier sind, scheint das auch zu stimmen. In dem Sinne, wie wär’s mit ein paar Fanartikeln?

 

Zu Gast auf der FedCon: Charmed, Guardians of the Galaxy und Spass Trek!

Panini Comics präsentiert von 29. Mai bis 1. Juni ein tolles Programm und Top-Zeichner auf der FedCon

(c) Marvel / Panini Comics
(c) Marvel / Panini Comics

Science Fiction-Anhänger, die auch Freude an Mystery- und Fantasy-Themen haben, reisen vom 29. Mai bis zum 1. Juni nach Düsseldorf, ins Maritim Hotel am Düsseldorfer Flughafen, denn dort findet wieder die FedCon statt. Was einst als die Veranstaltung für Trekkies in Deutschland begann, ist inzwischen die Top-Messe für alles, was sich um ferne und fantastische Welten dreht – mit einem unschlagbaren Aufgebot an Filmstars, das Panini Comics noch um ein paar glänzende Comic-Sterne erweitert!

So signiert und zeichnet am Panini-Stand an allen Tagen die Comic-Künstlerin Sara Pichelli. Die Italienerin hat sich in den letzten Jahren, unter anderem durch ihre Arbeit an Spider-Man, zu einer der gefragtesten Marvel-Zeichnerinnen entwickelt. Derzeit erfährt sie einen besonderen Hype als Hauptzeichnerin der Guardians of the Galaxy-Reihe, die die Vorlage zum gleichnamigen, im Herbst erscheinenden Kino-Blockbuster ist. Der Film wird von der Fangemeinde sehnlichst erwartet und ist natürlich auch auf der FedCon bereits ein großes Thema. Derzeit gibt es zwei Guardians of the Galaxy-Bände von Panini Comics auf dem Markt, die Sara Pichelli beide am Stand signieren wird.

Top-Thema auf der FedCon ist und bleibt aber natürlich Star Trek und dazu präsentiert der deutsche Comic- und Cartoon-Zeichner Matthias Kringe seine brandneuen Spass Trek-Cartoons. Schon mit seinem Spass Wars-Band wurde Matthias Kringe, der auch durch das deutsche MAD-Magazin bekannt ist, von den Star Wars-Fans gefeiert, denn die Macht war ungemein witzig in ihm! In Spass Wars dringt er nun in unendliche Weiten des Humors vor, die noch nie zuvor ein Mensch erkundet hat.
Mehr Infos zu Spass Trek.

Außerdem startet Panini auf der FedCon eine neue Fantasy-Comic-Reihe: Die Kult-TV-Serie Charmed wird im Medium Comic fortgesetzt. Die offizielle 9. Staffel der beliebten Hexen-Saga, exklusiv als Comic, startet bei Panini Comics im Juli. Zur FedCon gibt es Band eins bereits in einer auf nur 111 Exemplare limitierten Variant-Fotocover-Edition, damit die von der Messe eingeladenen Schauspielerinnen Holly Marie Combs (sie spielte Piper) und Shannen Doherty (Prue) noch etwas ganz Besonderes haben, auf dem sie unterschreiben können.
Mehr Infos zur Charmed Comic-Reihe.

Alle Informationen zum Panini-Auftritt auf der FedCon

Die Comics kann man unter anderem hier bestellen:

 

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Quelle: Panini Comics

William Shakespeares Star Wars: Fürwahr, eine neue Hoffnung!

Das galaktische Aufeinandertreffen zweier Klassiker, die verschiedener und gleicher nicht sein könnten.

(c) Panini Comics
(c) Panini Comics

Viele Geheimnisse ranken sich um William Shakespeare, den Barden aus Stratford-upon-Avon, bis hin zu der ungeklärten Frage, ob es ihn überhaupt gegeben hat oder ob er nur das Pseudonym einer ganzen Reihe von Dichtern und Dramatikern war. So wird sich auch nie mit letzter Sicherheit klären lassen, ob er wirklich am 23. April 1564 das Licht der Welt erblickte, trotzdem wird in diesem Jahr sein 450. Geburtstag gefeiert. Unbestritten ist dagegen, dass sich Shakespeares Dramen einer unglaublichen Bekanntheit erfreuen und eine ganze Epoche geprägt haben. Zwei Dinge, die seine Werke mit George Lucas’ Star Wars-Filmen verbinden – abgesehen von der archetypischen Anlage der Charaktere und Handlungen. Letzteres wiederum hat den US-Amerikaner Ian Doescher dazu inspiriert, die Story von Star Wars – Episode IV: A New Hope (Eine neue Hoffnung) in eine Blankvers-Version nach Shakespeare’schem Vorbild, mit dem Titel Verily, A New Hope umzuschreiben. Das Ergebnis ist ein in jeder Hinsicht einzigartiges Werk, das Fans der Sternen-Saga, Freunde klassischer Schreibkunst und Literaturwissenschaftler in gleichem Maße beeindruckt und begeistert. Die deutsche Fassung Fürwahr, eine neue Hoffnung ist jetzt bei Panini erschienen und steht dem Original in nichts nach.

Sorgfältig, literatur- und sprachwissenschaftlich fundiert haben die Übersetzer Justin Aardvark und Jürgen Zahn – beide Shakespeare- und Star Wars-Kenner in englischer wie deutscher Sprache – das US-Original ins Deutsche übersetzt. Wobei es „übertragen“ wohl besser trifft, denn sie mussten dabei einige Klippen umschiffen, die jedem Übersetzer elisabethanischer Dramen Probleme bereiten, wie die Tatsache, dass in der englischen Sprache wesentlich mehr einsilbige Wörter existieren als in der deutschen, Sprachspiele, die sich nicht übersetzen lassen und die Frage, ob man dem „weiblichen“ oder dem „männlichen“ Verschluss den Vorrang gibt? (Germanisten und Anglisten wissen, was gemeint ist und sollten sich unbedingt auch das Nachwort von Jürgen Zahn zum Übertragungsprozess durchlesen.)

Das Buch, das im Übrigen von den Star Wars-Lizenzhaltern ganz offiziell abgesegnet wurde, beginnt mit einem Prolog (im Weltall), der den Leser mit Hyperantrieb in eine völlig fremde Welt katapultiert

CHOR
Der Bürgerkrieg ist wild im Gange schon,
Als der Rebellen kleines Schiff erbeutet
Die Pläne einer mächt’gen Kampfstation,
Die für die Freiheit Unheil nur bedeutet.
Im Kampfgetümmel die Rebellen stahlen
Die Pläne dieser Waffe stark und groß.
Erst später wird enthüllt die Kraft der Strahlen,
Wenn ein’n Planet trifft schnell der Todesstoß!
Prinzessin Leia flieht, verfolgt von Scharen,
Ihr kleines Schiff ist jetzt bewegungslos.
Zu überbringen trotz der grausigen Gefahren,
Die Botschaft einer neuen Hoffnung groß.
In lang vergangner Zeit beginnt das Stück,
In unglücksel’ger Sternenwelt weit, weit entrückt.
(Chor geht ab.)

Was so beginnt, kann nur grandios weitergehen – und der Band hält bis zur letzten seiner rund 200 Seiten, was er verspricht: Tollkühne Helden, skrupellose Schurken, edle Ritter und eine Prinzessen – eben alles, was man für ein Drama braucht. Angereichert ist William Shakespears Star Wars: Fürwahr, eine neue Hoffnung zudem mit einer Reihe von Illustrationen aus dem Sternenkrieg, die in ihrer Machart Holzschnitten nachempfunden sind und so die klassische Anmutung perfektionieren.

William Shakespears Star Wars: Fürwahr, eine neue Hoffnung kann man unter anderem hier bestellen!

 

Quelle: Panini Comics

Bei Dir stimmt’s doch daheim nicht! (4) – Legolas wär das nie passiert

Und wieder ein Beitrag aus der Reihe „Bei Dir stimmt’s doch daheim nicht!“: In Portland (USA) wurde die Polizei gerufen, da ein Pirat angeblich ein Auto mit einer Waffe malträtieren würde. Als die Polizei eintraf, musste sie feststellen, dass es sich nicht um einen Piraten handelte, sondern um einen Mann im Kettenhemd, der das Auto einer zufällig des Wegs kommenden Dame mit einem Schwert attackierte. Nach dem Grund seines Angriffs gefragt sagte der Mann aus, er sei „ein Hochelb, der gegen den bösen Morgoth kämpft“.

Der wahre Grund für seinen (Achtung, Wortspiel!) „Trip nach Mittelerde“ war weit banaler: LSD.

Der Originalbericht zu diesem Vorfall findet sich hier!

Technische Rezension: „James Bond #23 – Skyfall“ von Sam Mendes

(c) 20th Century Fox
(c) 20th Century Fox

OT:                      SKYFALL
Laufzeit:              143 Minuten
FSK-Freigabe:     ab 12 Jahren
Studio:                 MGM
Publisher:            20th Century Fox
Herstellungsjahr: USA 2013
Disc:                    1 Blu-Ray
Tonformate:        Deutsch  DTS 5.1, Englisch DTS-HD-MA 5.1, sowie weitere Sprachen in DTS 5.1 und Dolby Digital 5.1
Bildformat:          2.40:1
Extras:                 Wendecover
Hauptdarsteller:   Daniel Craig, Judi Dench, Ralph Fiennes, Naomie Harris, Ben Whishaw, Rory Kinnear, Javier Bardem, Albert Finney
Regie:                   Sam Mendes

 

Film:

Während eines Auftrages wird Bond von seiner Begleiterin versehentlich erschossen, zumindest glaubt man das beim britischen Geheimdienst. Währenddessen genießt der Ex-Agent seinen vorzeitigen Ruhestand. Doch als eines Tages das Hauptquartier des MI6 angegriffen wird, kehrt Bond zurück. Obwohl er sowohl bei den physischen als auch bei den psychischen Belastungstests komplett durchfällt, rekrutiert in seine Chefin „M“ für diesen ganz speziellen Fall, denn dieses mal ist alles anders: der Gegner ist einer der ihren, ein ehemaliger MI6-Agent. Dieser führt einen privaten Rachefeldzug gegen den Geheimdienst im Allgemeinen und gegen „M“ im Besonderen.

Ist Bond trotz seines mehr als fragwürdigen Zustandes in der Lage, dem hochintelligenten Gegner Paroli zu bieten oder versagt er dieses mal und muss sich geschlagen geben?

 

Info:

Mit SKYFALL wird dieses mal ein ganz anderer Bond gezeigt, ein Bond der seine besten Zeiten scheinbar hinter sich hat und eher hinderlich als hilfreich erscheint. Dazu ein junger „Q“, für den er eher ein Dinosaurier ist. Und Vorgesetzte, außer „M“ natürlich, und Kollegen die ihm die schwere Aufgabe nicht wirklich zutrauen. Bond hat es in diesem Film wahrlich nicht leicht.

Sein Gegner ist dieses Mal ein ehemaliger MI6-Agent, der die gleiche Ausbildung hatte wie Bond, allerdings auf einen weit größeren Erfahrungsschatz zurückgreifen kann und der ihm immer und in jeder Situation mindestens einen Schritt voraus ist.

Ein abgewrackter und gebrochener Bond in einer Existenzkrise ist ein wirklich äußerst seltener Anblick. Das einzige Mal wo es ihm wohl so ähnlich erging war gegen Ende von Bond #06 „ON HER MAJESTY‘S SECRET SERVICE“. Hier wurde seine geliebte Frau Tracy kurz nach ihrer Hochzeit von seinem ärgsten Widersacher, Ernst Stavro Blofeld, direkt vor seinen Augen erschossen als dieser einen Anschlag auf Bond verübte.

Der Film lebt dabei nicht nur vom grandiosen Spiel Craigs, der Bonds Zustand wirklich glaubwürdig herüberbringt, sondern auch von den immer mal wieder eingestreuten kleinen Anspielungen auf ältere Filme. Z. B. die Szene, als Bond den neuen „Quartermaster“ trifft, der ihm eine auf ihn personalisierte Waffe und einen Sender übergibt woraufhin Bond doch recht enttäuscht wirkt. „Q“ erklärt Bond darüber auf das sie solche Späße wie explodierende Stifte (#17 „GOLDENEYE“) nicht mehr machen würden. Oder gegen Ende hin die herrliche Szene mit dem „Aston Martin DB 5“ aus dem Bond-Film #03 „GOLDFINGER“, einfach herrlich!

Ich persönlich war zuerst nicht wirklich von dem neuen James Bond in der Gestalt von Daniel Craig begeistert. CASINO ROYALE war zwar ein netter Film, allerdings konnte er mich nicht beeindrucken. QUANTUM OF SOLACE hatte hier, für mich jedenfalls, durchaus die besseren Karten, die dieser leider nicht richtig ausgespielt hat, und daher ebenfalls noch lange nicht meinen Erwartungen an einen Bond-Film entsprach. SKYFALL wiederum zog mich dagegen schon nach den ersten Minuten in seinen Bann, ein Bond-Film wie ich ihn mir vorgestellt habe.

Der 23. James Bond-Film endet hierbei gewissermaßen am Anfang der Filmreihe, wie heißt es doch so schön: „Der König ist tot, lang lebe der König!“ Auf Nummer 24!

 

Bild:

Der Film besitzt sowohl einen unglaublich guten Kontrast, ebenso wie einen erstklassigen Schwarzwert und eine sehr natürliche und kräftige Farbpalette. Die Qualität der teilweise recht schnellen Actionszenen ist erstklassig, ebenso besitzt SKYFALL eine für einen 2D-Film erstklassige Plastizität, die extrem gut gelungen ist. Die Kompression arbeitet dabei hervorragend und unauffällig. Die schon extreme Detailverliebtheit des Bildes ist unglaublich, genauso wie die herausragende Schärfe. Ein wirklich referenzwürdiges Bild auf Top-Niveau, besonders für einen Realfilm. Wirklich ein echtes Wow-Erlebnis!

 

Ton:

Der deutsche DTS 5.1-Surroundmix ist ebenfalls auf einem absolut erstklassigen Niveau anzusiedeln. Die Dialoge sind immer und jederzeit glasklar zu verstehen. Wie es sich für einen Bond-Film gehört, besitzt SKYFALL ein spitzenmäßiges und effektives Sounddesign. Der Mix zeichnet sich dabei sowohl durch eine perfekte Räumlichkeit als auch durch eine ebensolche Direktionalität aus. Der Subwoofer wird dabei immer wieder so richtig gefordert, besonders ist hier die Entgleisung der U-Bahn, die praktisch durch das eigene Wohnzimmer donnert, ebenso wie der Showdown gegen Ende des Filmes zu nennen. Aber auch die vielen eher ruhigeren Szenen zeugen von einer herausragende Beherrschung der Abmischung. Die Musik ist dabei ebenfalls nie aufdringlich und fügt sich harmonisch in das Gesamtkonzept ein. Leider fehlt hier noch das gewisse Quantum zur Referenz, wenngleich der deutsche Ton nahe dran ist, so liegt die englische Spur definitiv und hundertprozentig im Referenzbereich, absolut perfekt gelungen!

 

Bonusmaterial:

Direkt nach dem einlegen der Disc kommt der James Bond 50. Aniversary-Trailer und danach der Vorschautrailer zu „DIE HARD 5 – It‘s A Good Day To Die“.

 

Auf der Disc anwählbar:

  • Die Entstehung des Films (59.24 Min):
    • Einleitung (2.26 Min)
    • Eröffnungssequenz (4.19 Min)
    • Titelsequenz (2.56 Min)
    • 007 (3.48 Min)
    • „Q“ (1.59 Min)
    • Aston Martin DB 5 (1.36 Min)
    • Frauen (4.27 Min)
    • Schurken (6.51 Min)
    • Action (3.33 Min)
    • Drehorte (3.24 Min)
    • Filmmusik (3.43 Min)
    • Endsequenz (14.03 Min)
    • “M“ (4.47 Min)
    • Die Zukunft (2.13 Min)
  • Die Filmpremiere (4.28 Min)
  • Audiokommentar von Regisseur Sam Mendes
  • Audiokommentar der Produzenten Barbara Broccoli, Michael G. Wilson sowie des Szenenbildners Dennis Gassner
  • Original Kinotrailer (2.31 Min)
  • Promo-Spot zum Soundtrack (0.40 Min)

 

Fazit:

Ein Blu-Ray mit einem referenzwürdigem Bild und einer fast ebenso guten deutschen Tonspur, sowie mit interessanten aber leider zu kurzem Featurettes.

Das 23. Bond-Abenteuer schließt ein Kapitel der Geschichte ab und führt dabei gleichzeitig zurück zum Ursprung der Reihe. Nach den beiden Auftaktfilmen CASINO ROYALE und QUANTUM OF SOLACE ist Bond endlich dort angelangt wo einstmals DOCTOR NO begonnen hat.

Jetzt kann es richtig losgehen, darauf einen Wodka-Martini, geschüttelt und nicht gerührt! Einmal mehr Demomaterial für die Anlage!

Für alle Bond-Fans und für Freunde von intelligenten Actionfilmen.

„James Bond 007 – Skyfall [Blu-ray]“ kann man unter anderem hier bestellen.

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Technische Rezension: „OBLIVION“ von Universal Pictures

(c) Universal Pictures
(c) Universal Pictures

OT:                      OBLIVION
Laufzeit:              125 Minuten
FSK-Freigabe:     ab 12 Jahren
Studio:                 Universal Pictures
Herstellungsjahr: USA 2013
Disc:                    1 Blu-Ray
Tonformate:         Deutsch  DTS-HD-HR 7.1, Englisch DTS-HD-MA 7.1, sowie weitere Sprachen in DTS 5.1
Bildformat:          2.40:1
Extras:                 Wendecover
Hauptdarsteller: Tom Cruise, Morgan Freeman, Olga Kurylenko, Andrea Riseborough, Nikolai Coster-Waldau
Regie:                   Joseph Kosinski

 

Film:

Nach der Invasion der so genannten Plünderer und dem Sieg der Menschheit über diese ist die Erde im Jahr 2077 zu großen Teilen radioaktiv verseucht. Die Überlebenden haben sich aufgemacht, um auf dem fernen Mond Titan ein neues Leben zu beginnen. Dafür wird das Meerwasser durch gigantische Kollektoren in Treibstoff umgewandelt. Da es aber auch noch überlebende Plünderer gibt müssen diese Kollektoren durch Kampfdronen gesichert werden. Jack Harper ist der Techniker, der die Aufgabe hat, sowohl die Kollektoren als auch die Dronen zu warten, unterstützt wird er dabei von seiner Kollegin Victoria, die per Satellit über seine Sicherheit wacht. Als eines Tages ein uraltes menschliches Raumschiff abstürzt und er die einzige Überlebende rettet, tritt er etwas los das seine gesamte Weltsicht in Frage stellen wird…

 

Info:

Obwohl ich persönlich alles andere als ein Fan von Tom Cruise bin, muss ich sagen, dass er hier eine wirklich erstklassige Performance abliefert. Ebenso ist die Geschichte wirklich intelligent erzählt und hochinteressant umgesetzt.

Auch wenn sie es nicht ist, so könnte die Geschichte geradewegs aus der Feder des SF-Autors Phillip K. Dick stammen, von dem mittlerweile schon so einige Bücher verfilmt wurden. Z.B. „The Blade Runner“, „Total Recall“, „Paycheck – Die Abrechnung“, „Impostor – der Replikant“, „Screamers“, um nur einige wenige zu nennen.

Der Film selbst wurde dabei mit ziemlich viel Aufwand gedreht, was man in den Specials erfährt. Genau wie auch bei THOR 2 wurden Teile von OBLIVION in Island gedreht, da dessen karge Landschaft einer verödeten Erde wohl am nächsten kommt.

 

Bild:

Der Film besitzt sowohl einen absolut hervorragenden Kontrast-, als auch einen erstklassigen Schwarzwert. Eine sehr natürliche, sowohl monotone aber gleichzeitig auch eine kräftige Farbpalette, die aber trotzdem hin und wieder durch diverse Filter leicht verfremdet wurde, um die Ödnis noch besser darzustellen, sorgt für ein wahres Wow-Erlebnis. Die Effekte sind erstklassig in den Film eingebunden, ebenso ist auch die Plastizität für einen 2D-Film unglaublich gut gelungen und auch die Kompression arbeitet dabei absolut unauffällig. Die schon extrem zu nennende Detailvielfalt ist von herausragender Schärfe. Alles in allem ein referenzwürdiges Bild auf allerhöchsten Niveau für einen nicht im Computer entstandenen Realfilm.

 

Ton:

Der deutsche DTS-HD-HR 7.1-Surroundmix ist ebenfalls auf Referenzniveau anzusiedeln. Die Dialoge sind jederzeit hervorragend und glasklar zu verstehen. OBLIVION besitzt ein wirklich unglaublich gutes und effektives Sounddesign, was sich sowohl in ruhigeren Szenen als auch während der verschiedenen Kämpfe immer wieder zeigt. Der Sound zeichnet sich dabei sowohl durch eine praktisch perfekte Räumlichkeit, als auch durch eine ebensolche Direktionalität aus und auch der Subwoofer wird dabei so richtig gefordert. Alles in allem kann man mit Recht sagen, dass sich hier die Heimkinotonanlage durchaus einer echten Herausforderung zu stellen hat. Absolute Referenz!

 

Bonusmaterial:

  • Unveröffentlichte Szenen:
    • Raumschiff fliegt vorbei (0.32 Min)
    • Stadion – Ursprünglicher Anfang (1.31 Min)
    • Erste-Hilfe-Kit (1.57 Min)
    • Das Archiv (0.37 Min)
  • Die Verheissung einer neuen Welt: Das 5-teilige Making Of OBLIVION:
    • Schicksal  (11.02 Min)
    • Reise  (9.31 Min)
    • Kampf (15.50 Min)
    • Illusion (5.39 Min)
    • Harmonie (6.11 Min)
  • M83 – Separate Filmmusik
  • Filmkommentar mit Tom Cruise und Joseph Kosinski

 

Fazit:

OBLVION bietet ein Referenzbild und einen ebensolchen Referenzton der einer modernen Anlage wirklich alles abverlangt.

Das Bonusmaterial ist informativ und interessant und lässt kaum Wünsche offen, außer das das 5-teilige Making Of gerne noch länger sein könnte. Trotzdem wird über alle wichtigen Aspekte des Filmes ausführlich berichtet.

Alles in allem ein wirklich sehenswerter und intelligenter SF-Film der einen im Verlauf der Geschichte vor viele Fragen stellt, aber auch Antworten bietet.

Wirklich erstklassiges Demomaterial ist hier geboten! Für alle Freunde von sowohl actionreicher als auch intelligenter SF-Kost.

„Oblivion [Blu-ray]“ kann man unter anderem hier bestellen.

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