Was hätte ich mit den vergangenen zwei Stunden alles nützliches anfangen können… stattdessen habe ich sie an YouTube verschwenden müssen. Ja, „verschwenden“ und „müssen“. Was ist passiert?
YouTube hat ein so genanntes „Content ID System“, das der Videoplattform helfen soll, Urheberrechtsverstöße herauszufinden. Die Videos, die auf YouTube hochgeladen werden, werden überprüft, ob sie irgendwas enthalten, auf das irgendjemand Urheberrechtsanspruch hat. Zumindest irgendwie, irgendwann. Wenn das System im Video etwas entdeckt, ganz egal ob im Bild oder im Ton, von dem es denkt, das es urheberrechtlich geschützt sein könnte, bekommt der Benutzer, der das entsprechende Video hochgeladen hat, eine Mitteilung. In der Mitteilung wird er aufgefordert, Stellung zu nehmen. Wenn der Nutzer bestätigt, dass der Anspruch eines Dritten besteht (zum Beispiel, weil man einen Clip hochgeladen hat, der von einem Fernsehsender kommt oder man als Hintergrundmusik das neueste Lied von Lena Meyer-Landrut verwendet hat), kann man das Video nicht mehr monetarisieren, also kein Geld damit verdienen. Im Gegentei: Alles Geld, das über Werbung im Zusammenhang mit dem Video verdient wird, geht an den eigentlichen Urheberrechtsinhaber. Eigentlich eine ganz gute Sache. Eigentlich…
Durch das besonders strenge Urheberrecht in Deutschland sind deutsche Videomacher gezwungen, noch aufmerksamer zu sein. In den USA ist es beispielsweise möglich, Teile aus anderen Videos zu verwenden und ein eigenes, neues zu machen. Man nennt das dort „Fair Use“, was ungefähr analog dem deutschen „Zitatrecht“ funktioniert. Das deutsche Urheberrecht kennt aber kein „Fair Use“ für Videoproduktionen, deswegen muss man sich vergewissern, nur eigene Werke zu verwenden, gemeinfreie Musik oder sich die entsprechende Lizenz kaufen. Doch seit einiger Zeit reicht selbst das nicht mehr aus.
Copyfraud – die neue Masche
Es gibt nämlich immer mehr „Copyright Claims“, die Schüsse ins Blaue zu sein scheinen: Eine Firma behauptet einfach, einen Urheberrechtsanspruch zu haben. Was nun passiert, ist folgendes: Ab dem Zeitpunkt, da die Firma den Anspruch geltend macht, gehen automatisch alle Einnahmen von diesem speziellen Video an diese Firma – und zwar so lange, bis der Videoproduzent erfolgreich Widerspruch eingelegt hat. Und wie schon erwähnt, wenn derjenige, der das Video hochgeladen hat, aus Angst vor dem Urheberrechtsanspruch diesen bestätigt und keinen Widerspruch einlegt, verdient die Firma ab sofort und weiterhin an dem Video, solange es online ist.
Wenn man versucht, diese unschöne Geschichte nachzuvollziehen, kommt man auf viele User, die sich beschweren (man benutze die Suchmaschine der eigenen Wahl einmal, um nach dem Begriff „AdShare MG for a Third Party“ zu suchen, da findet man eine gewisse Auswahl an Fällen), aber keine Lösung für das Problem. Angefangen hat es wohl damit, dass falsche Ansprüche für gemeinfreie Werke gestellt wurden (der Herr hier erzählt etwas darüber: http://youtu.be/RaTvgfo_qBQ). Doch mittlerweile geht es noch weiter.
Und hier komme ich zu der speziellen deutschen Situation: Will man in Deutschland Geld mit Videos auf YouTube verdienen, muss man entweder alles selbst machen oder Lizenzen kaufen. Was die Musik betrifft, so gibt es im Internet sehr schöne Seiten mit lizenzfreier Musik, wo man einen einmaligen Preis zahlt und das Werk dann verwenden darf. Aber mittlerweile schützt das auch nicht mehr, denn die gleichen Leute, die zuvor gemeinfreie Werke für sich beansprucht haben, machen nun „Copyright Claims“ für Musik, die man auf den Seiten kaufen kann. Sie machen sich nicht einmal die Mühe, den Titel oder den Namen vom Komponisten zu ändern. Sie behaupten einfach, dass sie das Urheberrecht hätten.
Und wenn man dann bei YouTube den Widerspruchsweg geht, wird – von YouTube! – eine gewaltige Drohkulisse aufgebaut: Wenn der Widerspruch unrechtmäßig erhoben wird, kann das zu Maßnahmen bis hin zur Löschung des Accounts führen oder noch zu weiteren Maßnahmen! Tatsächlich schreiben aber die meisten User, dass der Anspruch binnen kürzester Zeit nach dem Widerspruch zurückgezogen wurde. Und trotzdem probieren es die Firmen… wieder… und wieder… und wieder… Und wahrscheinlich gibt es genug User, die aus Angst vor irgendwelchen Konsequenzen den Anspruch einfach bestätigen, auch wenn er möglicherweise nicht stimmt. Dann klingelt die Kasse vom Anspruchsnehmer.
YouTube stellt sich tot
Das ganze nimmt mittlerweile unglaubliche Formen an. Einem YouTube-Nutzer wurde beispielsweise mitgeteilt, dass eine Firma die Urheberrechte an den Geräuscheffekten hätte, die er benutzt habe – dabei hat der Nutzer Videoaufnahmen in der Natur gemacht, und die „Geräuscheffekte“ waren Naturgeräusche!
Inzwischen hat es auch mich erwischt, insgesamt fünf Mal wurde behauptet, ich hätte urheberrechtlich geschützte Musik verwendet, für die ich die Rechte nicht habe. Dabei habe ich die Rechte in Lizenz erworben. Beim ersten Mal war es sogar gemeinfreie Musik, wo sich jemand einen besonderen Dreh ausgedacht hatte: Er hatte offenbar die gleiche gemeinfreie Musik vorliegen wie ich und hat sie mit einem anderen Stück zusammemgemischt. Der Mix klang furchtbar, es führte aber dazu, dass das YouTube Copyright ID System „dachte“, die Musik, die ich verwendet habe, sei dieses neue Stück. Ich versuchte, das ganze aufzuklären, doch die lapidare Antwort von YouTube war, sie würden in solchen Konflikten nicht vermitteln. Ich hätte das mit der Person, die den Anspruch gemacht hat, selbst zu klären.
Und obwohl sich schon etliche Nutzer über die Firmen beschwert haben, die den unberechtigten Anspruch stellen, scheint auch hier nichts zu passieren. YouTube schraubt zwar irgendwie an dem Content ID System rum und stellt sich ansonsten tot, besser wird damit aber nichts. Im Gegenteil: Gerade heute habe ich wieder zwei Urheberrechtsmeldungen gekriegt, und zwar für Videos, die schon seit fast zwei Jahren online sind und für Musikstücke, für die ich schon einmal bewiesen habe, dass ich die Lizenz erworben habe. Ich habe natürlich Widerspruch eingelegt, mal sehen, was rauskommt. Deswegen habe ich die letzten Stunden verschwendet, ich habe nach einer Möglichkeit gesucht, wie ich solche Sachen ein für alle mal klären kann. Die Antwort, die ich fand, ist mehr als entmutigend: Es gibt keine! Das ist ganz besonders ärgerlich, denn als kleiner Videoproduzent habe ich natürlich nicht die Möglichkeit, mich gegen eine solche Firma zur Wehr zu setzen. Noch dazu, da ja unter Umständen die Existenz des eigenen Videokanals auf dem Spiel steht. Der Kanal vom „Phantastischen Projekt“ beinhaltet zum momentanen Zeitpunkt 63 Videos mit einer Gesamtlaufzeit von ungefähr vierzehn Stunden. Man kann sich also vorstellen, wieviel Zeit und Energie ich reingehängt habe, um den Kanal aufzubauen (von den Videos selbst gar nicht zu reden). Alles das wäre einfach weg, und das nur, weil irgendjemand irgendwas behauptet hat und ich trotzdem alles richtig gemacht habe.
Sanktionen gegen falsche Urheberrechtsbehauptungen gibt es nicht
Wie dieser Anwalt hier richtig bemerkt, gibt es nämlich keinerlei Sanktionen gegen diejenigen, die die falschen Behauptungen machen. Dem Nutzer wird angedroht, dass der Kanal gelöscht wird, wenn er gegen das Urheberrecht verstößt oder falsche Angaben macht, aber ein angeblicher „Rechteinhaber“ wird nicht belangt, wenn er dasselbe tut. Und so geht die Geschichte weiter.
Ganz ehrlich, ich suche bereits nach Alternativen für die Videoveröffentlichung.
Denn, YouTube, hey: DAS kann’s nicht sein!
Ein paar Geschichten zu dem Thema gibt es im Blog von Musicloops: „‚Copyfraud‘ and YouTube ContentID Abuse for Profit„