PHAN.PRO 153: STAR WARS – Die letzten Jedi | Eine Allegorie auf toxisches Fantum

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Die Episode 8 der STAR-WARS-Reihe ist das, was man gemeinhin „kontrovers“ nennt. Teilweise wurden sowohl der Regisseur als auch die Schauspieler vom toxischen Teil der STAR-WARS-Fans heftig angegangen, was ein wenig tragikomisch ist, denn in diesem Film gibt einen Handlungsstrang, der von diesen toxischen Fans erzählt. Diesen Handlungsstrang wollen wir uns hier mal ansehen.

Der Phantastische Adventskalender ist kaputt

Ein Adventskalender mit Päckchen

Unglaubliche acht Jahre ist es her, da habe ich „hochoffiziell“ den Videokanal des Phantastischen Projekts eröffnet mit einer Idee: Warum nicht einsteigen mit einem Adventskalender – also vom 1. bis zum 24. Dezember jeden Tag ein kurzes Video auf YouTube veröffentlichen mit den ganzen Inspirationen, die quasi zum Projekt geführt haben. Schon damals gab es gewisse Schwierigkeiten, als ich beim Hochladen einzelner Episoden merkte, dass der Algorithmus gewisse Dinge nicht mag. Damit war es aber nicht vorbei. Es ging Stück für Stück weiter und heute ist der Phantastische Adventskalender leider kaputt.

Ein Adventskalender mit Päckchen
Photo by Markus Spiske on Unsplash

Immer wieder mal kam es zu den merkwürdigsten Dingen beim Hochladen von Videos. Musik zum Beispiel, für die ich eine Lizenz erworben hatte, wurde plötzlich „geclaimt“, wie es im YouTube-Sprech heißt. Manchmal kamen solche „claims“ wegen verwendeten Ausschnitten und in den letzten Jahren sind gerade auch Studios und Anstalten, von denen ich das nicht gedacht hatte, zu einer rüden „Wir akzeptieren gar nichts mehr!“-Politik übergegangen. Denn tatsächlich, wenn man über etwas berichtet, gilt das Zitatrecht. Man darf Ausschnitte verwenden, wenn diese in einem berichtähnlichen Kontext stehen. Natürlich, wer ganze Szenen ohne Kontext oder gar Folgen einer Serie oder Filme hochlädt, verstößt eindeutig gegen das Urheberrecht, aber eben, bei kurzen Ausschnitten gilt das Zitatrecht. Und ursprünglich war der Phantastische Adventskalender in seiner Form ganz abrufbar.

Im Lauf der Zeit änderte sich das. Die BBC beispielsweise machte das mit „Per Anhalter durch die Galaxis“, andere Studios zogen nach. Normalerweise erlebt man es bei solchen Claims, dass der Urheberrechtsinhaber die Werbeeinnahmen einstreicht. Das ist ärgerlich genug, wenn ich eine lange Episode produziert habe und wegen einem Ausschnitt, der ein paar Sekunden dauert, sämtliche Werbeeinnahmen verliere. Das steht in keiner Relation, ist aber bis heute vor allem bei Claims wegen irgendwelcher Musik üblich. Aber mittlerweile sperren die Studios solche Videos einfach.

Natürlich kann man Einspruch dagegen erheben und erklären, warum man der Meinung ist, dass der Anspruch ungerechtfertigt ist. Wenn man zum Beispiel die Lizenz für ein Musikstück hat, verlangt YouTube, dass man dem „Claimer“ diese Lizenz zugängig macht (ich benutze dabei immer Dropbox, was mich etwas ärgert, da die Lizenzvereinbarung zwischen mir und dem Musikproduzenten niemanden was angeht, aber bitte!). Bei Videoausschnitten kann man sich erklären und darauf hinweisen, dass es sich um ein Zitat handelt.

Dann wird der Einspruch geprüft – und zwar von dem, der den Claim gemacht hat. Ja, ganz richtig, es gibt bei YouTube keine unabhängige Stelle, die diese Ansprüche und Einsprüche überprüft, derjenige, der schon von Anfang an der Meinung ist, ich hätte etwas falsch gemacht, schaut selber nach. Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Der Anspruchsteller zieht seinen Claim zurück und bestätigt damit, dass ich recht habe. Oder er bekräftigt, dass er recht habe und besteht auf der Maßnahme, die er ergriffen hat (Monetarisierung abgreifen oder Video sperren). Wenn der Anspruchsteller den Claim zurückzieht, ist soweit alles okay.

Wenn er das nicht tut… hat man Pech gehabt. Theoretisch gäbe es eine Möglichkeit, noch einen Schritt weiterzugehen, aber YouTube sagt einen dann in einer sehr drastischen Sprache, dass es zu juristischen Auseinandersetzungen kommen kann. Da es bei (auch vermeintlichen) Urheberrechtsverletzungen schnell mal um große Summen gehen kann, ist das ein nicht unerhebliches finanzielles Risiko. Und schließlich, nur weil man sich sicher ist, das Recht auf seiner Seite zu haben, heißt das nicht, dass irgendein Richter das genauso sieht. Da es sich bei den Anspruchstellern sehr oft um amerikanische Konzerne handelt, würde das Verfahren vermutlich sogar in den USA laufen, und da ist man nicht gerade bekannt dafür, freundlich zu kleinen Produzenten zu sein. Mal ganz davon abgesehen, dass die USA berühmt-berüchtigt sind für ihre Klagen mit Mond-Geldbeträgen, das finanzielle Risiko ist also umso größer.

Mal ganz ehrlich: Wer würde dieses Risiko eingehen, nur damit ein kleines, ungefähr fünf Minuten langes Video auf YouTube stehenbleibt? Ich nicht. Und so treten immer größere Lücken im Phantastischen Adventskalender auf. Nachträglich korrigieren geht nicht ganz so einfach. Handelt es sich um ein Musikstück, könnte man die Tonspur austauschen. Das Problem ist, dass dabei auch die Dialoge verloren gehen, da man die Musik nicht vom gesprochenen Wort trennen kann. Wenn es sich um einen Filmausschnitt handelt, kann man nichts tun, außer diesen online aus dem Video herauszuschneiden. Aber ja, dann ist der Ausschnitt komplett weg. Einschließlich des Tons. Nur das Bild zu entfernen oder gar durch etwas anderes zu ersetzen, das geht nicht. Also bleiben die Videos zur Gänze verschwunden.

Und zuletzt zeigt sich hier auch die Schönfärberei, die YouTube gerne betreibt: Vor nicht allzu langer Zeit gab es nämlich die so genannte „Qualitätsoffensive“. Damit wollte YouTube sicherstellen, dass nur noch „qualitativ hochwertige“ Kanäle auch Werbung in ihren Videos schalten können. Und wie misst YouTube Qualität? Natürlich durch Quantität! Nur wer eine bestimmte Anzahl an Abonnenten und eine bestimmte Zeit erreicht, die in einem Jahr an Videomaterial aus dem eigenen Kanal angeschaut wird, qualifiziert sich zur Teilnahme am Werbeprogramm. Alle kleinere Kanäle, die die Vorgaben nicht erreichten, waren die Monetarisierung auf einen Schlag ganz los.

Aber um es mit Asterix zu sagen: „Ganz los? Nein…“ Ja, tatsächlich ist „Schönfärberei“ für das, was hier passiert noch zu freundlich ausgedrückt, es ist einfach heuchlerisch. Denn wenn zum Beispiel ein Anspruchsteller einen Claim auf eines meiner Videos anmeldet und dabei bleibt, dass er diesen Anspruch hat, dann kann er Werbung einblenden lassen und die Einnahmen einstreichen. Und das auch wenn der YouTube-Kanal die Qualifikation für das Werbeprogramm eigentlich nicht erreicht. Auf einmal zählt die „Qualitätsoffensive“ nichts mehr.

Eine Sache muss ich allerdings noch erwähnen, die angeblich verbessert wurde: Zuvor war es so, dass der Anspruchsteller einfach alle Werbeeinnahmen abgreifen konnte, egal wie groß sein „Beitrag“ zu einem Video war. Wenn also jemand ein 90 Minuten langes Video produziert hatte, in dem ein drei Minuten langes Musikstück verwendet wurde, auf das jemand einen Anspruch stellte, hatte der Videoproduzent Pech gehabt. Der Anspruchsteller bekam die ganzen Werbeeinnahmen, der Produzent nichts. Ich habe nun gehört, dass es mittlerweile so sein soll, dass ein Anspruchsteller die Werbeeinnahmen auch nur zum Teil kriegen kann. Wie das funktionieren soll, weiß ich allerdings nicht, ich habe es auch noch nie gesehen. Als ich noch Teil des YouTube-Werbeprogramms war, gab es nur hop oder top: Entweder ich habe alles gekriegt oder der Anspruchsteller.

Mittlerweile fehlen einige Episoden des Phantastischen Adventskalenders, andere sind „geclaimt“ und machen Geld für andere Leute. Der Adventskalender ist leider kaputt. Ich war auch sonst etwas nachlässig, was Videos auf dem Kanal betrifft, aber irgendwie fehlte mir die Initiative. Ich habe gelesen, ich solle mal wieder was zum Thema „Star Wars“ machen. Mir schwirren auch so ein paar Ideen im Kopf herum, aber die Muse, diese niederzuschreiben und zu produzieren, habe ich bis jetzt nicht gefunden.

Einen neuen Phantastischen Adventskalender zu produzieren, dafür hatte ich 2020 – aus hoffentlich verständlichen Gründen – nicht die Zeit und nicht die Nerven. Vielleicht fällt mir aber auch noch was ein, ich habe ja jetzt ein Jahr Zeit, mir Gedanken darüber zu machen.

YouTube, wir müssen reden… schon wieder! – Nacktheit und Pornographie

Epic Fail: Freediver Girl Doris hat Probleme mit einem Regenschirm. Screenshot von ihrem YouTube-Video.

Screenshot von YouTube: Der Kanal von Freediving Girl Doris ist gelöscht.
Screenshot von YouTube: Der Kanal von Freediving Girl Doris ist gelöscht.

Eine Frage an die geneigte Leserin, den geneigten Leser: Wer wusste, dass der erste Pilotfilm, mit dem Jim Hensons „Muppet Show“ beworben werden sollte, den Titel „Sex & Violence“ trug? Ja, richtig, so hieß er. Um es genau zu nehmen, er hieß „The Muppet Show – Sex & Violence“. Ja, „Sex und Gewalt“. Und was kam heraus? Die Sendung beginnt mit einem steinernen Schriftzug „Sex and Violence“, dazu verkündet ein Sprecher: „Ladies und Gentlemen, wir präsentieren das Ende von Sex und Gewalt im Fernsehen!“ Auftritt Crazy Harry, der den Schriftzug in die Luft sprengt.

Das ganze wurde also für einen Gag so aufbereitet, vermutlich weil Jim Henson genau wusste, dass er damit maximale Aufmerksamkeit erregen konnte. Es hat also eine sehr lange Tradition, dass man mit Titeln falsche Erwartungen schürt, die dann ganz anders aufgelöst werden. In dem Fall eben für einen Gag.

Das Problem ist, dass manche Menschen nur die Überschrift lesen und sich – wenn es um etwas geht, das sie emotional berührt – echauffieren. Wenn dann einer anderer genauer hinsieht, stellt man fest, dass davon nichts übrig bleibt. Das gibt es bei Artikelüberschriften oder bei Titeln von Videos auf YouTube. Und da sind wir beim Thema. Algorithmen sind nämlich auch so ein bisschen wie Leute, die nur die Überschrift lesen. Die Algorithmen von YouTube machen da keine Ausnahme. Wenn ein Video also einen scheinbar eindeutigen Titel trägt, kann das Ärger geben, auch wenn im Video selbst sich das ganze als Werbemasche oder Gag herausstellt. Das Problem ist nur: So ein Irrtum kann bei YouTube schwerwiegende Konsequenzen haben und bis zum Löschen des eigenen Kanals führen. Und das ist Freediver Girl Doris passiert.

Epic Fail: Freediver Girl Doris hat Probleme mit einem Regenschirm. Screenshot von ihrem YouTube-Video.
Epic Fail: Freediver Girl Doris hat Probleme mit einem Regenschirm. Screenshot von ihrem YouTube-Video.

Wie der Nickname sagt, handelt es sich bei Doris um eine Apnoetaucherin, die in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen Videos von ihren Apnoetauchgängen gepostet hat. Sie war im Meer unterwegs oder im Pool oder im Y-40, dem tiefsten Tauchpool Europas, der in Norditalien steht. Die Videos waren unterschiedlich, oft zeigten sie Doris beim Apnoetauchen, wie sie eine bestimmte Tiefe erreichte oder eine bestimmte Zeit. Da sie Wissenschaftlerin ist, nutzte sie ihre Fanbasis auch, um aufzurufen, etwas gegen den Klimawandel zu tun. Es gab ein paar Videos mit Challenges zu diesem Thema. Und dann gab es Gag-Videos. Doris versuchte beispielsweise, einen Schirm unter Wasser aufzuspannen, was ihr nur leidlich gelang. Eines ihrer Videos beinhaltete eine besondere Herausforderung: Ein Striptease. OH! STRIPTEASE! ERREGUNG! AUFRUHR! Na ja, oder auch nicht. Was geschah in dem Video? Doris hatte über ihren Badeanzug noch Kleidung angezogen, tauchte in die Tiefe und versuchte, sich innerhalb eines Atemzugs dieser Kleidung zu entledigen. Das ist alles. Es gibt kein Video, das wirklich mehr nackte Haut zeigt als sie in ihrem Badeanzug oder Bikini (letzterer ist auf dem Bild über diesem Absatz zu sehen).

Seit irgendwann Anfang Dezember ist Doris‘ Kanal verschwunden. Wer ihn über die Stichwortsuche sucht, findet ihn nicht mehr, wer den Link noch hat, landet auf einer Seite, die so aussieht wie der Screenshot ganz oben. Der Kanal wurde gelöscht wegen „wiederholter oder schwerwiegender Verstöße gegen die YouTube-Richtlinie zu Nacktheit oder pornographischen Inhalten“. Was ist da passiert? Es gibt mehrere Möglichkeiten:

  1. Der Algorithmus hat von allein eines ihrer Videos, das das Wort „Striptease“ im Titel trägt, gefunden, dann noch andere entdeckt und ihren Kanal an das System weitergemeldet, das den Kanal automatisch gelöscht hat.
  2. Menschen, die entweder Doris oder ihr Engagement im Bezug auf den Klimawandel nicht leiden können oder auch nur die Video-Überschriften gelesen haben, haben mit Absicht Videos gemeldet, worauf das System den Kanal löschte.¹

Freediver Girl Doris im Badeanzug - auch nicht mehr nackte Haut zu sehen. Bild: YouTube Screenshot
Freediver Girl Doris im Badeanzug – auch nicht mehr nackte Haut zu sehen. Bild: YouTube Screenshot

Wie gesagt, es gab nicht mehr nackte Haut zu sehen als in anderen Videos, in denen Menschen Badekleidung tragen, auch. Irgendwas oder irgendwer hat also das System getriggert, das daraufhin eine Entscheidung getroffen hat. Und das ist höchst problematisch. Auf Twitter hat Doris geschrieben, dass sie selbst nicht weiß, was passiert ist. Und das passt zur nicht vorhandenen Kommunikation von YouTube. Anstatt erstmal die Leute anzuhören und sie Stellung beziehen lassen, werden sofort Tatsachen geschaffen. Eine Beschwerdestelle gibt es nicht. Und wenn einem das Konto gelöscht wurde, hat man ja überhaupt keine Möglichkeit mehr, direkt mit YouTube in Kontakt zu treten. Außer man richtet ein neues Konto ein und versucht irgendwie mit dem Support Kontakt aufzunehmen, was auch nicht funktioniert (falls Ihr das nicht glaubt: Versucht mal, auf der Webseite von YouTube eine eMail-Adresse zu finden, an die man schreiben kann – irgendeine eMail-Adresse).

Was auch noch wesentlich ist: Es gibt keine Möglichkeit für die Fans eines Kanals, mit YouTube Kontakt aufzunehmen und denen zu schreiben, dass hier ein Irrtum vorliegt. Die einzige Möglichkeit ist das, was ich hier tue. Es wird nichts bringen, fürchte ich, ich möchte es aber dennoch tun. Warum? Ganz einfach: Weil das die Situation ist, die schon mal beschrieben wurde. Vor einiger Zeit wurde aus irgendwelchen Gründen ein Konto eines bekannten YouTubers mit vielen Abonnenten gekündigt. Der YouTuber hatte die entsprechende Reichweite und die Abonnenten sind auf die Barrikaden gegangen, was letztlich dazu führte, dass YouTube den Kanal wieder herstellte. Damals hieß es dann, ja, der kann das machen, aber was ist, wenn das jemanden passiert, der nicht so viel Reichweite hat? Wir wussten damals schon die Antwort: Gar nichts wird passieren. Und so ist es: Der Kanal von Freediver Girl Doris ist immer noch im Limbus verschwunden. Seit über einem Monat.

Das war der Grund für diesen Artikel. Vielleicht tauchen – Pointe nicht beabsichtigt – noch ein paar mehr auf, die die Probleme ansprechen mit dem Meldesystem. Dass echte Menschen sich die Videos anschauen sollen, bevor ein Konto gelöscht wird. Dass man mit dem Kontoinhaber erstmal Kontakt aufnimmt und ihm Gelegenheit gibt, Stellung zu beziehen. Dass Konten nicht gelöscht, sondern erstmal „auf Eis“ gelegt werden, bis dieser Prozess abgeschlossen ist. Ja, das macht alles etwas komplizierter. Aber viel freundlicher für die Produzenten, die schließlich die Inhalte herstellen, wegen derer man auf YouTube kommt.

Alternativen zu Videoplattformen jetzt mal allgemein gesprochen sind schwierig. Denn YouTube ist nun mal die Nummer 1, und wenn man Videos auf der eigenen Seite hostet, kommt man einfach nicht auf die Reichweite, zumindest nicht als „Einzelproduzent“. Ich weiß das, ich habe es mit dem Taucherblog „FlatFluteDivers“ mal versucht, aber wieder verworfen. Man muss mindestens zu mehreren sein und die Seite entsprechend bewerben können. Die Seite müsste ständig neues liefern. Man müsste einen Verbund aufmachen. Und wer steckt schon Zeit und Mühe in ein unbekanntes Projekt, wenn es auf der „großen“ Seite so viel einfacher ist? Ja, YouTube bietet einen gewissen Komfort, den man nicht so einfach einholen kann.

Und was wäre die Lösung? YouTube müsste was tun. Ob sie was tun können oder wollen, weiß ich nicht. Immerhin gab es beim Thema „Urheberrechtlich geschützte Musik“ ja schon Verbesserungen zugunsten der Videoproduzenten. Vielleicht tut sich irgendwann hier auch was. Oder wir warten bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag.

Bis dahin bleiben Kanäle wie der von Doris und einigen anderen wohl verschwunden, während man sich fragt, wie genau da gegen die Gemeinschaftsstandards verstoßen wurde. Und falls jetzt jemand sagt: „Ja, ein Bikini zeigt ja schon viel nackte Haut.“ Das mag sein, aber es gibt genug Videos auf YouTube, in denen ebenfalls Frauen in Bikinis zu sehen sind, und die wurden nicht gelöscht. Da sich Doris – wie bereits erwähnt – auch politisch engagiert, ist es durchaus nicht unwahrscheinlich, dass ihr Kanal einfach nur gemeldet wurde, um ihr eins auszuwischen. Sie mag zwar nur eine Stimme unter vielen sein, die sich für Maßnahmen gegen den Klimawandel engagieren, aber jede verstummte Stimme spricht nicht mehr gegen die „Lüge!“-Brüller an, die versuchen, den Diskurs zu kapern. Außerdem gibt es Menschen, die sich einfach toll fühlen, wenn sie das Projekt eines anderen, das ihnen nicht passt, kaputt machen können.

 

CONCLUSIO: YouTube bietet viel Komfort, aber wie auch schon der Götz von Berlichingen wusste: „Wo viel Licht ist, ist auch viel Schatten!“ Gerade der Umstand, dass es nahezu unmöglich ist, mit irgendjemanden bei YouTube in Kontakt zu treten, macht es sehr schwierig. Genau aus diesem Grund sollten vor einer Löschung eines Kontos mehrere Stufen zwischengeschaltet sein, die einem Kontoinhaber die Möglichkeit geben, zu Vorwürfen Stellung zu beziehen. Juristisch gesehen macht YouTube natürlich alles richtig, die Nutzer befinden sich auf der Plattform dieses Anbieters und der hat das Recht, Leute auszuschließen, aus welchen Gründen auch immer. Genauso wie ich das Recht habe, Leute hier auszuschließen und es bei einigen Trollen auch schon tun musste. Aber hier habe ich mich persönlich davon überzeugt, dass der Troll ein echter Troll ist und das auch öffentlich kommuniziert. Von YouTubes Seite kommt nichts außer Standardphrasen.

 

 

¹ Es gibt bei jedem Video die Möglichkeit „Melden“. Wenn ein User diese anklickt, wird ihm eine Liste präsentiert, warum er das Video melden möchte, es sind so Stichworte wie „Rechteverletzung“, „Kindesmissbrauch“ oder „Spam“ dabei. Ganz oben auf der Liste: „Pornographische Inhalte“. Klickt man diesen Punkt an, kann man noch differenzieren: „Eindeutige sexuelle Handlungen“, „Nacktheit“, „Anzügliches Material aber ohne Nacktheit“, „Video mit Minderjährigen“, „Titel oder Beschreibung ist unangemessen“ und „Pornographische Inhalte anderer Art“. Gerade der Punkt „Anzügliches Material aber ohne Nacktheit“ ist sehr unspezifisch und kann für vieles benutzt werden.

 

„YouTube, wir müssen reden!“ – Aus der Sicht eines „Videomachers“

Okay, das „Netzfeuilleton“ sagt, der „YouTube-Goldrausch“ sei vorbei, aber um den geht es mir gar nicht. Es geht um etwas anderes, das viele der Videoproduzenten von YouTube betrifft, über das es aber eigentlich keine Diskussionen gibt. Beziehungsweise, bei den Diskussion, die über das Thema geführt werden, wird der Bereich der Videoproduzenten irgendwie immer ausgeklammert.

Es geht um Musik, die man in solchen Videos verwendet. Und immer, wenn eine Diskussion in dieser Richtung läuft (gerade aktuell wegen des Konflikts der GEMA mit YouTube), wird allenthalben das Klagelied der ausgebeuteten Musik-Künstler angestimmt, deren Arbeit nicht respektiert wird. Videoproduzenten sind die bösen Ausbeuter, die die Musik einfach verwenden und auf der Grundlage des Werks von anderen über YouTube ein Vermögen machen, von dem der Musiker nichts zu sehen bekommt.

Quatsch!

Es gibt für Künstler beziehungsweise Rechteverwerter schon längst die Möglichkeit, urheberrechtlich geschützte Musikstücke in eine Datenbank einzutragen. YouTube gleicht nun die hochgeladenen Videos mit dieser Datenbank. Wird ein registriertes Musikstück erkannt, ergreift YouTube automatisch Schritte: Der Urheberrechtsinhaber wird informiert, dass es ein Video gibt, das geschütztes Material verwendet, gleichzeitig wird dem Videoproduzenten mitgeteilt, dass sein Video wegen des geschützten Materials nicht mehr monetarisiert werden kann. Der Urheberrechtsinhaber kann dann bestimmen, was weiter geschieht, wird das Video gelöscht oder monetarisiert er es selbst – das heißt, der Künstler verdient nun die Werbeeinnahmen, die das Video dem Produzenten eigentlich gebracht hätte.

Und damit beginnen die Probleme für die Videomacher.

Das GEMA-Dilemma

Zwischen YouTube und der „Gesellschaft für mechanische Aufzeichnungen“, kurz „GEMA“, gibt es schon seit einiger Zeit Streit. Wenn auf YouTube Videos abgespielt werden, die Musik enthalten, welche über die GEMA registriert ist, soll YouTube für jedes Abspielen einen bestimmten Betrag zahlen. Der Betrag, der da bisher von der GEMA gefordert wurde, wurde von YouTube für zu hoch gehalten. Keine Seite ist bereit, irgendwie nachzugeben. Kampagnen und Gegenkampagnen werden gefahren.

Das Ergebnis für Videoproduzenten ist relativ einfach: Die Finger davon lassen! Eigene Videos niemals mit GEMA-geschützter Musik unterlegen. Dabei geht es um mehr als die Monetarisierung des Videos, in der Regel erscheint bei einem solchen Video die berühmte „YouTube-Sperrtafel“, die darüber informiert, dass dieses Video in Deutschland leider nicht angeschaut werden kann, da es Inhalte enthält, über die man sich mit der GEMA nicht hat einigen können. Alternativ kann der Produzent das Video auch stummschalten lassen – ja, wirklich! Aber das hätte keinen Zweck, es sei denn, man hätte von Vornherein als Stummfilm geplant.

Also, wer Videos auf YouTube hochstellt mit dem Ziel, sie zu monetarisieren, der weiß, dass er von GEMA-Musik die Finger lassen soll. Natürlich schränkt einen das ein, denn auch mir ist es oft so gegangen, dass ich dachte, „jetzt das Lied XYZ kurz einspielen lassen, dann wirkt die Szene richtig!“, und es aus urheberrechtlichen Gründen nicht machen konnte. Das ist aber im Moment der Stand der Dinge. Und es sieht nicht so aus, als ob sich in absehbarer Zeit daran etwas ändern wird.

Also gut, die Finger von GEMA-Musik lassen, und alles ist gut, oder? Aber nicht doch!

Urheberrecht als Waffe für Schnell-Verdienen-Woller

Schon seit den 1970er Jahren gibt es Musik und Geräuscheffekte, die ohne Lizenz herausgegeben wurden und von jedem Filmer für seine Werke verwendet werden dürfen. Anfangs waren das Schallplatten und Tonbänder, später CDs und schließlich gab es Download-Portale dafür. Diese Musikstücke sind, um es vorsichtig auszudrücken, nicht unbedingt gerade Wagner, Beethoven oder Mozart, aber sie erfüllen ihren Zweck, sie schaffen eine bestimmte Stimmung. Damit ist man als Produzent auf der sicheren Seite…

.,..nicht!

Ich selbst durfte die Erfahrung machen, dass gar nichts sicher ist. Für ein Video hatte ich ein GEMA- und lizenzfreies Musikstück verwendet, einfaches Harfengeklimper, um eine Unter-Wasser-Szene zu untermalen. Nachdem ich das Video hochgeladen hatte, wurde mir mitgeteilt, dass es sich bei dem Stück um das geschützte Musikstück „So-und-so“ (ich weiß den Namen nicht mehr) handelt, dass der Benutzer XYZ daran Urheberrechte angemeldet hat und mein Video nicht mehr monetarisierbar war. Weil ich aber wusste, dass das nicht sein konnte, googelte ich nach dem Namen des „Urheberrechtsinhabers“ und dem Namen des Musikstücks. Tatsächlich fand ich eine Seite, wo es eine Hörprobe gab. Ich hörte mir das Musikstück und war überrascht – harte Gitarrenriffs waren zu hören, die so gar keine Ähnlichkeit mit dem Harfenstück hatten. Doch dann, plötzlich nach etwa sieben Sekunden wurde das Harfenstück über die Gitarrenriffs eingespielt. Der angebliche „Urheberrechtsinhaber“ hatte also zwei lizenzfreie Musikstücke genommen, übereinander gemischt (das Ergebnis klang furchtbar, es passte nicht zu einander) und als „Eigenkomposition“ bei einer Urheber-Datenbank eingereicht. Wegen des Harfenstücks erkannte der Abgleicher bei YouTube das Musikstück als urheberrechtlich geschützt. Na, super!

Einschub: Die Waffe der Videoproduzenten – Widerspruch gegen Urheberanspruch

Nun muss man im Rahmen der Fairness sagen, dass die Videoproduzenten sich nicht alles bieten lassen müssen. Man kann Widerspruch einlegen gegen den Urheberanspruch. Am einfachsten ist es, wenn man eine offizielle Lizenz hat (also das Stück zum Zweck der Verwendung als Videovertonung beim Urheber lizenziert hat). Dann kann man den Punkt „Ich habe eine Lizenz für die Verwendung dieses Stücks“ anklicken, die Lizenz angeben und gut is… nicht! Aber dazu kommen wir gleich noch.

Bleiben wir bei meinem Spezialfall: Für den gab es nämlich keinen Punkt. Kein Videoproduzent kann sich bei YouTube „offiziell“ beschweren, dass man der Ansicht ist, der Anspruch werde zu unrecht erhoben. Der angebliche Rechteinhaber kann irgendwas behaupten und man kann selbst nichts dagegen machen. Ich habe die YouTube-Webseite durchforsten müssen, bis ich endlich eine Möglichkeit fand, mit den YouTube-Leuten direkt Kontakt aufzunehmen. Ich schilderte den Fall und bekam darauf eine ziemlich banale Antwort:

„Wir mischen uns nicht in solche Urheberrechtsstreitigkeiten ein.“

Und was soll ich bitte machen? Ich kann dem angeblichen Urheberrechtsinhaber nicht beikommen, denn der wird den Teufel tun, von sich aus zuzugeben, dass er zwei lizenzfreie Stücke einfach zu einem zusammengeklatscht hat, um schnelles Geld zu machen. Letztlich habe ich das Video überarbeitet und zähneknirschend das Stück durch ein anderes ersetzt. Ein paar Monate später stolperte ich in eine andere Falle.

Die „Später-Ruhm-haben-Woller“: Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist… blöd!

Ich erwähnte bereits die lizenzfreien Downloadportale. Musikkünstler stellen dort selbst komponierte und musizierte Stücke ein und stellen sie zur freien Verwendung zur Verfügung, für Videos, Podcasts und anderes. Die Qualität dieser Musikstücke ist recht unterschiedlich und es ist so manche Perle dabei. Offenbar handelt es sich dabei um Menschen, die der Musik mit Leidenschaft nachgehen, aber leider kein Label gefunden haben, dass ihre Stücke veröffentlicht. So war es zumindest.

In den USA haben sich mittlerweile ein paar Dienst etabliert, die sowas wie „CD on Demand“ produzieren. Künstler können ihre Stücke auf einen Server hochladen, Käufer können dort probehören und eine CD bestellen. Wenn die CD bestellt wird, wird sie gebrannt und ausgeliefert, ähnlich dem „Print on Demand“, wo das Buch erst in dem Moment gedruckt wird, da der Kunde es bestellt. Beide Systeme haben sogar noch eine Gemeinsamkeit: Da natürlich der entsprechende Hersteller auch Profit machen will, verpflichtet man sich vertraglich, die Inhalte des Werks nicht auf anderem Wege zu publizieren. Für mich als „Print-on-Demand“-Autor hat das beispielsweise die Konsequenz, dass ich mein Werk nicht irgendwo als eBook rausbringen kann, sondern nur bei meinem Verlag – und kostenlose eBook-Dateien verteilen darf ich auch nicht. Aber wenn ich das wollte, müsste ich nur den Vertrag kündigen, meine Rechte bleiben mir erhalten.

So ist es bei den „CD-on-Demand“-Diensten ebenfalls. Und mir ist aufgefallen, dass es Künstler gibt, die zuvor ihre Musik auf den lizenzfreien Downloadportalen herausgebracht haben, die jetzt die gleiche Musik bei einem „On-Demand-Dienst“ anbieten. Und da beginnt der Ärger: Denn natürlich will der CD-Dienst seinen Verdienst schützen. Also registriert er die Stücke bei einer Musik-Datenbank und schwupps! Schon wird die Musik, die man für das eigene Video verwendet hat, als „urheberrechtlich geschützt“ erkannt, obwohl man sie von einem lizenzfreien Downloadportal hat. Und ja, das funktioniert auch noch im Nachhinein.

Der Videoproduzent hat keine Möglichkeit, dagegen anzukommen, denn natürlich hat man keine Lizenz mit dem neuen Urheberrechtsanspruchsmelder. Und den interessiert nicht, dass es die gleichen Stücke „früher mal“ kostenlos zum Runterladen gab. Jetzt ist das nicht mehr so. Basta!

Und YouTube? Ja, die mischen sich nicht ein.

Urheberrecht als Waffe für Betrüger: Das ist meins! – Nein, meins! – Meins! – Meins! – Meins!

Will man all diesem Ärger aus dem Weg gehen, gibt es noch einen Weg: Mittlerweile gibt es Musikportale, wo man spezielle Musik für Videos kaufen kann (Musicloops ist so eins). Die kosten zwar ein bisschen was, aber dafür bekommt man eine offizielle Lizenz und niemand kann einem an den Karren fahren. Oder?

Äh, doch, kann man.

Wie die Pest über das mittelalterliche Europa so kamen im Gefolge der Musikdatenbanken die so genannten „Copyfrauds“ (kann man ungefähr als „Urheberrechtsbetrüger“ übersetzen), die eine Lücke ausnutzen. Denn die Musikstücke der Lizenzfrei-Musikportale werden natürlich NICHT bei den Urheberdatenbanken registriert. Diese Musik ist speziell für die Verwendung zum Beispiel auf YouTube gedacht, man will die Produzenten da nicht ständig mit Urheberrechtsmeldungen belästigen.

Genau das nutzen die „Copyfrauds“ aus. Sie laden nun die Musikstücke der Musikportale hoch und geben sich als Urheberrechtsinhaber aus. Das führte unter anderem zu dieser bizarren Situation:

youtube - doppelter Einspruch

Es handelt sich – wie man an dem Zeitmarker „7:56“ sehen kann – um EIN Musikstück, das von ZWEI verschiedenen angeblichen Urheberrechtsinhaber ZUGLEICH unter ZWEI verschiedenen Titeln beansprucht wurde. Verdammt, macht diese dämliche Musikdatenbank keinen Abgleich, damit das gleiche Stück nicht zweimal angemeldet werden kann? Oder wenigstens eine Plausibilitätsprüfung bei den Einsprüchen?

Ihr denkt, das ist ja ziemlich doof? Na, wartet ab, es kommt noch dööfer!

Urheberrecht als Waffe: Sehet die Vögel, sie säen nicht und sie ernten nicht und der himmlische Vater ernähret sie doch…

Der Fall mit der „doppelten Erkennung“ ist leider mir passiert. Aber der Chef des Musikportals persönlich hat mir da herausgeholfen (ein Hoch auf Mark Lewis!!). Aber ein noch krasserer Fall ist jemand anderem passiert und da muss man sich wirklich an den Kopf langen: Ein YouTube-User hat sich dabei gefilmt, wie er wilden Salat pflückt. Dann hat er sein Video auf YouTube hochgeladen. Dann bekam er einen Urheberrechtshinweis. Er habe geschützte Musik verwendet.

Das Problem: Das Video ist nicht mit Musik unterlegt. Es sind nur Naturgeräusche zu hören.

Tatsächlich beanspruchte da jemand das Urheberrecht für NATURGERÄUSCHE wie SINGENDE VÖGEL!! Entweder haben wir hier also einen Beweis für die Existenz Gottes (man denke nur an die Schlagzeile: „GOTT MELDET URHEBERRECHTSANSPRUCH FÜR NATURGERÄUSCHE BEI YOUTUBE AN!“), oder ziemlich dreiste Menschen, die mit minimalem Aufwand den maximalen Gewinn erzielen wollen. Die Zeichen sprechen dafür, dass es letzteres ist, denn dem YouTube-User, der sich beim Salatpflücken gefilmt hat, ist keine brennende Schrift an der Wand oder ein brennender Dornenbusch erschienen.

Aber als ob das nicht genug wäre, man kann es noch schlimmer machen: Natürlich hat der User Widerspruch eingelegt und erklärt, dass es sich um Naturgeräusche handelte und nicht um geschützte Musik. Sein Widerspruch wurde abgelehnt! Hier kann man die ganze Geschichte nachlesen (leider nur auf Englisch). Wie ist es aber möglich, dass so ein Widerspruch abgelehnt wird? Ganz einfach: Das System enthält einen oder mehrere Fehler.

Das System: Es ist was faul im Staate Dänemark…

Wie genau funktioniert das aber mit den Ansprüchen? Also nochmal Schritt für Schritt:

  1. Der User lädt ein Video auf YouTube hoch.
  2. Das YouTube-System identifiziert urheberrechtlich geschützten Inhalt.
  3. Der Urheberrechtsinhaber und der Videoproduzent werden informiert. Die Monetarisierung des Videos zugunsten des Produzenten wird gestoppt. Wenn der Urheberrechtsinhaber das wünscht, kann er das Video für sich monetarisiseren, das heißt, die Einnahmen aus Werbung gehen an ihn.
  4. Der User muss, wenn er den Anspruch des Urheberrechtsinhabers für ungerechtfertigt hält, Widerspruch einlegen und begründen, warum.
  5. Der Urheberrechtsinhaber kann entscheiden, ob er den Widerspruch für gerechtfertigt hält oder nicht.
  6. Wenn dem Widerspruch stattgegeben wird: Der Videoproduzent muss sein Video neu zur Monetarisierung anmelden, ansonsten erzielt er keine Einkünfte.
  7. Wird der Widerspruch abgelehnt, wird dem Videoproduzenten ganz unverhohlen mit rechtlichen Schritten gedroht, die jede weitere Aktion seinerseits nach sich zieht.

Der Knackpunkt ist Punkt 5: Es entscheidet nämlich keine unabhängige Schiedsstelle oder ein YouTube-Mitarbeiter, sondern der vermeintliche Urheberrechtsinhaber selbst, ob der Widerspruch gerechtfertigt ist oder nicht.

Doch selbst wenn der Urheberrechtsinhaber den Widerspruch zulässt, kann er schon Geld verdient haben: Solange das Verfahren quasi „in der Schwebe“ ist, kann er das Video monetarisieren. Das heißt: Auch wenn der Anspruch des Urheberrechtsmelders ungerechtfertigt ist, hat er an dem Video unter Umständen verdient. Und da macht es wieder die Masse an Videos und die Zeit, die verstreicht, bis der angebliche Inhaber entscheidet, dem Widerspruch stattzugeben. Denn zwischen der Meldung des Urheberrechtsverstoßes und dem Freigeben des Videos können – das habe ich selbst erfahren – einige Tage bis zu zwei Wochen (!!) vergehen.

Das bringt mich noch auf einen ganz anderen Punkt…

Einer für alles und alles für einen: Vielen  Dank für die Blumen, vielen Dank, wie lieb von Dir…

Mehrfach wurde es schon erwähnt: Urheberrechtsinhaber können sich auch entscheiden, das Video des Videoproduzenten für sich zu monetarisieren. Damit kriegen sie den kompletten Anteil aus Werbeeinnahmen, den sonst der Produzent bekommen hätte. Und zwar komplett. Und das ist nicht gerecht.

Gehen wir zurück zu dem Video, von dem ich oben erzählt habe, das mit der Unterwasser-Szene. Nehmen wir mal an, das Harfengeklimper, das ich verwendet habe, würde von einer CD stammen („Richard Kleiderschrank klimpert seine schönsten Melodien auf der Harfe“) und wäre wirklich urheberrechtlich geschützt. Dann könnte der Urheberrechtsinhaber entscheiden, mein Video zu monetarisieren. Er kriegt das ganze Geld aus Werbeeinnahmen, das eigentlich mir zugestanden wäre.

Das Problem dabei ist: Das besagte Video ist rund 30 Minuten lang. Das Harfengeklimper nahm davon rund drei Minuten in Anspruch. Das sind 10 % des ganzen Videos. Mit anderen Worten: Der Urheberrechtsinhaber bekommt 100 % des Werbeeinnahmenanteils für das Video, zu dem er gerade mal 10 % beigesteuert hat, und ich kriege für die 90 %, die ich produziert habe, nichts.

Unter Umständen kann sogar folgende Situation eintreten: Ein User ruft das Video auf. Es läuft eine Werbeanzeige im Vorspann, dann kommt das Video selbst, doch nach fünf Minuten entscheidet der User, dass ihn das Video nicht interessiert und schaltet ab – BEVOR das Harfengeklimper gelaufen ist. Das heißt, der Urheberrechtsinhaber bekommt die Einnahmen aus der Werbeanzeige, obwohl das Stück, für das er sie bekommt, noch NICHT einmal GELAUFEN ist!

Ceterum censeo: Und was jetzt?

Was muss sich also ändern? Ein paar Dinge klingen ja in meinem Text an, am Wichtigsten denke ich aber, ist eine Beschwerdemöglichkeit für Videoproduzenten. Denn gerade im Zusammenhang mit „Copyfrauds“ tauchen immer wieder die gleichen zwei Namen auf… und wieder… und wieder… und wieder… Dem Produzenten wird nach der Ablehnung eines Widerspruchs ganz unverhohlen mit rechtlichen Schritten gedroht, aber umgekehrt gibt es nichts, das ein Produzent gegen einen Copyfraud machen kann. Deswegen machen die auch immer weiter.

Punkt zwei: Die Monetarisierung muss besser verteilt werden. Es kann nicht sein, dass ein 30-Minuten-Video quasi als überdimensionaler Videoclip für einen Urheberrechtsinhaber dient, mit dem dieser das ganze Geld verdient, auch wenn seine Leistung am Gesamtwerk nur 10 % sind.

Überhaupt sollte endlich mal was geschehen! Wie gesagt, in den ganzen Diskussionen wird die Position der Videoproduzenten ja komplett ausgeblendet. Und Zeit hatte man wahrlich genug: In dem Beitrag über das Salat-pflück-Video, den ich weiter oben verlinkt habe, heißt es, das Problem mit „Copyfrauds“ ziehe sich schon seit zwei Jahren hin. Und der Beitrag selbst ist von 2012, das heißt, weitere zwei Jahre sind ins Land gegangen, ohne dass irgendwas passiert ist.

Im Gegenteil, das beweist mein Screenshot vom April 2014.

Ein kleiner Schritt wäre es ja schon mal, wenn man wenigstens die bekannten Copyfrauds endlich mal rausschmeißen würde. Wie ich schrieb, es läuft immer wieder auf dieselben Namen raus. Und das nervt!

DAS PHANTASTISCHE PROJEKT – Die Beiträge der Woche

Nachdem es jetzt so richtig losgeht beim „Projekt“, wollen wir an dieser Stelle ab sofort immer ein wenig „Crossover Promotion“ machen. Jeden Sonntag um 20.15 Uhr – jedenfalls ist das der Plan – kommt ein Artikel wie dieser, in dem die Beiträge der vergangenen Woche, die auf www.dasphantastischeprojekt.de erschienen sind, aufgeführt werden. Wer an dem einen oder anderen Beitrag interessiert ist, braucht nur die entsprechende Überschrift anzuklicken, und schon landet er dort.

Die Beiträge dieser, der Kalenderwoche 14’14, sind:

Wer sich die Webseite ansieht, wird feststellen, dass wesentlich mehr Beiträge diese Woche erschienen sind. Wir haben uns aber erlaubt, diese außen vor zu lassen, da es insgesamt 120 an der Zahl sind, die noch dazu bereits hier im „STAR COMMAND Communiqué“ veröffentlicht wurden. Wir haben uns auf die Beiträge seit dem Start vom 2. April 2014 beschränkt.

Nächste Woche geht es weiter mit dieser neuen Rubrik.

Der Vorabend des Krieges – eine Art „Vorwort mittendrin“

Keiner hätte je daran geglaubt, damals, am Anfang des 21. Jahrhunderts, dass wir aus der unendlichen Weite der Welt beobachtet würden. Niemand konnte sich vorstellen, dass wir sogar genau untersucht wurden, so wie man unter dem Mikroskop wimmelnde Bakterien in einem Wassertropfen beobachtet, wie sie sich vermehren. Nur wenige Menschen dachten überhaupt an die totale Überwachung, und dabei trafen uns schon aus dem unendlichen Raum die neidvollen Blicke von Wesen, die glaubten, uns weit überlegen zu sein.

Erst langsam und dann immer bestimmter wuchs in ihnen der Plan, unsere Freiheit zu zerstören.

Es hat etwas Zeit der Vorbereitung gebraucht, aber heute geht es endlich los. Da wir hier beim STAR COMMAND Communiqué aber einfach weitergemacht haben und die Veränderungen Stück für Stück kamen, kommt dieses Vorwort sozusagen mittendrin. Aber eigentlich war schon das letzte Jahr ein Teil der Entwicklung. Heute beginnt „nur“ die neue Struktur.

Am 8. Juni um Mitternacht explodierte eine riesige Menge an Berichten in Hong Kong und raste auf das Internet zu. Unsichtbar näherte sich uns das erste der Flugobjekte, die die Erde ins Unglück stürzen sollten. Ich blickte nach oben und sah einen neuen Gasstreifen. Schon wieder ein Flugobjekt auf seinem Weg zu den Lesern.

Seepark Pfullendorf

„Das Phantastische Projekt“ hat sich bisher allerhand Themen angenommen, und das wollen wir auch weiterhin tun. Das ganze lief über verschiedene Medien, und auch das soll weiterhin so bleiben. Nur die Aufteilung, die wird etwas anders. Hier, im „Communiqué“, erscheinen weiterhin die geschriebenen Artikel. Die Videos werden in Zukunft auf der Hauptseite unter www.dasphantastischeprojekt.de gebündelt erscheinen. Dazu wurde diese Webseite in den letzten Monaten umgestaltet zu einem Blog, heute… oder genauer gesagt, genau jetzt, da dieser Artikel hier erscheint, erscheint dort der erste Artikel, das Vorwort in der Blog-Abteilung.

Und so blieb es auch in den folgenden zehn Nächten. Ein Leuchtgeschoss kam, strahlend grün und von einem grünen Nebel gefolgt. Ein schönes, aber auch ein beunruhigendes Bild. Pofalla, der Hans-guck-in-die-Luft versicherte mir, dass wir nicht in Gefahr wären. Er war davon überzeugt, dass es keinen Überwachungsskandal  gäbe.

Die Startseite vom „STAR COMMAND Communiqué“ wurde umgestaltet, neben einer Liste von aktuellen Artikeln und dem Hinweis auf den Videokanal enthält sie unter anderem einige Feeds, die wir als lesenswert betrachtet haben – und natürlich die Feeds von den Blogs von unserem Projekt. Wir werden immer wieder mal den einen oder anderen Feed vorstellen, damit unsere Leser auch wissen, mit was sie es zu tun haben.

The chances of anything coming from Mars are a million to one he says.
The chances of anything coming from Mars are a million to one – but still they come!

Beim „Phantastischen-Projekt“-Blog drüben wird gesagt, dass heute ein Vorabend ist. Das stimmt, denn der eigentliche Starttag für die neuen Videos ist morgen. Lasst Euch überraschen.

Heute ist es mir unbegreiflich, dass die Leute damals den Abend wie jeden anderen verbrachten.

– Die Zitate in diesem Beitrag stammen aus der deutschen Version von „Jeff Wayne’s War of the World“, leicht abgewandelt, damit sie der Situation angepasst sind.

„America the Ugly“ – ein Softdrinkwerbespot spaltet „God’s own country“

War was? Ach ja, Superbowl. Hab ich erstmal nur am Rande mitgekriegt, da ich es nicht so mit den Ballsportarten habe. Interessanterweise wird selbst in Amerika Football hier und da kritisch gesehen wegen den exorbitanten körperlichen Schäden, die die Spieler im Lauf einer Karriere davontragen. Mein Bild vom Football ist mehr geprägt durch amerikanische Serien, in denen es immer so aussieht, als wollten Highschool-Mädchen nur eins, nämlich Cheerleader werden, während die Jungs alle Quarterback werden wollen, damit sie bei einem Cheerleader-Mädchen landen können. In der Kontroverse, die sich an der letzten Superbowl-Fernsehübertragung entzündet hat, geht es aber nicht um Football. Nicht im geringsten.

Es geht um einen Werbespot. Die Werbespost zum Superbowl sind besonders gemacht und das müssen sie auch sein: Die Fernsehsender verlangen Mondpreise für eine halbe Minute Sendezeit (wir reden hier nicht von zehn- oder hunderttausenden Dollars, wir reden von Millionen!). Entsprechend einprägsam und aufwändig werden die Werbespots gestaltet. So auch der Spot von Coca-Cola. Damit das geneigte Lesepublikum weiß, wovon ich schreibe, machen wir gerade mal eine kleine Werbepause.

Direkter Link zum Video: http://youtu.be/443Vy3I0gJs

Wer den Spot jetzt zum ersten Mal gesehen hat, wird ahnen, was das Blut von – hauptsächlich konservativen – Amerikanern zum Kochen bringt: Das Lied „America the Beautiful“ – was manche Amerikaner als „zweite Nationalhymne“ betrachten – wird nicht nur in Englisch, sondern auch in anderen Sprachen, unter anderem Spanisch und Arabisch, gesungen. Nun ist der ganze Spot natürlich so extrem patriotisch gestaltet wie Coca-Cola süß ist, mit dem entsprechenden Pathos, aber die Bildzusammenstellung und der Gesang passen den Konservativen nicht. Es wird also in fremden Sprachen gesungen und es werden unterschiedliche Menschen gezeigt darunter – Gott bewahre! – ein anscheinend schwules Pärchen.

Die Reaktionen darauf stiegen in Twitter auf, wie Bläschen in einer gerade geöffneten Cola-Flasche, Reaktionen, die einen permanentes Kopfschütteln verursachen konnten. „Un-amerikanisch“ sei der Werbesport, „Mexikaner, Terroristen, Juden und Nigger“ (man beachte die Zusammenstellung und Wortwahl) seien „keine Amerikaner“, in so einem Werbespot solle man „Amerikanisch“ (jep!) sprechen und nicht wenige kündigten an, nie wieder Coca-Cola zu trinken (täte mich interessieren, was die beim nächsten Besuch im McDonald’s machen). Wer seinen Kopf jetzt noch nicht genug geschüttelt hat, dem empfehle ich diesen Beitrag: „Speak English! Racist revolt as Coca-Cola airs multilingual ‚America the Beautiful‘ SuperBowl Ad„.

Etliche regten sich auch über das gezeigte schwule Pärchen auf. Das hat eine besondere Note, diejenige, die den Text von „America the Beautiful“ geschrieben hat, Katherine Lee Bates, hat jahrelang mit einer anderen Frau zusammengelebt. Man muss hier zwar vorsichtig sein, denn das ganze ereignete sich im 19. Jahrhundert, das heißt, offen eine lesbische Partnerschaft zu leben war nicht nur schwierig, sondern schlichtweg unmöglich. Dennoch gibt es Anzeichen, dass die Verbindung zwischen Katherine Lee Bates und der anderen Frau, Katharine Coman, mehr war als eine platonische Beziehung.

Besser ausdrücken kann es natürlich Colbert vom „Colbert Report“:

The Colbert Report
Get More: Colbert Report Full Episodes,Video Archive

Direkter Link zum Video: http://www.colbertnation.com/the-colbert-report-videos/432753/february-03-2014/coca-cola-s-diverse–america-the-beautiful–ad

Okay, noch nicht genug der Idiotie gehabt? Dann hab ich noch was: Zum zweiten Mal in Folge lehnte das Fernsehen das Ausstrahlen eines SodaStream-Werbespots während des Superbowl ab. Der Grund: Die – wesentlich zahlungskräftigeren – Sponsoren Coca-Cola und Pepsi werden darin angegangen. Letztes Jahr sollte gezeigt werden, wieviel Plastik sich einsparen ließe, wenn die Menschen ihre Getränke selbst sprudeln, was natürlich ein direkter Angriff auf die Wegwerf-Plastikflaschen der beiden Getränkekonzerne war. Und dieses Jahr… nun, seht selbst:

Direkter Link zum Video: http://youtu.be/zxq4ziu-wrI

Ja, der Grund für die Ablehnung sind vier Worte: „Sorry, Coke and Pepsi.“ Was mich sehr wundert, da ich schon Werbespots gesehen habe, in denen sich Coke und Pepsi gegenseitig auf schlimmere Art und Weise fertig gemacht haben.

Aber ich muss das alles, was ich in diesem Beitrag beschrieben habe, nicht verstehen. Ich bin ja auch nur ein Mensch.

Bitte gehen Sie jetzt weiter! Es gibt hier nichts mehr zu sehen!

Urheberrechtssalat mit YouTube

Was hätte ich mit den vergangenen zwei Stunden alles nützliches anfangen können… stattdessen habe ich sie an YouTube verschwenden müssen. Ja, „verschwenden“ und „müssen“. Was ist passiert?

YouTube hat ein so genanntes „Content ID System“, das der Videoplattform helfen soll, Urheberrechtsverstöße herauszufinden. Die Videos, die auf YouTube hochgeladen werden, werden überprüft, ob sie irgendwas enthalten, auf das irgendjemand Urheberrechtsanspruch hat. Zumindest irgendwie, irgendwann. Wenn das System im Video etwas entdeckt, ganz egal ob im Bild oder im Ton, von dem es denkt, das es urheberrechtlich geschützt sein könnte, bekommt der Benutzer, der das entsprechende Video hochgeladen hat, eine Mitteilung. In der Mitteilung wird er aufgefordert, Stellung zu nehmen. Wenn der Nutzer bestätigt, dass der Anspruch eines Dritten besteht (zum Beispiel, weil man einen Clip hochgeladen hat, der von einem Fernsehsender kommt oder man als Hintergrundmusik das neueste Lied von Lena Meyer-Landrut verwendet hat), kann man das Video nicht mehr monetarisieren, also kein Geld damit verdienen. Im Gegentei: Alles Geld, das über Werbung im Zusammenhang mit dem Video verdient wird, geht an den eigentlichen Urheberrechtsinhaber. Eigentlich eine ganz gute Sache. Eigentlich…

Durch das besonders strenge Urheberrecht in Deutschland sind deutsche Videomacher gezwungen, noch aufmerksamer zu sein. In den USA ist es beispielsweise möglich, Teile aus anderen Videos zu verwenden und ein eigenes, neues zu machen. Man nennt das dort „Fair Use“, was ungefähr analog dem deutschen „Zitatrecht“ funktioniert. Das deutsche Urheberrecht kennt aber kein „Fair Use“ für Videoproduktionen, deswegen muss man sich vergewissern, nur eigene Werke zu verwenden, gemeinfreie Musik oder sich die entsprechende Lizenz kaufen. Doch seit einiger Zeit reicht selbst das nicht mehr aus.

Copyfraud – die neue Masche

Es gibt nämlich immer mehr „Copyright Claims“, die Schüsse ins Blaue zu sein scheinen: Eine Firma behauptet einfach, einen Urheberrechtsanspruch zu haben. Was nun passiert, ist folgendes: Ab dem Zeitpunkt, da die Firma den Anspruch geltend macht, gehen automatisch alle Einnahmen von diesem speziellen Video an diese Firma – und zwar so lange, bis der Videoproduzent erfolgreich Widerspruch eingelegt hat. Und wie schon erwähnt, wenn derjenige, der das Video hochgeladen hat, aus Angst vor dem Urheberrechtsanspruch diesen bestätigt und keinen Widerspruch einlegt, verdient die Firma ab sofort und weiterhin an dem Video, solange es online ist.

Wenn man versucht, diese unschöne Geschichte nachzuvollziehen, kommt man auf viele User, die sich beschweren (man benutze die Suchmaschine der eigenen Wahl einmal, um nach dem Begriff „AdShare MG for a Third Party“ zu suchen, da findet man eine gewisse Auswahl an Fällen), aber keine Lösung für das Problem. Angefangen hat es wohl damit, dass falsche Ansprüche für gemeinfreie Werke gestellt wurden (der Herr hier erzählt etwas darüber: http://youtu.be/RaTvgfo_qBQ). Doch mittlerweile geht es noch weiter.

Und hier komme ich zu der speziellen deutschen Situation: Will man in Deutschland Geld mit Videos auf YouTube verdienen, muss man entweder alles selbst machen oder Lizenzen kaufen. Was die Musik betrifft, so gibt es im Internet sehr schöne Seiten mit lizenzfreier Musik, wo man einen einmaligen Preis zahlt und das Werk dann verwenden darf. Aber mittlerweile schützt das auch nicht mehr, denn die gleichen Leute, die zuvor gemeinfreie Werke für sich beansprucht haben, machen nun „Copyright Claims“ für Musik, die man auf den Seiten kaufen kann. Sie machen sich nicht einmal die Mühe, den Titel oder den Namen vom Komponisten zu ändern. Sie behaupten einfach, dass sie das Urheberrecht hätten.

Und wenn man dann bei YouTube den Widerspruchsweg geht, wird – von YouTube! – eine gewaltige Drohkulisse aufgebaut: Wenn der Widerspruch unrechtmäßig erhoben wird, kann das zu Maßnahmen bis hin zur Löschung des Accounts führen oder noch zu weiteren Maßnahmen! Tatsächlich schreiben aber die meisten User, dass der Anspruch binnen kürzester Zeit nach dem Widerspruch zurückgezogen wurde. Und trotzdem probieren es die Firmen… wieder… und wieder… und wieder… Und wahrscheinlich gibt es genug User, die aus Angst vor irgendwelchen Konsequenzen den Anspruch einfach bestätigen, auch wenn er möglicherweise nicht stimmt. Dann klingelt die Kasse vom Anspruchsnehmer.

YouTube stellt sich tot

Das ganze nimmt mittlerweile unglaubliche Formen an. Einem YouTube-Nutzer wurde beispielsweise mitgeteilt, dass eine Firma die Urheberrechte an den Geräuscheffekten hätte, die er benutzt habe – dabei hat der Nutzer Videoaufnahmen in der Natur gemacht, und die „Geräuscheffekte“ waren Naturgeräusche!

Inzwischen hat es auch mich erwischt, insgesamt fünf Mal wurde behauptet, ich hätte urheberrechtlich geschützte Musik verwendet, für die ich die Rechte nicht habe. Dabei habe ich die Rechte in Lizenz erworben. Beim ersten Mal war es sogar gemeinfreie Musik, wo sich jemand einen besonderen Dreh ausgedacht hatte: Er hatte offenbar die gleiche gemeinfreie Musik vorliegen wie ich und hat sie mit einem anderen Stück zusammemgemischt. Der Mix klang furchtbar, es führte aber dazu, dass das YouTube Copyright ID System „dachte“, die Musik, die ich verwendet habe, sei dieses neue Stück. Ich versuchte, das ganze aufzuklären, doch die lapidare Antwort von YouTube war, sie würden in solchen Konflikten nicht vermitteln. Ich hätte das mit der Person, die den Anspruch gemacht hat, selbst zu klären.

Und obwohl sich schon etliche Nutzer über die Firmen beschwert haben, die den unberechtigten Anspruch stellen, scheint auch hier nichts zu passieren. YouTube schraubt zwar irgendwie an dem Content ID System rum und stellt sich ansonsten tot, besser wird damit aber nichts. Im Gegenteil: Gerade heute habe ich wieder zwei Urheberrechtsmeldungen gekriegt, und zwar für Videos, die schon seit fast zwei Jahren online sind und für Musikstücke, für die ich schon einmal bewiesen habe, dass ich die Lizenz erworben habe. Ich habe natürlich Widerspruch eingelegt, mal sehen, was rauskommt. Deswegen habe ich die letzten Stunden verschwendet, ich habe nach einer Möglichkeit gesucht, wie ich solche Sachen ein für alle mal klären kann. Die Antwort, die ich fand, ist mehr als entmutigend: Es gibt keine! Das ist ganz besonders ärgerlich, denn als kleiner Videoproduzent habe ich natürlich nicht die Möglichkeit, mich gegen eine solche Firma zur Wehr zu setzen. Noch dazu, da ja unter Umständen die Existenz des eigenen Videokanals auf dem Spiel steht. Der Kanal vom „Phantastischen Projekt“ beinhaltet zum momentanen Zeitpunkt 63 Videos mit einer Gesamtlaufzeit von ungefähr vierzehn Stunden. Man kann sich also vorstellen, wieviel Zeit und Energie ich reingehängt habe, um den Kanal aufzubauen (von den Videos selbst gar nicht zu reden). Alles das wäre einfach weg, und das nur, weil irgendjemand irgendwas behauptet hat und ich trotzdem alles richtig gemacht habe.

Sanktionen gegen falsche Urheberrechtsbehauptungen gibt es nicht

Wie dieser Anwalt hier richtig bemerkt, gibt es nämlich keinerlei Sanktionen gegen diejenigen, die die falschen Behauptungen machen. Dem Nutzer wird angedroht, dass der Kanal gelöscht wird, wenn er gegen das Urheberrecht verstößt oder falsche Angaben macht, aber ein angeblicher „Rechteinhaber“ wird nicht belangt, wenn er dasselbe tut. Und so geht die Geschichte weiter.

Ganz ehrlich, ich suche bereits nach Alternativen für die Videoveröffentlichung.

Denn, YouTube, hey: DAS kann’s nicht sein!

Ein paar Geschichten zu dem Thema gibt es im Blog von Musicloops: „‚Copyfraud‘ and YouTube ContentID Abuse for Profit

Das Phantastische Projekt 2013: Das große Finale [Video und mehr]

Und wieder ein Jahr rum. Heute können wir ein Jubiläum feiern: Das hier ist Beitrag Nr. 900 (!!) in diesem Blog. Und mit diesem Jubiläum verabschieden wir 2013. Und warum kommt der Beitrag schon um 13.30 Uhr? Ganz einfach: Wenn jemand von Euch Lust und nichts bis heute Abend um Mitternacht vor hat, dann könnt Ihr versuchen, Euch die komplette Geschichte vom Phantastischen-Projekt-Videokanal „Scherben des Imperiums“ am Stück anzuschauen. Es sind insgesamt 37 Folgen, die zusammen rund 10 Stunden dauern.

Aber wenn Ihr denkt, „nö, so viel Zeit hab ich gerade nicht, ich will nur den Schluss“, weiter unten sind Folge 36 und 37, also die letzten beiden, die für 2013 noch fehlen. In Folge 36 geht es nochmal um die Rückkehr von YPS, Folge 37 ist das große Finale.

Wir haben auch schon Pläne für 2014, aber davon erfahrt Ihr hier, wenn es soweit ist. In diesem Sinne: Genießt die Videos und wir wünschen ein gutes Herüberkommen ins Jahr 2014. Wir sehen uns hinter der Datumsgrenze!

DAS PHANTASTISCHE PROJEKT – Episode 1: SCHERBEN DES IMPERIUMS

Direkter Link zur Videoliste: http://www.youtube.com/watch?v=wCuFYa4kG8w&feature=share&list=PL1UcZD0bRsN6oHuuTd8fPoG-VtuRCUjEn

DAS PHANTASTISCHE PROJEKT 2013: Die Rückkehr von YPS, Teil 3

Direkter Link zum Video: http://youtu.be/ALLR1uVnuyc

DAS PHANTASTISCHE PROJEKT 2013: SCHERBEN DES IMPERIUMS – Finale

Direkter Link zum Video: http://youtu.be/Eur-howKkzo