Das Leben imitiert die Kunst (mal wieder): „MAD“, der rauchende Rentner aus Düsseldorf und die Medien

Manchmal finde ich es erschreckend, dass sich nach Jahrzehnten der Erkenntnis immer noch nichts ändert. Keine Ahnung, warum das so ist. Vielleicht, weil man es schon immer so gemacht hat.

Quelle: MAD Nr. 94
Quelle: MAD Nr. 94

Der Grund für diesen Artikel findet seinen Ursprung Mitte der 1970er Jahre, vermutlich im Jahr 1975. Leider habe ich keine genaueren Angaben finden können, anhand der Zahl mutmaße ich aber, dass die Nummer 94 des Magazins „Deutsches MAD“ entweder 1975 oder 1976 erschienen sein muss. In dieser Ausgabe gab es einen satirischen Artikel über die Presse in Deutschland. Eigentlich sollten Presseberichte doch neutral, das ist der Aufhänger, und anhand der fiktiven Zeitungen „Der Ausblick“ und „Die Rückschau“ wird gezeigt, dass das eben nicht so ist. Die Zeitungen werden gegenüber gestellt und berichten im Grund über exakt die gleichen Dinge, nur ist „Der Ausblick“ eben fortschrittlich und „Die Rückschau“ konservativ – und entsprechend ist der Tenor der Artikel.

Quelle: MAD Nr. 94
Quelle: MAD Nr. 94

Selbst etwas so harmloses wie der Abriss eines Hauses wird einmal als gelungene Sanierung gefeiert und auf der anderen Seite als Zerstörung eines Kulturguts verteufelt. Und die Erhöhung des Preises der Zeitung wird beim „Ausblick“ als soziale Errungenschaft gefeiert, die den Arbeitern zugute kommt, während die „Rückschau“ hemmungslos über die gierigen Gewerkschaften herfällt, die die Arbeitgeber zur Annahme einer Lohnerhöhung von 5% nötigten.

Natürlich ist mir klar, dass es das immer noch gibt. Allerdings ist es mir bisher eher immer bei politischen Themen aufgefallen, also dort, wo eine politische Agenda verfolgt wird (und man kann auch immer ganz gut voraussagen, welche Zeitung – beziehungsweise welche Verlagsgruppe – welche Position einnimmt). Mittlerweile scheint es aber Formen anzunehmen, bei denen ich nur den Kopf schütteln kann, indem alles irgendwie politisiert wird. Konkret kann man das an dem Urteil über den rauchenden Rentner aus Düsseldorf sehen.

Ich versuche mal, so neutral wie möglich zusammenzufassen, was passiert ist: Einem Rentner aus Düsseldorf wurde die Wohnung gekündigt, weil er in der Wohnung rauchte, der Rauch ins gemeinschaftliche Treppenhaus abzog und dort die Nachbarn belästigte. Ein Gericht in Düsseldorf hat nun bestätigt, dass die Kündigung rechtens ist. Zwar kann man einem Menschen das Rauchen in seiner eigenen Wohnung nicht verbieten, aber der Mieter müsse darauf achten, dass die Nachbarn nicht belästigt werden. Man merke wohl: In DIESEM SPEZIELLEN FALL hat ein Gericht entschieden, dass die Belästigung der Nachbarn höher einzuschätzen ist, als das Gewohnheitsrecht des Rentners.

Doch auf einmal ist die Rede von einem „richtungsweisenden Urteil“. Wieso? Es galt doch auch vorher schon, dass ich meine Wohnung riskiere, wenn ich irgendetwas mache, das zur Belästigung der Nachbarn führt (Lärm, Müll abladen). Und das Rauchen in der eigenen Wohnung bleibt doch unangetastet, es geht lediglich darum, dass IN DIESEM SPEZIELLEN FALL die Nachbarn sich belästigt gefühlt haben. Damit nicht genug. Heute früh habe ich in der Presseschau des Deutschlandfunks die Kommentare von mehreren Zeitungen zu der Sache gehört. Speziell bei zwei Zeitungen wurde ich hellhörig, denn sofort fühlte ich mich an das MAD-Heft Nr. 94 erinnert.

Die rechts-konservative „Welt“ kommentiert: „Nach dem Rauchverbot in Kneipen und Restaurants ist das ein weiterer Schritt zur Diskriminierung der Menschen, oft aus der Unterschicht, die in die schöne neue Welt junger, gesunder, erfolgreicher und wohlriechender Menschen nicht passen. Dem Spießertum der Vermieter und der Gesundheitsfanatiker begegnet man aber nicht, indem man es verbietet, sondern vor allem, indem man das Wohneigentum fördert. Das hilft zwar Herrn A. nicht, aber wie man hört, hat er viele Angebote erhalten, anderswo zu rauchen. So muss es sein, Liberté toujours!“

Die links-liberale „taz“ meint hingegen: „Nein, das ist keine Grundsatzentscheidung darüber, ob jemand in seiner Wohnung rauchen darf oder nicht. Auch wenn der Fall dazu hochstilisiert wird. Denn darum geht es wirklich: Um die Umwandlung einer wenig lukrativen Mietwohnung in einen teuren Büroraum. Mit Eigenbedarf kann man da schlecht kommen. Also suchte die Vermieterin nach einer Möglichkeit, um den fünfundsiebzigjährigen Friedhelm A. nach mehr als 40 Jahren aus seiner kleinen Parterrewohnung zu vertreiben. Und sie fand einen Weg. Der starke Tabakkonsum ihres Ex-Hausmeisters war ein willkommener Vorwand, um den Mieterschutz auszuhebeln. Dass sie mit ihrer Räumungsklage nach dem derzeitigen Stand Erfolg hat, ist deshalb eine schlechte Nachricht nicht speziell für Raucher, sondern für alle Mieter.“

Beim Kommentar der „Welt“ muss ich sagen: Geht’s eigentlich noch eine Nummer größer? Von der Kündigung der Wohnung eines Rauchers wegen der Geruchsbelästigung für andere Mieter darauf zu schließen, dass man Wohneigentum mehr fördern soll, damit einen die „Gesundheitsfanatiker“ und „Spießer“ (ausgerechnet die „Welt“ benutzt dieses Wort!) in Ruhe die eigene Bude vollqualmen lassen, ist schon ein gewaltiger Sprung. Mal ganz davon abgesehen, dass der Rentner auch Probleme bekommen hätte, wenn seine Wohnung eine Eigentumswohnung gewesen wäre. Eigentum sagt nicht, dass man dann die Nachbarn belästigen darf. Insofern geht dieses hochgesteckte Argument an der eigentlichen Sache vorbei, erfüllt aber voll und ganz den Zweck, den „Gesundheitsfanatikern“ eins mitzugeben. Übrigens, liebe „Welt“, wenn man sich schon gegen „Diskriminierung“ echauffiert, sollte man vielleicht das Wort „Unterschicht“ vermeiden, das ist nämlich genauso diskriminierend.

Aber auch die „taz“ produziert eine gewaltige Fallhöhe: Nicht die Sorge um die Gesundheit der anderen Mieter, sondern der Blick auf den eigenen Geldbeutel treibe die Vermieterin an. Sie wolle seine Wohnung in Büroräume umwandeln und ihn deswegen raushaben. Dann liegt da wohl eine Verschwörung, oder wie kommt es dann zustande, dass Zeugen die Geruchsbelästigung und die mündlichen Abmahnungen, die der Rentner bekommen habe, bestätigen? Außerdem bestätigt der Kommentator zuerst, dass das Urteil „hochstilisiert“ werde, um es dann selbst hochzustilisieren: Zu einem Angriff auf den Mieterschutz. Dazu taugt das Urteil aber nicht, denn es ist ein Einzelfall. Wenn morgen der nächste Vermieter klagt, weil ein Mieter durch sein exzessives Rauchen zu einer Geruchsbelästigung wird, wird dieser Fall völlig neu verhandelt werden. Und wie ich schon schrieb: Belästigung anderer Mieter – egal durch was – war ja schon immer ein Grund, die Wohnung gekündigt zu bekommen.

Also was bleibt von rechts-konservativer und links-liberaler Empörung? Eigentlich nichts, denn beide schießen übers Ziel hinaus. Zwar mag man sagen, das sind Kommentare, die dürfen auch mal polarisieren. Ja, aber Kommentaren tut es auch gut, wenn sie unaufgeregt daher kommen, besonders bei Themen, die nicht ganz so groß sind, wie man glaubt. Die ständige Aufgeregtheit ist es doch, die die Leser abstumpfen lässt, so dass sie sich dann, wenn es einen Grund für Aufregung gibt, eben dies nicht mehr tun. Und wenn die Kommentare sich so aufplustern wie in diesem Fall, dann wirkt es völlig daneben, vor allem, wenn wie im Fall der „Welt“ große gesellschaftliche Zusammenhänge hergestellt werden. Wir brauchen kein Friedhelm-A.-Wohnungsbau-Förderprogramm durch die deutsche Bundesregierung und auch der Mieterschutz wird durch ein Einzelfallurteil nicht ausgehebelt.

Mad Nr. 94 erschien 1975 oder 1976. Man stelle sich vor, das ist fast vierzig Jahre her. Geändert hat sich seit damals… nichts. Im Gegenteil. Traurig.

 

Disclosure: Quelle für die Kommentare ist dieser Beitrag im Deutschlandfunk, die Kommentare selbst entstammen der Zeitung „Die Welt“ und der „taz“. Ob die Kommentare bei den jeweiligen Zeitungen auch online zu lesen sind oder nicht, weiß ich nicht. Eine Verlinkung auf Presseerzeugnisse erfolgt in diesem Blog seit der Einführung des so genannten „Leistungsschutzsrechts“ generell nicht mehr, mit der Angabe der Namen der entsprechenden Zeitungen ist der Quellenangabe genüge getan, Links sind dazu nicht nötig. Wer die Originalartikel lesen möchte, bemühe bitte eine Suchmaschine seiner Wahl.  

„Steingart, Sie sind raus!“ – „Wieso das denn?“

Moderator:
Herzlich willkommen zu einer Neuauflage von „Fakten, Fakten, Fakten„, der Beitragsreihe, die Themen recherchiert, die wirklich von Bedeutung sind. In unserer Runde befinden sich heute Gabor Steingart, Mario Sixtus und Thomas Stadler. Unser Thema heute: das Leistungsschutzrecht. Herr Steingart, was haben Sie recherchiert?

Steingart:
Von den vielen Millionen deutschen Dokumenten, die das Google-Archiv auf seinen Servern bereithält, stammt kein einziger Text von einem Google-Mitarbeiter, sondern alles, was da an Artikeln begeistert, polarisiert, langweilt oder einfach nur informiert, ist von den Autoren deutscher Verlage in deutscher Sprache erstellt worden.[1]

Moderator:
Steingart, Sie sind raus!

Steingart:
Wieso das denn?

Stadler:
Die von den Verlagen geführte „Google-Debatte“ ist rabulistisch.

Sixtus:
Das deutsche Internet, erklärt von Gabor Steingart.

Moderator:
Wir sehen: Das Leistungsschutzrecht für „Presseverlage“ war, ist und bleibt ein Schuss in den Ofen. Und mittlerweile ist den Verlagen keine Entschuldigung oder Erklärung zu blöd, um zu beweisen, wie nötig es doch sei. Aber mit genau solchen Erklärungen beweisen die Presseverlage nur eins: Dass das Leistungsschutzrecht von Anfang an völlig überflüssig und eine komplette Schnapsidee war… ist… und bleibt. Gute Nacht!

 

[1] Aus dem Text „Unsere Waffen im digitalen Freiheitskampf“, der in der „Frankfurter Allgemeinen“ erschienen ist. Ein Link auf den Originaltext erfolgt aus zwei Gründen nicht: Erstens nehmen es die „Presseverlage“ auch nicht immer so genau und geben als Quelle gern mal „Internet“ an (anstatt eines konkreten Links) und zweitens wird auf diesem Blog seit der Einführung des „Leistungsschutzsrechts“ kein „Presseerzeugnis“ von deutschen Verlagen mehr verlinkt, erst recht nicht von solchen Verlagen, die das „LSR“ auch noch gut finden.

„War Porn“ von Christoph Bangert [Rezensions-Hinweis]

Nachdem unser kleiner Jubel über Beitrag Nr. 1.000 nun vorbei ist, können wir mit dem Ernst des Lebens fortfahren – und wie ernst es wird! Beim Foto-Magazin „kwerfeldein“ hat Martin Gommel den Bildband „War Porn“ von Christoph Bangert rezensiert.

Diese Rezension und natürlich auch der Bildband selbst passen sehr gut in eine Zeit, in der hochrangige Politiker unbedacht vor sich her faseln, dass Deutschland endlich wieder in mehr Kriegen mitmischen sollte. Und in einem Lied aus dem Jahr 1969 heißt es passend dazu: „War! What is it good for? Absolutely nothing!“ Und genau das ist auch eine der Aussagen von „War Porn“.

Zur Rezension dieses Buches geht es hier: kwerfeldein – „War Porn“ – Achtung! Der Artikel ist mit Bildern aus dem Band versehen, die es in sich haben (obwohl das Buch selbst noch härtere Bilder beinhaltet). Aber das ist nun mal die Realität des Krieges.

Korrekturanmerkung 25.03.2026: Ich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass das Fotomagazin auf eine neue Seite umgezogen ist. Unter der alten Adressen finden sich seltsame Angebote. Leider funktioniert die neue Seite nicht ideal, deswegen konnte ich die Rezension nicht herausfinden, aber die neue Webseite ist: http://querbeet-journal.de-html.com/ Vielleicht seid Ihr beim Suchen erfolgreicher als ich.

Jubel, Trubel, Heiterkeit: BEITRAG NR. 1000!!

Am 30. Mai 2005 nahm dieses Blog offiziell seine Arbeit auf. Und heute, etwas mehr als 9 Jahre später, erscheint Artikel Nr. 1000! Die Schreibmannschaft hat sich seither etwas erweitert und das Erscheinungsbild etwas geändert. Aber immer noch erscheinen mehr oder weniger regelmäßig neue Artikel.

Nachstes Jahr haben wir dann 10jähriges Jubiläum. Und das ist noch ein Grund zum Feiern – wenn es soweit ist. Bis dahin bejubeln wir den Artikel Nr. 1000 und die Artikel, die noch kommen mögen.

Kritisches zur Fußball-WM: Schafft die FIFA ab!

Im Moment, da dieser Artikel in unserem kleinen Blog veröffentlicht wird, beginnt offiziell die Fußball-WM 2014 in Brasilien. Da man diesem Ereignis – gerade in Deutschland – nur entkommen kann, wenn man sich für die Zeit der WM in ein künstliches Koma versetzten lässt, kommt also hier noch ein Artikel zum Thema. Ja, selbst die Handlung von unseren Videokanal wird mit der heutigen Episode nach Brasilien verlagert (und falls sich das jemand fragt: Ja, die Aufnahmen sind vor Ort in Brasilien entstanden. Aber nicht jetzt während der WM-Phase, ich bin doch nicht verrückt!).

Ich möchte mich aber auch nicht zu sehr zu dem Thema selbst äußern, denn eigentlich bin ich kein Fußball-Fan, aber ein paar Gedanken möchte ich doch wiedergeben. Wenn man mich als Kind gefragt hat, von welchem Verein ich Fan bin, hab ich immer den FC Frankfurt als Antwort gesagt, weil meine Tante dort wohnt und weil ich so gegen die anderen Fans von großen Mannschaften wie Bayern stehen konnte. Hätte man tiefer gebohrt, ich hätte nicht mal gewusst, wer bei Frankfurt eigentlich spielt. Aber, und damit kommen wir zum Thema, bei der WM, da hab ich so ein wenig mitgefiebert. Allerdings mehr drumherum, ich hatte in den 1980er Jahren die obligaten Sammelalben für Klebebilder und zu jeder WM die Gag-Comic-Sonderausgabe mit den Abenteuern von Clever und Smart, die jede Großveranstaltung im Chaos versinken ließen.

Aber selbst diese periphere Begeisterung für Fußball hörte irgendwann auf. Nicht mal die WM in Deutschland konnte daran was ändern. Vielleicht war ich da aber auch eher genervt, weil ich sehr nahe am örtlichen „Public Viewing“ wohne und egal, ob ich Fußball schaue oder nicht, wenn ich bei einem Spiel mit Deutschland zu Hause bin, bekomme ich mit, was läuft. So oder so.

In letzter Zeit sind immer mehr kritische Stimmen laut geworden um die WM und den Weltfußballverband FIFA. Ein Hauptpunkt, an dem sich die schlechte Stimmung entzündet hat, war die Vergabe der WM 2022 an Katar. Der andere die aktuelle WM in Brasilien, bei der sehr viel schief gelaufen ist.

Aber auch ich war überrascht, als ich die letzte Ausgabe der „Anstalt“ gesehen und dann noch diese dreiteilige Artikelreihe von Jens Berger bei den Nachdenkseiten gelesen habe. Als Laie ahnt man ja mehr als man weiß, aber dass es so schlimm ist, das habe ich nicht geahnt. Deswegen möchte ich heute als Denkanstoss hier auf die drei Artikel von Jens Berger verweisen – und hiermit offiziell das Thema „WM 2014“ auf diesem Blog beenden (für die Videoreihe gilt das nicht, die Videos spielen weiterhin in Brasilien):

PS: Falls jemand nach meiner persönlichen Meinung von heute fragt: Ich brauche den Fußball nicht, ich brauche die WM nicht. Ich finde es skandalös, dass einem verurteilten Steuerhinterzieher wie Uli Hoeneß von seinen Spießgesellen noch der Rücken gestärkt wird, ich finde die Vorgänge um die WM skandalös (neben vielen anderen Dingen, die ich beim Fußball-Zirkus skandalös finde, ich habe mir halt zwei prominente Beispiele rausgegriffen). Sollte es tatsächlich zu einer Auflösung der FIFA kommen (was ich nicht glaube) mit der Konsequenz, dass es dann einfach keine Fußball-WM mehr gibt (was ich erst recht nicht glaube, denn man würde einfach eine neue Organisation gründen), wäre mir das persönlich auch egal. Das Geld, das so eine WM kostet, ist gerade in Ländern wie Südafrika oder Brasilien (aber auch in Deutschland!) in anderen Bereichen besser angelegt.

Übrigens, der Name des WM-Maskottchens „Fuleco“ ist ein Kunstwort. Das Wort ist NICHT aus der portugiesischen Sprache entlehnt und bedeutet auch nicht „Arsch“, nicht mal umgangssprachlich! Ende der Kommunikation!

„YouTube, wir müssen reden!“ – Aus der Sicht eines „Videomachers“

Okay, das „Netzfeuilleton“ sagt, der „YouTube-Goldrausch“ sei vorbei, aber um den geht es mir gar nicht. Es geht um etwas anderes, das viele der Videoproduzenten von YouTube betrifft, über das es aber eigentlich keine Diskussionen gibt. Beziehungsweise, bei den Diskussion, die über das Thema geführt werden, wird der Bereich der Videoproduzenten irgendwie immer ausgeklammert.

Es geht um Musik, die man in solchen Videos verwendet. Und immer, wenn eine Diskussion in dieser Richtung läuft (gerade aktuell wegen des Konflikts der GEMA mit YouTube), wird allenthalben das Klagelied der ausgebeuteten Musik-Künstler angestimmt, deren Arbeit nicht respektiert wird. Videoproduzenten sind die bösen Ausbeuter, die die Musik einfach verwenden und auf der Grundlage des Werks von anderen über YouTube ein Vermögen machen, von dem der Musiker nichts zu sehen bekommt.

Quatsch!

Es gibt für Künstler beziehungsweise Rechteverwerter schon längst die Möglichkeit, urheberrechtlich geschützte Musikstücke in eine Datenbank einzutragen. YouTube gleicht nun die hochgeladenen Videos mit dieser Datenbank. Wird ein registriertes Musikstück erkannt, ergreift YouTube automatisch Schritte: Der Urheberrechtsinhaber wird informiert, dass es ein Video gibt, das geschütztes Material verwendet, gleichzeitig wird dem Videoproduzenten mitgeteilt, dass sein Video wegen des geschützten Materials nicht mehr monetarisiert werden kann. Der Urheberrechtsinhaber kann dann bestimmen, was weiter geschieht, wird das Video gelöscht oder monetarisiert er es selbst – das heißt, der Künstler verdient nun die Werbeeinnahmen, die das Video dem Produzenten eigentlich gebracht hätte.

Und damit beginnen die Probleme für die Videomacher.

Das GEMA-Dilemma

Zwischen YouTube und der „Gesellschaft für mechanische Aufzeichnungen“, kurz „GEMA“, gibt es schon seit einiger Zeit Streit. Wenn auf YouTube Videos abgespielt werden, die Musik enthalten, welche über die GEMA registriert ist, soll YouTube für jedes Abspielen einen bestimmten Betrag zahlen. Der Betrag, der da bisher von der GEMA gefordert wurde, wurde von YouTube für zu hoch gehalten. Keine Seite ist bereit, irgendwie nachzugeben. Kampagnen und Gegenkampagnen werden gefahren.

Das Ergebnis für Videoproduzenten ist relativ einfach: Die Finger davon lassen! Eigene Videos niemals mit GEMA-geschützter Musik unterlegen. Dabei geht es um mehr als die Monetarisierung des Videos, in der Regel erscheint bei einem solchen Video die berühmte „YouTube-Sperrtafel“, die darüber informiert, dass dieses Video in Deutschland leider nicht angeschaut werden kann, da es Inhalte enthält, über die man sich mit der GEMA nicht hat einigen können. Alternativ kann der Produzent das Video auch stummschalten lassen – ja, wirklich! Aber das hätte keinen Zweck, es sei denn, man hätte von Vornherein als Stummfilm geplant.

Also, wer Videos auf YouTube hochstellt mit dem Ziel, sie zu monetarisieren, der weiß, dass er von GEMA-Musik die Finger lassen soll. Natürlich schränkt einen das ein, denn auch mir ist es oft so gegangen, dass ich dachte, „jetzt das Lied XYZ kurz einspielen lassen, dann wirkt die Szene richtig!“, und es aus urheberrechtlichen Gründen nicht machen konnte. Das ist aber im Moment der Stand der Dinge. Und es sieht nicht so aus, als ob sich in absehbarer Zeit daran etwas ändern wird.

Also gut, die Finger von GEMA-Musik lassen, und alles ist gut, oder? Aber nicht doch!

Urheberrecht als Waffe für Schnell-Verdienen-Woller

Schon seit den 1970er Jahren gibt es Musik und Geräuscheffekte, die ohne Lizenz herausgegeben wurden und von jedem Filmer für seine Werke verwendet werden dürfen. Anfangs waren das Schallplatten und Tonbänder, später CDs und schließlich gab es Download-Portale dafür. Diese Musikstücke sind, um es vorsichtig auszudrücken, nicht unbedingt gerade Wagner, Beethoven oder Mozart, aber sie erfüllen ihren Zweck, sie schaffen eine bestimmte Stimmung. Damit ist man als Produzent auf der sicheren Seite…

.,..nicht!

Ich selbst durfte die Erfahrung machen, dass gar nichts sicher ist. Für ein Video hatte ich ein GEMA- und lizenzfreies Musikstück verwendet, einfaches Harfengeklimper, um eine Unter-Wasser-Szene zu untermalen. Nachdem ich das Video hochgeladen hatte, wurde mir mitgeteilt, dass es sich bei dem Stück um das geschützte Musikstück „So-und-so“ (ich weiß den Namen nicht mehr) handelt, dass der Benutzer XYZ daran Urheberrechte angemeldet hat und mein Video nicht mehr monetarisierbar war. Weil ich aber wusste, dass das nicht sein konnte, googelte ich nach dem Namen des „Urheberrechtsinhabers“ und dem Namen des Musikstücks. Tatsächlich fand ich eine Seite, wo es eine Hörprobe gab. Ich hörte mir das Musikstück und war überrascht – harte Gitarrenriffs waren zu hören, die so gar keine Ähnlichkeit mit dem Harfenstück hatten. Doch dann, plötzlich nach etwa sieben Sekunden wurde das Harfenstück über die Gitarrenriffs eingespielt. Der angebliche „Urheberrechtsinhaber“ hatte also zwei lizenzfreie Musikstücke genommen, übereinander gemischt (das Ergebnis klang furchtbar, es passte nicht zu einander) und als „Eigenkomposition“ bei einer Urheber-Datenbank eingereicht. Wegen des Harfenstücks erkannte der Abgleicher bei YouTube das Musikstück als urheberrechtlich geschützt. Na, super!

Einschub: Die Waffe der Videoproduzenten – Widerspruch gegen Urheberanspruch

Nun muss man im Rahmen der Fairness sagen, dass die Videoproduzenten sich nicht alles bieten lassen müssen. Man kann Widerspruch einlegen gegen den Urheberanspruch. Am einfachsten ist es, wenn man eine offizielle Lizenz hat (also das Stück zum Zweck der Verwendung als Videovertonung beim Urheber lizenziert hat). Dann kann man den Punkt „Ich habe eine Lizenz für die Verwendung dieses Stücks“ anklicken, die Lizenz angeben und gut is… nicht! Aber dazu kommen wir gleich noch.

Bleiben wir bei meinem Spezialfall: Für den gab es nämlich keinen Punkt. Kein Videoproduzent kann sich bei YouTube „offiziell“ beschweren, dass man der Ansicht ist, der Anspruch werde zu unrecht erhoben. Der angebliche Rechteinhaber kann irgendwas behaupten und man kann selbst nichts dagegen machen. Ich habe die YouTube-Webseite durchforsten müssen, bis ich endlich eine Möglichkeit fand, mit den YouTube-Leuten direkt Kontakt aufzunehmen. Ich schilderte den Fall und bekam darauf eine ziemlich banale Antwort:

„Wir mischen uns nicht in solche Urheberrechtsstreitigkeiten ein.“

Und was soll ich bitte machen? Ich kann dem angeblichen Urheberrechtsinhaber nicht beikommen, denn der wird den Teufel tun, von sich aus zuzugeben, dass er zwei lizenzfreie Stücke einfach zu einem zusammengeklatscht hat, um schnelles Geld zu machen. Letztlich habe ich das Video überarbeitet und zähneknirschend das Stück durch ein anderes ersetzt. Ein paar Monate später stolperte ich in eine andere Falle.

Die „Später-Ruhm-haben-Woller“: Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist… blöd!

Ich erwähnte bereits die lizenzfreien Downloadportale. Musikkünstler stellen dort selbst komponierte und musizierte Stücke ein und stellen sie zur freien Verwendung zur Verfügung, für Videos, Podcasts und anderes. Die Qualität dieser Musikstücke ist recht unterschiedlich und es ist so manche Perle dabei. Offenbar handelt es sich dabei um Menschen, die der Musik mit Leidenschaft nachgehen, aber leider kein Label gefunden haben, dass ihre Stücke veröffentlicht. So war es zumindest.

In den USA haben sich mittlerweile ein paar Dienst etabliert, die sowas wie „CD on Demand“ produzieren. Künstler können ihre Stücke auf einen Server hochladen, Käufer können dort probehören und eine CD bestellen. Wenn die CD bestellt wird, wird sie gebrannt und ausgeliefert, ähnlich dem „Print on Demand“, wo das Buch erst in dem Moment gedruckt wird, da der Kunde es bestellt. Beide Systeme haben sogar noch eine Gemeinsamkeit: Da natürlich der entsprechende Hersteller auch Profit machen will, verpflichtet man sich vertraglich, die Inhalte des Werks nicht auf anderem Wege zu publizieren. Für mich als „Print-on-Demand“-Autor hat das beispielsweise die Konsequenz, dass ich mein Werk nicht irgendwo als eBook rausbringen kann, sondern nur bei meinem Verlag – und kostenlose eBook-Dateien verteilen darf ich auch nicht. Aber wenn ich das wollte, müsste ich nur den Vertrag kündigen, meine Rechte bleiben mir erhalten.

So ist es bei den „CD-on-Demand“-Diensten ebenfalls. Und mir ist aufgefallen, dass es Künstler gibt, die zuvor ihre Musik auf den lizenzfreien Downloadportalen herausgebracht haben, die jetzt die gleiche Musik bei einem „On-Demand-Dienst“ anbieten. Und da beginnt der Ärger: Denn natürlich will der CD-Dienst seinen Verdienst schützen. Also registriert er die Stücke bei einer Musik-Datenbank und schwupps! Schon wird die Musik, die man für das eigene Video verwendet hat, als „urheberrechtlich geschützt“ erkannt, obwohl man sie von einem lizenzfreien Downloadportal hat. Und ja, das funktioniert auch noch im Nachhinein.

Der Videoproduzent hat keine Möglichkeit, dagegen anzukommen, denn natürlich hat man keine Lizenz mit dem neuen Urheberrechtsanspruchsmelder. Und den interessiert nicht, dass es die gleichen Stücke „früher mal“ kostenlos zum Runterladen gab. Jetzt ist das nicht mehr so. Basta!

Und YouTube? Ja, die mischen sich nicht ein.

Urheberrecht als Waffe für Betrüger: Das ist meins! – Nein, meins! – Meins! – Meins! – Meins!

Will man all diesem Ärger aus dem Weg gehen, gibt es noch einen Weg: Mittlerweile gibt es Musikportale, wo man spezielle Musik für Videos kaufen kann (Musicloops ist so eins). Die kosten zwar ein bisschen was, aber dafür bekommt man eine offizielle Lizenz und niemand kann einem an den Karren fahren. Oder?

Äh, doch, kann man.

Wie die Pest über das mittelalterliche Europa so kamen im Gefolge der Musikdatenbanken die so genannten „Copyfrauds“ (kann man ungefähr als „Urheberrechtsbetrüger“ übersetzen), die eine Lücke ausnutzen. Denn die Musikstücke der Lizenzfrei-Musikportale werden natürlich NICHT bei den Urheberdatenbanken registriert. Diese Musik ist speziell für die Verwendung zum Beispiel auf YouTube gedacht, man will die Produzenten da nicht ständig mit Urheberrechtsmeldungen belästigen.

Genau das nutzen die „Copyfrauds“ aus. Sie laden nun die Musikstücke der Musikportale hoch und geben sich als Urheberrechtsinhaber aus. Das führte unter anderem zu dieser bizarren Situation:

youtube - doppelter Einspruch

Es handelt sich – wie man an dem Zeitmarker „7:56“ sehen kann – um EIN Musikstück, das von ZWEI verschiedenen angeblichen Urheberrechtsinhaber ZUGLEICH unter ZWEI verschiedenen Titeln beansprucht wurde. Verdammt, macht diese dämliche Musikdatenbank keinen Abgleich, damit das gleiche Stück nicht zweimal angemeldet werden kann? Oder wenigstens eine Plausibilitätsprüfung bei den Einsprüchen?

Ihr denkt, das ist ja ziemlich doof? Na, wartet ab, es kommt noch dööfer!

Urheberrecht als Waffe: Sehet die Vögel, sie säen nicht und sie ernten nicht und der himmlische Vater ernähret sie doch…

Der Fall mit der „doppelten Erkennung“ ist leider mir passiert. Aber der Chef des Musikportals persönlich hat mir da herausgeholfen (ein Hoch auf Mark Lewis!!). Aber ein noch krasserer Fall ist jemand anderem passiert und da muss man sich wirklich an den Kopf langen: Ein YouTube-User hat sich dabei gefilmt, wie er wilden Salat pflückt. Dann hat er sein Video auf YouTube hochgeladen. Dann bekam er einen Urheberrechtshinweis. Er habe geschützte Musik verwendet.

Das Problem: Das Video ist nicht mit Musik unterlegt. Es sind nur Naturgeräusche zu hören.

Tatsächlich beanspruchte da jemand das Urheberrecht für NATURGERÄUSCHE wie SINGENDE VÖGEL!! Entweder haben wir hier also einen Beweis für die Existenz Gottes (man denke nur an die Schlagzeile: „GOTT MELDET URHEBERRECHTSANSPRUCH FÜR NATURGERÄUSCHE BEI YOUTUBE AN!“), oder ziemlich dreiste Menschen, die mit minimalem Aufwand den maximalen Gewinn erzielen wollen. Die Zeichen sprechen dafür, dass es letzteres ist, denn dem YouTube-User, der sich beim Salatpflücken gefilmt hat, ist keine brennende Schrift an der Wand oder ein brennender Dornenbusch erschienen.

Aber als ob das nicht genug wäre, man kann es noch schlimmer machen: Natürlich hat der User Widerspruch eingelegt und erklärt, dass es sich um Naturgeräusche handelte und nicht um geschützte Musik. Sein Widerspruch wurde abgelehnt! Hier kann man die ganze Geschichte nachlesen (leider nur auf Englisch). Wie ist es aber möglich, dass so ein Widerspruch abgelehnt wird? Ganz einfach: Das System enthält einen oder mehrere Fehler.

Das System: Es ist was faul im Staate Dänemark…

Wie genau funktioniert das aber mit den Ansprüchen? Also nochmal Schritt für Schritt:

  1. Der User lädt ein Video auf YouTube hoch.
  2. Das YouTube-System identifiziert urheberrechtlich geschützten Inhalt.
  3. Der Urheberrechtsinhaber und der Videoproduzent werden informiert. Die Monetarisierung des Videos zugunsten des Produzenten wird gestoppt. Wenn der Urheberrechtsinhaber das wünscht, kann er das Video für sich monetarisiseren, das heißt, die Einnahmen aus Werbung gehen an ihn.
  4. Der User muss, wenn er den Anspruch des Urheberrechtsinhabers für ungerechtfertigt hält, Widerspruch einlegen und begründen, warum.
  5. Der Urheberrechtsinhaber kann entscheiden, ob er den Widerspruch für gerechtfertigt hält oder nicht.
  6. Wenn dem Widerspruch stattgegeben wird: Der Videoproduzent muss sein Video neu zur Monetarisierung anmelden, ansonsten erzielt er keine Einkünfte.
  7. Wird der Widerspruch abgelehnt, wird dem Videoproduzenten ganz unverhohlen mit rechtlichen Schritten gedroht, die jede weitere Aktion seinerseits nach sich zieht.

Der Knackpunkt ist Punkt 5: Es entscheidet nämlich keine unabhängige Schiedsstelle oder ein YouTube-Mitarbeiter, sondern der vermeintliche Urheberrechtsinhaber selbst, ob der Widerspruch gerechtfertigt ist oder nicht.

Doch selbst wenn der Urheberrechtsinhaber den Widerspruch zulässt, kann er schon Geld verdient haben: Solange das Verfahren quasi „in der Schwebe“ ist, kann er das Video monetarisieren. Das heißt: Auch wenn der Anspruch des Urheberrechtsmelders ungerechtfertigt ist, hat er an dem Video unter Umständen verdient. Und da macht es wieder die Masse an Videos und die Zeit, die verstreicht, bis der angebliche Inhaber entscheidet, dem Widerspruch stattzugeben. Denn zwischen der Meldung des Urheberrechtsverstoßes und dem Freigeben des Videos können – das habe ich selbst erfahren – einige Tage bis zu zwei Wochen (!!) vergehen.

Das bringt mich noch auf einen ganz anderen Punkt…

Einer für alles und alles für einen: Vielen  Dank für die Blumen, vielen Dank, wie lieb von Dir…

Mehrfach wurde es schon erwähnt: Urheberrechtsinhaber können sich auch entscheiden, das Video des Videoproduzenten für sich zu monetarisieren. Damit kriegen sie den kompletten Anteil aus Werbeeinnahmen, den sonst der Produzent bekommen hätte. Und zwar komplett. Und das ist nicht gerecht.

Gehen wir zurück zu dem Video, von dem ich oben erzählt habe, das mit der Unterwasser-Szene. Nehmen wir mal an, das Harfengeklimper, das ich verwendet habe, würde von einer CD stammen („Richard Kleiderschrank klimpert seine schönsten Melodien auf der Harfe“) und wäre wirklich urheberrechtlich geschützt. Dann könnte der Urheberrechtsinhaber entscheiden, mein Video zu monetarisieren. Er kriegt das ganze Geld aus Werbeeinnahmen, das eigentlich mir zugestanden wäre.

Das Problem dabei ist: Das besagte Video ist rund 30 Minuten lang. Das Harfengeklimper nahm davon rund drei Minuten in Anspruch. Das sind 10 % des ganzen Videos. Mit anderen Worten: Der Urheberrechtsinhaber bekommt 100 % des Werbeeinnahmenanteils für das Video, zu dem er gerade mal 10 % beigesteuert hat, und ich kriege für die 90 %, die ich produziert habe, nichts.

Unter Umständen kann sogar folgende Situation eintreten: Ein User ruft das Video auf. Es läuft eine Werbeanzeige im Vorspann, dann kommt das Video selbst, doch nach fünf Minuten entscheidet der User, dass ihn das Video nicht interessiert und schaltet ab – BEVOR das Harfengeklimper gelaufen ist. Das heißt, der Urheberrechtsinhaber bekommt die Einnahmen aus der Werbeanzeige, obwohl das Stück, für das er sie bekommt, noch NICHT einmal GELAUFEN ist!

Ceterum censeo: Und was jetzt?

Was muss sich also ändern? Ein paar Dinge klingen ja in meinem Text an, am Wichtigsten denke ich aber, ist eine Beschwerdemöglichkeit für Videoproduzenten. Denn gerade im Zusammenhang mit „Copyfrauds“ tauchen immer wieder die gleichen zwei Namen auf… und wieder… und wieder… und wieder… Dem Produzenten wird nach der Ablehnung eines Widerspruchs ganz unverhohlen mit rechtlichen Schritten gedroht, aber umgekehrt gibt es nichts, das ein Produzent gegen einen Copyfraud machen kann. Deswegen machen die auch immer weiter.

Punkt zwei: Die Monetarisierung muss besser verteilt werden. Es kann nicht sein, dass ein 30-Minuten-Video quasi als überdimensionaler Videoclip für einen Urheberrechtsinhaber dient, mit dem dieser das ganze Geld verdient, auch wenn seine Leistung am Gesamtwerk nur 10 % sind.

Überhaupt sollte endlich mal was geschehen! Wie gesagt, in den ganzen Diskussionen wird die Position der Videoproduzenten ja komplett ausgeblendet. Und Zeit hatte man wahrlich genug: In dem Beitrag über das Salat-pflück-Video, den ich weiter oben verlinkt habe, heißt es, das Problem mit „Copyfrauds“ ziehe sich schon seit zwei Jahren hin. Und der Beitrag selbst ist von 2012, das heißt, weitere zwei Jahre sind ins Land gegangen, ohne dass irgendwas passiert ist.

Im Gegenteil, das beweist mein Screenshot vom April 2014.

Ein kleiner Schritt wäre es ja schon mal, wenn man wenigstens die bekannten Copyfrauds endlich mal rausschmeißen würde. Wie ich schrieb, es läuft immer wieder auf dieselben Namen raus. Und das nervt!

JAMES BOND #24: Der Titel vom neuen Bond-Film ist raus…

"Kein Quantum Trost" - Achtung, Parodie!
„Kein Quantum Trost“ – Achtung, Parodie!

Nein, natürlich nicht! Da der neue Film am 23. Oktober 2015 Premiere haben soll, werden wir frühestens nächstes Frühjahr einen definitiven Titel erfahren. Mal sehen, wie es dann weitergeht mit dem Agenten im Geheimdienst Ihrer Majestät…

Als ich den Artikel gestern las, hätte ich nie gedacht, dass es auch diese Dinge über die Fußball-WM zu erfahren gibt! Schockierend!

Herzlich willkommen zum zweiten Teil des Experiments „Reißerische Überschriften, die Leute anlocken sollen“. Na, auch aufgeregt über den Werbe-Artikel von gestern? Aber bitte, das ist doch kein Grund zum Aufregen. Jeder springt im Moment auf den Zug auf. Ist doch kein großes Ding.

Soll ich Euch sagen, was ein Grund zum Aufregen ist? Obwohl, nein, besser ist es, Euch zu zeigen, worüber Ihr Euch bei der WM aufregen sollt. Ich bin selbst kein Fußballfan, war ich noch nie, aber die WM hat mich als Kind doch immer gefangen genommen. Mit allem, Sammelbilder und so. Aber wie ich jetzt erfahren musste, war es schon damals nicht unbedingt das „nette Fußballfest“, als das es heute immer noch verkauft wird.

Und das ist es, worüber sich das Aufregen lohnt. Mehr Details gab es vor drei Tagen bei Max Uthoff und Claus von Wagner in der Satire-Sendung „Die Anstalt“. Habt Ihr knapp eine Stunde Zeit? Es lohnt sich. Die ganze Sendung kann man hier anschauen.

Und dann wisst Ihr, worüber Ihr Euch aufregen sollt!

Bei Dir stimmt’s doch daheim nicht! (4) – Legolas wär das nie passiert

Und wieder ein Beitrag aus der Reihe „Bei Dir stimmt’s doch daheim nicht!“: In Portland (USA) wurde die Polizei gerufen, da ein Pirat angeblich ein Auto mit einer Waffe malträtieren würde. Als die Polizei eintraf, musste sie feststellen, dass es sich nicht um einen Piraten handelte, sondern um einen Mann im Kettenhemd, der das Auto einer zufällig des Wegs kommenden Dame mit einem Schwert attackierte. Nach dem Grund seines Angriffs gefragt sagte der Mann aus, er sei „ein Hochelb, der gegen den bösen Morgoth kämpft“.

Der wahre Grund für seinen (Achtung, Wortspiel!) „Trip nach Mittelerde“ war weit banaler: LSD.

Der Originalbericht zu diesem Vorfall findet sich hier!

Die Muppet Show – Gaststar: Jim Nabors

(c) Disney
(c) Disney

Die Muppet Show mit Jim Nabors enthält einen besonderen Moment: Scooter taucht zum ersten Mal auf und stellt sich Kermit vor. Er will der neue Laufbursche der Show werden und Kermit kann nicht ablehnen – Scooters Onkel gehört das Theater, in dem die Muppet Show stattfindet. Allerdings ist dieser „Erstauftritt“ von Scooter etwas verwirrend, da die Shows weder in der „richtigen“ Reihenfolge produziert noch ausgestrahlt wurden. Laut Produktionsnummer ist diese Ausgabe die Nummer 6, aber Scooter ist schon in Shows dabei gewesen, die vor dieser produziert wurden. In meiner kleinen Betrachtung der Muppet Show möchte ich die logische Reihenfolge einhalten, deswegen kommt diese Show heute dran.

Und wo wir gerade von Logik reden: Viele Fans haben sich gewundert über den Umstand, dass Kermit Scooter nicht kennt, obwohl Scooter in der Serie „Muppet Babies“, die – wie der Titel sagt – von den  „Baby-Abenteuern“ der Muppets berichtet, mit dabei ist. Und nicht nur er, sondern sogar seine Zwillingsschwester Sceeter, von der wiederum in der Muppet Show keine Rede mehr ist. Die Produzenten der Muppets meinten dazu, das läge daran, dass – genauso wie die meisten Muppet-Kinofilme – die „Muppet Babies“ eine Geschichte zeige, die im Muppet-Universum eine Fiktion ist (ja, tatsächlich).

Zurück zu Scooter: Sein erstes Erscheinen ist der rote Faden der heutigen Show. Und ein Teil seiner Vorstellung gehört zum Punkt „Übersetzungshammer“

Nummern

  • Titellied
  • Vor dem Vorhang: Kermit begrüßt das Publikum (aus dem „Benny-Vendergast-Gedächtnis-Theater“)
  • Lied: „Mäuse“ / Dr. Goldzahn (Originaltitel: „Money“ von Stan Freberg und Ruby Raskin)
  • Auf dem Balkon: Statler und Waldorf (1)
  • Hinter der Bühne: Scooter stellt sich Kermit vor
  • Sketch „Die sprechenden Häuser“: Meine Frau ist krank
  • Vor dem Vorhang: Kermit kündigt Jim Nabors an
  • Lied: „Gone with the Wind“ / Jim Nabors (Lied von Allie Wrubel und Herb Magidson)
  • Auf dem Balkon: Statler und Waldorf (2)
  • Muppet-Blitznachricht
  • Hinter der Bühne: Scooter bringt Kermit Kaffee und überredet ihn, die „Danceros“ ins Programm zu nehmen
  • Musiknummer: Die Danceros
  • Hinter der Bühne: Jim Nabors trifft Tier
  • Hinter der Bühne: Scooter trifft Hausmeister George
  • Im Ballsaal
  • Lied: „Dog Eat Dog“ / Rowlf und Baskerville (das Lied von Steven Fern und Edward Kassner wird in einer deutschen Fassung vorgetragen)
  • Auf der Bühne: Kermit im Gespräch mit Jim Nabors, unterbrochen von Miss Piggy
  • Hinter der Bühne: Fozzie beschwert sich über Scooter, der ihm ständig neue Witze vorschlägt
  • Vor dem Vorhang: Sam kündigt Wayne und Wanda an
  • Nummer: „Indian Love Call“ / Wayne und Wanda (Lied von Oscar Hammerstein und Rudolf Friml)
  • Vor dem Vorhang: Kermit kündigt Fozzie an
  • Fozzies Comedy-Nummer
  • Sketch: Jim Nabors als Nachtwächter, der einen einbrechenden Rowlf aufhält
  • Hinter der Bühne: Fozzie versucht, Scooter einen Witz zu erzählen
  • Vor dem Vorhang: Kermit kündigt nochmals Jim Nabors an
  • Lied: „Thank God I’m a Country Boy“ / Jim Nabors und die Gogolala Jubilee Jukeband (Lied von John Martin Summers, ursprünglich gesungen von John Denver)
  • Vor dem Vorhang: Abschied
  • Abspann
  • Auf dem Balkon: Statler und Waldorf (3)

Der Gaststar

Jim Nabors (* 12. Juni 1930 in Sylacauga, Alabama) ist ein US-amerikanischer Schauspieler, Sänger und Komiker. Bekannt wurde Nabors vor allem durch seine Darstellung des gutherzigen und naiven Gomer Pyle in der 60er-Sitcom „The Andy Griffith Show“ und durch das Lied Back Home Again in Indiana, das er seit den 70er-Jahren jährlich im Vorprogramm der 500 Meilen von Indianapolis singt.

Im Januar 2013 heiratete er seinen Partner Stan Cadwallader, mit dem er seit Mitte der 1970er Jahre zusammenlebt. [1]

Hintergrund

Die Sketchreihe „Die sprechenden Häuser“ war eine Art „Neuumsetzung“ dessen, was im Pilotfilm „Sex & Gewalt“ „Die Weisheit der Vorväter“ war: Sprechende Häuser, die sich unterhielten und dabei meistens einen ziemlichen Kalauer brachten. Meistens waren das Kalauer, die in der Übersetzung schwierig waren, wie auch der Witz der heutigen Episode: Ein Haus berichtet, seiner Frau ginge es nicht gut. Auf Nachfrage eines anderen Hauses, was sie denn habe, sagt das erste: „She’s got the shingles.“ „Shingles“ bedeutet im Englischen sowohl „(Dach-)Schindeln“ als auch „Gürtelrose“ (Herpes Zoster, „shingles“ als Bezeichnung für die Krankheit leitet sich dabei vom lateinischen „cingulum“ für „Gürtel“ ab). Eberhard Storeck brachte den Witz rüber ins Deutsche, indem er das Haus antworten ließ, seine Frau habe „ein paar Schindeln locker“.

Übersetzungshammer

Neben dem „Shingles“-Witz gibt es da in der Episode noch ein paar mehr. Scooter beispielsweise stellt sich Kermit gegenüber als der neue „Go-For“ vor, was Kermit als „gopher“ („Erdhörnchen“) missversteht und meint, so sähe er gar nicht aus. Scooter meint „go-for“ im Sinne von „Laufbursche“ , auf Deutsch stellt er sich auch als „Läufer“ vor. Kermit benutzt aber schon in dieser Show und in späteren Ausgaben das Wort „Schammes“, wenn er von Scooter redet, von dem ich als Kind nie wusste, was es heißen sollte. Storeck umgeht hier eine Wortklippe: Scooter wird im Original als „go-for“ bezeichnet, das Wort hat zwei Silben (go|for), die deutsche Übertragung aber drei (Lauf|bur|sche). „Scham|mes“ hat ebenfalls nur zwei Silben und bedeutet das gleiche: Das Wort kommt aus dem Jiddischen und bezeichnet eigentlich einen Synagogendiener, wird aber auch Synonym für „Laufbursche“ verwendet.

Der Sketch mit Jim Nabors als Nachtwächter und Rowlf als Einbrecher besteht aus einer ganzen Reihe von Wortwitzen, die auf Nabors‘ Dialekt basieren (er sagt zum Beispiel „hans up“ statt „hands up“, worauf Rowlf zwei Hennen – „hens“ – hochhebt). Durch geschickte kleine Änderungen („Ich will Deine Hänne sehen!“ – „Sie wollen meine Hennen sehen? Hier sind sie!“) werden die Witze dem Deutschen angepasst.

Ganz ändern musste Storeck allerdings den Witz, den Waldorf und Statler nach Nabors Musiknummer „Gone with the Wind“ bringen: Waldorf bemerkt, was für ein guter Sänger Nabor doch sei, worauf Statler erwidert, er habe mal neben ihm gewohnt, er sei auch ein guter „Nabor“ (ausgesprochen wie „neighbour“ = „Nachbar“). Auf Deutsch nimmt Waldorf Bezug auf Nabors Hose, die ihm durch den Wind im Verlauf der Nummer weggeweht wurde, was Statler mit den Worten quittiert: „War wohl ’ne Windhose!“

Und noch ein Hammer, den Storeck entschärft: Kermit kündigt Fozzie an als „the man who thinks Elton John is a singing bathroom“. Auf Deutsch sagt er, Fozzie sei „der Mann, der Liza (gesprochen „leisa“) Minelli für einen Flüsterstaubsauger hält“.

Medien

“Die Muppet Show” kann man unter anderem hier bestellen:

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[1] Dieser Teil des Artikels stammt aus dem Wikipedia-Eintrag “Jim Nabors“, der unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/Share Alike“ verfügbar ist. Autoren siehe hier.