ARD und ZDF starten funk: Das Content-Netzwerk kommt am 1. Oktober 2016 mit über 40 Online-Formaten

Eine AnalyseLange tat sich hier nichts, genauso wie im Videokanal des „Phantastischen Projekts“, was mit Stress und einem gewissen Zeitmangel zu tun hatte. Die Rückkehr zu einigermaßen regelmäßigen Artikeln sollte eigentlich im Oktober geschehen, doch dann bekam ich eine eMail mit einer Pressemitteilung, die ich auch einem merkwürdigen Grund nicht ignorieren konnte. Daher beschloss ich, den Dornröschenschlaf mit sofortiger Wirkung zu beenden. Doch was genau war das für eine eMail?

Die Mitteilung lautete: „funk startet am 1. Oktober 2016“. Sie kam vom Hessischen Rundfunk. Vor ein paar Tagen hatte ich da was gelesen, von dem aber nicht viel hängen geblieben war. Irgendwas mit „junger Zielgruppe“. Und tatsächlich: Heute wurde in Berlin vorgestellt, was seit über einem Jahr unter dem Arbeitstitel „Junges Angebot von ARD und ZDF“ entstanden ist. Das Ergebnis ist ein Content-Netzwerk mit bekannten und neuen Webvideo-Akteuren, die im Auftrag von funk neue Inhalte und Formate entwickeln. funk startet mit über 40 Online-Formaten, die sich nicht nach klassischen Genres sortieren lassen, sondern drei Nutzerbedürfnissen entsprechen: Informieren, Orientieren und Unterhalten.

funk entwickelt und produziert Online-Formate für 14- bis 29-Jährige. Dabei stehen die Protagonisten und deren Inhalte im Vordergrund. NutzerInnen können über den jeweiligen Kanal dem Protagonisten direkt ihr Feedback geben. YouTube, Facebook, Snapchat und Instagram werden dabei formatspezifisch genutzt. Ergänzt wird das Angebot über die funk App (go.funk.net/app) und die funk Webseite (funk.net). In der funk App sind zum Start internationale Lizenzserien wie „The Aliens“, „Banana“ und „Hoff the Record“ verfügbar. Sämtliche Inhalte sind werbefrei. Auf der Website können alle Video-Inhalte zudem in einem unabhängigen Player abgerufen werden.

Im Mittelpunkt des funk Angebots stehen die Protagonisten und deren Formate. Beispielsweise baut Heimwerker-King Fynn Kliemann einen alten Bauernhof in Niedersachsen in sein „Kliemannsland“ (https://goo.gl/SVxQvx) um und hat so einen neuen YouTube-Kanal (https://goo.gl/SPrwO9) geschaffen. Zuschauer können neben diesem Hauptkanal auch auf weiteren Präsenzen wie Facebook (https://goo.gl/8L2vDK), Instagram (https://goo.gl/9lz6wU) und Twitter (https://goo.gl/SVNvTi) die Entwicklung des Formates verfolgen.

Dem gleichen Prinzip folgen andere Formate: Beim „Y-Kollektiv“, einer Gruppe von zehn Reportern, geht es in Facebook-Reportagen um Themen wie Massentierhaltung oder das Leben von illegalen Flüchtlingen in Europa ‒ alles nah, real und persönlich (Facebook-Seite: https://goo.gl/gWnOPL). Für das investigative Format „Jäger & Sammler“ (Facebook-Seite: https://goo.gl/17ERHo) recherchieren Nemi El-Hassan, Friedemann Karig und Ronja von Rönne Hintergründe zu politischen und gesellschaftlichen Themen, wie der identitären Bewegung oder der Prepper-Szene. Die Macher der funk Webserie „Wishlist“ kennen viele NutzerInnen als „Vivi & Denny“ und „Hello Chrissy“ auf YouTube (YouTube-Kanal: https://goo.gl/RBP3LI). Die YouTuberin Coldmirror parodiert in ihrer neuen, animierten Webserie „STARSTARSPACE“ alles, was mit Star und Space zu tun hat (YouTube-Kanal: https://goo.gl/myqKaN). Aus dem Bereich Comedy sind unter anderem Katjana Gerz und Florentin Will mit „Gute Arbeit Originals“ (Facebook-Seite: https://goo.gl/gW6dCe) und Schlecky Silberstein mit dem „Bohemian Browser Ballett“ (Facebook-Seite: https://goo.gl/FmI37e) dabei.

„Es ist schön zu sehen, wie viele unterschiedliche Formate zu funk gehören und wie viele kreative Menschen dabei sind“, so funk Geschäftsführer Florian Hager. Seine Stellvertreterin Sophie Burkhardt ergänzt: „funk wird von guten Ideen leben, von interessanten Protagonistinnen und Protagonisten und dem Mut, Neues auszuprobieren.“

Die Intendanten von ARD und ZDF sehen viele Chancen in dem neuen Projekt. Für die ARD-Vorsitzende Karola Wille ist funk eine Möglichkeit, Talente zu entwickeln: „Wir wollen einen Raum schaffen für junge Kreative, für Innovation, für Experimente.“ ZDF-Intendant Thomas Bellut betont die neuen Möglichkeiten im Netz: „Wir können Formate ins Netz bringen, die junge Menschen interessieren und sie dort zeigen, wo sie medial unterwegs sind.“ Der Intendant der federführenden Landesrundfunkanstalt SWR, Peter Boudgoust erhofft sich auch Effekte für die Öffentlich-Rechtlichen insgesamt: „Es wurde und wird weiterhin viel Grundlagenarbeit geleistet, sowohl technisch als auch rechtlich und produktionell. Von dieser Aufbauarbeit können wir als Öffentlich-Rechtliche schon heute profitieren.“

Persönliche Einschätzung

Bei aller Behäbigkeit, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk immer vorgeworfen wird, muss ich doch sagen, dass dieses Projekt irgendwie interessant klingt. Da muss ich allerdings gleich ein paar Abstriche machen, was das Wissen um die Materie betrifft: Das PDF der Pressemitteilung ist eine mittlere Katastrophe. Anstatt einfach den Text zu präsentieren, wurde dieser mit allen HTML-Formateinstellungen (also <h1> und dergleichen für Überschriften,  <a href=…> für Links, es ist sogar eine Scripteinbettung dabei) wiedergegeben. Das macht bei einem Format, das für die „Generation Computer“ sein soll nicht unbedingt einen guten Eindruck. Und auch ob ein Format namens „Tatort – Die Show“ das Zielpublikum im entsprechenden Alter erreicht… ich weiß ja nicht so recht. Aber okay, erstmal Respekt für die Entscheidung, sowas zu machen. Wenn funk gestartet ist, muss man sehen, ob sich die Erwartungen der Beteiligten erfüllen.

 

„Ich bin ein Hai, holt mich hier raus!“

Im amerikanischen Sprachgebrauch gibt es die Redewendung „to jump the shark“ oder auch „shark jumping“. Man verwendet sie im engeren Sinne, wenn man aussagen möchte, dass eine schon seit längerem laufende Fernsehserie ihren Höhepunkt längst überschritten hat und eigentlich am Ende ist, nicht unbedingt von den Zuschauerzahlen, sondern mehr, weil den Autoren keine neuen Ideen mehr kommen, langjährige Hauptdarsteller aussteigen oder man durch völlig überdrehte Ideen versucht, wieder Spannung in die Handlung zu bringen. Der Begriff enstand durch eine Episode der fünften Staffel der Serie „Happy Days“. Diese war lange erfolgreich gewesen, krankte aber so langsam an den zuvor beschriebenen Symptomen. Das wurde besonders deutlich, als eine der Hauptfiguren, Fonzie, eine Szene hatte, in der er mit Wasserskiern über einen Hai sprang – „he jumped the shark“. Diese Szene wirkte so lachhaft und überdreht, dass viele Zuschauer und Kritiker das Ende der Serie gekommen sahen.

Obwohl ich – ja, steinigt mich dafür – zugeben muss, „Ich bin ein Star – holt mich hier raus!“ (besser bekannt als „Dschungelcamp“) nicht anzuschauen, sehe ich trotzdem Anzeichen, dass diese Serie  möglicherweise auch schon den „Sprung über den Hai“ gemacht hat, zumindest aber schon mal Anlauf dafür nimmt. Grund für meine Annahme sind zwei Artikel von Stefan Niggemeier. Für den einen breche ich hier sogar mit dem Prinzip, wegen des Leistungsschutzrechts nicht mehr auf Presseverlage zu verlinken: In der FAZ schreibt Niggemeier über die Metaebene vom Dschungelcamp. Bisher war das das, was gerade ihn wohl so besonders daran gereizt hat, der Umstand, dass die Sendung alles irgendwie aufs Korn nahm, die Kandidaten, die eigenen Moderatoren, den eigenen Sender (RTL), ja sogar das eigene Konzept. Doch in dieser aktuellen Kritik stellt er fest, dass das mit der Metaebene über Psychospielchen mit den Teilnehmern und Szenenauswahl immer höher geschraubt wird, so dass nach oben nicht mehr viel Luft bleibt (FAZ: „Dschungelcamp-Tagebuch: Nackt auf der Metaebene„). Selbst ihm wird das also scheinbar zu viel.

Ganz aktuell hat Niggemeier dann noch einen Artikel veröffentlicht, wo er selbst die Metaebene betritt, ja, betreten muss: „Dschungelcamp-Journalismus: Wie buchstabiert man ‚Vorab-Meldung‘?“ Er, der sonst eher selbst über das Dschungelcamp berichtet, berichtet über die Berichterstattung zum Dschungelcamp. Das Problem für die meisten Zeitungen ist nämlich, dass die neueste Folge aus dem australischen Busch so spät kommt, dass in Deutschland der Redaktionsschluss schon vorbei ist. Die Sendung selbst anschauen, eine Rezension schreiben und in den Druck geben, dafür reicht die Zeit nicht. Also gibt RTL täglich eine Vorabmeldung heraus, die eine Sperre enthält: Der Inhalt darf nicht publiziert werden, bevor nicht die aktuelle Folge gelaufen ist. Aus dieser Vorabmeldung basteln sich die Zeitungen ihre IBES-Artikel zusammen, die dann am nächsten Morgen erscheinen können, obwohl keiner der Redakteure die Sendung wirklich selbst gesehen haben kann. Das rächte sich nun, denn die Meldung, die RTL herausgab, enthielt ein paar Fehler, beschrieb sie doch die Dschungelprüfung, der sich Maren Gilzer in der Sendung vom 24.01. unterziehen musste (das „Un-Glücksrad“) in gewissen Details falsch. Niggemeier fiel das auf und er stellte fest, dass die „Bild am Sonntag“, die sich auf die „Vorabmeldung“ stützte, die gleichen Fehler drin hat (und übrigens auch die offizielle RTL-Mitteilungsseite zur Sendung, zumindest noch zu dem Zeitpunkt, da dieser Artikel entstand, wohingegen Niggemeier in einem Nachsatz seines Artikels bemerkt, dass die falschen Details im ePaper der „Bild am Sonntag“ korrigiert wurden).

In den Kommentaren des Artikels wird zurecht gerätselt, wie das passieren konnte. Bei den falschen Details handelt es sich keinesfalls um einfache Vertipper. War hier jemand nur extrem unaufmerksam oder wollte man die Journalisten ärgern, die sich ja voll und ganz auf die „Vorabmeldung“ verlassen müssen? Man weiß es nicht, aber es wirkt – nach so vielen Jahren „Dschungelcamp“ – irgendwie aus der Reihe gefallen. Warum jetzt und warum ausgerechnet bei so was auffälligem? Ein Lapsus oder Korrosionserscheinungen?

Zusammengenommen ergeben beide Artikel ein etwas unrundes Bild vom „Dschungelcamp“. Wie ich am Anfang schrieb, vielleicht ist der „Sprung über den Hai“ noch nicht geschehen, aber zumindest wird schon kräftig Anlauf genommen. Das heißt aber erstmal auch noch gar nichts. Erst wenn die Quote nicht mehr stimmt, wird man direkte Konsequenzen ziehen.

Und was lernen wir daraus? Ähm… nichts. Wenn Sie es bis hierhin durchgehalten haben, haben dann Sie einen Artikel gelesen, der über einen Artikel berichtet, der über einen Artikel berichtet, in dem ein Fernsehsender über eine eigene Sendung berichtet. Stellen Sie sich mal vor, das würde ich hier häufiger machen.

Was mache ich hier eigentlich? Äh… ist hier irgendwo ein Hai im Zimmer?

„Verleiht keine Flügel“ – die deutschen Medien und der Anti-Amerikanismus

Die Amerikaner, die kämpfen wie Weiber!
– Ein Nazi-Soldat in „Indiana Jones und der letzte Kreuzzug“

Du bist gegen TTIP? Das ist nur Anti-Amerikanismus! Du bist kritisch gegenüber den vielen Militäreinsätzen der USA? Anti-Amerikanismus! Was die NSA und ihre Spießgesellen in Deutschland treiben, gefällt Dir nicht? Purer Anti-Amerikanismus!

Mit dieser „Argumentation“ wurden in der Vergangenheit immer mal wieder gern aufkommende Diskussionen erstickt. Schon Schopenhauer hat so ein Vorgehen in seiner „Eristischen Dialektik“ beschrieben, es ist ein „Argumentum ad Personam“: Dem Kritiker werden unlautere Motive unterstellt und damit seine Kritik pauschal abgelehnt. Seine Argumente werden nicht wirklich widerlegt, stattdessen beruft man sich auf die Motive und darauf, dass Argumente aus niederer Motivation nicht widerlegt zu werden brauchen.

Auch die Medien verwendeten das Schlagwort „Anti-Amerikanismus“, um Diskussionen die Grundlage zu entziehen. Doch manchmal schlägt sowas auch zurück. Denn im Moment macht ein Fall die Runde, bei dem die Medien nicht widerstehen konnten und ihn mit dem Etikett „Typisch Amerikaner“ versahen: Drei Amerikaner haben den österreichischen „Red Bull“-Konzern wegen wahrheitswidriger Werbung verklagt. Aufhänger bei einigen Presse- und Fernsehberichten ist dabei Red Bulls Werbespruch „Red Bull verleiht Flüüüügel“, auf Englisch „Red Bull gives you wings“. Drei Amerikaner verklagen also Red Bull, weil ihnen der Energydrink keine Flügel verleiht.

Na, typisch Amerikaner halt, die sind ja so blöd und glauben jeden Werbespruch. Wahrscheinlich haben die auch nie an der Esso-Tankstelle getankt, weil sie Angst vor dem Tiger im Tank hatten. Und Millionen amerikanischer Kinder sind enttäuscht, weil bei ihnen nie Tony der Tiger aus der „Kellog’s Frosties“-Packung gesprungen kam. Ach ja, und war da nicht so eine Dame, die nicht wusste, dass Kaffee heiß ist und die deswegen McDonald’s verklagt hat und Millionen bekommen hat?  Und jetzt also Red Bull. Ts! Die Amerikaner halt… Anti-Amerikanismus? Aber nicht doch, jeder weiß doch, wie die Amis so sind…

Nun, richtig ist, dass man in den USA sehr viel leichter verklagt werden kann. Richtig ist auch, dass drei Amerikaner Red Bull verklagt haben. Richtig ist auch, dass sie das wegen Red-Bull-Werbesprüchen getan haben. Aber nicht wegen „Red Bull verleiht Flüüüügel“ und dass man davonfliegen kann. Wenn man diejenigen Artikel, die das zumindest herausgearbeitet haben, etwas aufmerksamer liest, ging es unter anderem um die Behauptung, der Energydrink würde die sportliche Leistungsfähigkeit steigern. Diese Klage kann man zwar immer noch kritisch sehen, aber es geht mitnichten darum, dass ein paar Amerikaner zu blöd waren, „Red Bull verleiht Flüüüügel“ als das zu sehen, was es ist: ein griffiger Werbespruch, der nicht wörtlich zu nehmen ist.

Aber dennoch machen viele Medien genau den Werbespruch zum Aufhänger ihres Berichts oder sogar zur Schlagzeile. Es wird mit anti-amerikanischen Ressentiments gespielt und vielfach auch gar nicht aufgeklärt, dass es in dem Prozess gar nicht um den Werbespruch an sich ging. n-tv zum Beispiel macht sogar eine Straßenumfrage, in der die Deutschen zeigen dürfen, dass sie den Amerikanern geistig überlegen sind, weil sie von Red Bull nicht erwarten, dass ihnen Flügel wachsen. Zwar wird in der Schlagzeile und im Bericht umschweifig vom „Flügel-Effekt“ geredet, aber das Publikum weiß genau, was es denken soll.

Wenn man sich die Mühe macht, bis an den Anfang zu gehen, kann man direkt nachlesen, dass es in dem Prozess nicht um eine wörtliche Auslegung des Werbespruchs ging, sondern um:

…[Red Bull’s] claims of increased performance, concentration and reaction speed…

Auch bei dem Betrag, der aus dem Vergleich hervorging, ist Vorsicht geboten: Ja, das ganze kostet Red Bull 13 Millionen Dollar. Aber nein, die 13 Millionen bekommen nicht die Kläger allein, sondern jeder amerikanische Kunde, der zwischen 2002 und dem 3. Oktober 2014 Red Bull gekauft hat, kann seine Ansprüche anmelden (Voraussetzung: Er muss den Kauf mit einem Beleg nachweisen). Jeder Kunde, der das tut, bekommt maximal 10 US$ ausgezahlt oder Red-Bull-Produkte im Wert von 15 US$. Sollten allerdings 13 Millionen Kunden bei Red Bull ihre Ansprüche anmelden, bekommt jeder nur 1 US$.

Ja, natürlich kann man an diesem Prozess einiges kritisierungswürdig finden. Manches muss man sogar kritisierungswürdig finden. Zum Beispiel, dass er Menschen von Eigenverantwortung und kritischem Denken freispricht. Einer der Kläger hat etwa berichtet, dass er jahrelang Red Bull getrunken, aber nie eine Steigerung der Leistungsfähigkeit festgestellt habe. Also, wenn etwas nicht die Wirkung hat, die ich mir davon verspreche, dann lasse ich einfach die Finger davon. Hat der immer weitergetrunken nach dem Motto „Bei der nächsten Dose wird alles anders“?

Kritisierungswürdig ist auch, dass eine solche Prozesshanselei für Firmen ständig eine Gefahr ist, denn wie will man denn erreichen, dass jeder Mensch bei einer Werbebotschaft immer alles richtig versteht? Aber bei vielen Medien findet keine Differenzierung statt, einfach nur, weil man eine griffige Schlagzeile hat, bei der der Leser / Zuseher sich so schön überlegen fühlen und sagen kann: „Ach schau an, die Amerikaner mal wieder…“

Und morgen wird den TTIP-Gegnern wieder vorgeworfen, sie seien ja nur anti-amerikanisch.

Was war eigentlich mit der Dame, die McDonalds verklagt hat und immer wieder quasi als Prototyp für den „wegen jedem Dreck klagenden Ami“ herhalten muss? Da bleibt genauso wenig übrig, wenn man genau hinschaut.

Hinweis: Wer sich durch die verschiedenen „Amerikaner klagen, weil Red Bull keine Flügel verleiht“-Artikel arbeiten möchte, gebe bei der Suchmaschine seiner Wahl „klage gegen red bull“ ein (oder hier klicken). Wegen des Leistungsschutzrechts für Presseverleger werden auf diesem Blog keine Presseerzeugnisse mehr verlinkt.

UPDATE: Stefan Niggemeier hat sich in seinem Blog des Themas angenommen und hat die „schönsten“ Schlagzeilen und Artikel zum vermeintlichen Thema „Amerikaner verklagt Red Bull, weil er keine Flügel bekommen hat“ gesammelt.

 

 

Und noch ein persönlicher Hinweis: Unterschreibt unbedingt die Initiative gegen CETA und TTIP! Stoppt TTIP, solange Ihr noch könnt!

 

AMAZON-Bashing – mal ein paar andere Gedanken

Deutsche Schriftsteller sind sich sicher: AMAZON manipuliert die Ranglisten. Und woher wissen die das? Ein Beweis dafür wurde, soweit ich das mitgekriegt habe, nicht vorgelegt, stattdessen wird nun eine Aktion gestartet, ein offener Brief, den einige bekannte deutsche Autoren (als Kopie einer Aktion, die ursprünglich von amerikanischen Autoren gestartet wurde) mit unterzeichnet haben, darunter Günther Wallraff. Tenor: AMAZON ist das BÖSE! Mir ist diese Schwarz-Weiß-Malerei zu einfach, deswegen hier ein paar Links zu Gegengedanken:

Den Kritikern geht es nicht wirklich um das Produkt „Buch“, sondern um ein elitäres Vorrecht, dass sie seit der Erfindung des Buchdrucks immer wieder vehement verteidigen: zur einflussreichen Bildungs- und Kulturelite zu gehören.“
Brasch & Buch: „Na, heute schon Amazon gebasht?“

„Verlagsgruppen wie Bonnier sind in erster Linie Wirtschaftsunternehmen. Sie haben sich nicht der Förderung der Kultur verschrieben, sondern der Produktion gewinnversprechender Texte. Sie stellen Konsumgüter mit Aussicht auf ein wirtschaftliches Plus her. Zufällig (!) handelt es sich dabei um Bücher, und Bücher haben einen hohen emotionalen Wert.“
Erase and Rewind: „Moral und Gewinne: Amazon mal wieder“

Bei dem letzten Text möchte ich auch noch auf einen Kommentar in der Spalte darunter verweisen, in dem ein Kommentator, der offenbar mal in der Verlagsbranche gearbeitet hat, darauf hinweist, dass die Verlage um keinen deut anders handeln als Amazon selbst:

„Das sind mindestens so knallharte Herren, wie die von Amazon, wenn es um ihre Konditionen und – um die jährliche Rendite – geht. (…) Das sollte also bitte berücksichtigt werden, wenn sich ausgerechnet die Bonnier Gruppe als Lämmchen darzustellen versucht, das auf dem unmenschlichen Altar von Amazon geschlachtet werden soll.“
– Kommentator Vilber (den ganzen Kommentar siehe hier)

Der offene Brief soll kommende Woche veröffentlicht werden. Mal sehen, was dann noch folgt…

 

Monty Python’s „One Down, Five More To Go“

Es war eine Sensation, als entgegen aller Erwartung die Truppe, die in den 1960er, 70er und 80er Jahren als „Monty Python“ bekannt war, öffentlich ankündigte, dass es noch einmal nach all den Jahren eine Bühnenshow geben würde.

Von dieser Show gab es mehrere Vorstellungen in der O2-Arena in London. Die letzte Vorstellung wurde weltweit übertragen, in Kinos, im Fernsehen und im Internet. arte hat nun den 178 Minuten langen Livestream online gestellt, damit man sich die Show nochmal anschauen kann.

Hier ist er!

Wer es sehen will: Schnell machen, bevor er depubliziert wird! Das ist Nostalgie pur! Wirklich!

KRIEG DER FERNE: Lügen fürs Leistungsschutzrecht

Endlich kann ich mich mal wieder meinem Lieblingsthema widmen – der Science Fiction! Stefan Niggemeier hat nämlich einen neuen Artikel „Lügen fürs Leistungsschutzrecht“ in seinem Blog veröffentlicht und mir ist gerade der Gedanke gekommen, dass man daraus einen „Star-Wars“-Mashup machen kann. Wie? Na, indem man die Artikel analog der „Star-Wars-Filme“ aufreiht. Und zwar so:

KRIEG DER FERNE Episode I: Die dunkle Bedrohung

In Episode 1  zeigen sich dunkle Wolken am Horizont. Der Bundestag ist in Aufruhr. Die Forderung nach dem „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ ist der Grund. Die Verleger haben jegliche Erläuterung von Fakten eingestellt, in der Hoffnung, ein Gesetz zu erzwingen.

KRIEG DER FERNE Episode II: Angriff der Klone

In Episode 2 wird dokumentiert, wie wiederholt die selben falschen Fakten ins Spiel gebracht werden. Die angeblichen neuen Argumente für das Leistungsschutzrecht sind keine neuen, es sind Klone.

KRIEG DER FERNE Episode III: Die Rache der Presse

In Episode 3 sehen wir, wie verdreht ein Presseverband argumentieren kann, wenn es darum geht, Argumente von Google gegen ein Leistungsschutzrecht angeblich zu wiederlegen.

KRIEG DER FERNE Episode IV: Keine neue Hoffnung

Es herrscht Kleinkrieg. Die Gefechte in Episode 4 werden zwischen dem BDI und Springer-Frontmann Matthias Döpfner ausgetragen. Der BDI lehnt das Leistungsschutzrecht ab. Die Pressevertreter erzeugen Gegenwind.

KRIEG DER FERNE Episode V: Das Imperium schlägt zurück

Die Kritik am Leistungsschutzrecht wird von den Verlegern in Episode 5 mit einem einfachen Argument auf die Seite gewischt: Die Kritiker würden alle von Google bezahlt.

KRIEG DER FERNE Episode VI: Die Rückkehr der Ladenhüter

Kein Happy-End in Episode 6: Die Verleger setzen sich aller Vernunft zum Trotz durch, der Bundestag beschließt das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Anstatt der Ewoks feiern die Vertreter und Anwälte der großen Verlage. Ende der Geschichte? Aber nicht doch…

KRIEG DER FERNE Episode VII: Erben des Imperiums

Google will natürlich nicht kampflos aufgeben, noch dazu, da das „Leistungsschutzrecht“ genau das geworden ist, was die Kritiker immer gesagt haben: Ein bürokratisches Monster, das mehr Rechtsunsicherheit erzeugt als es eindeutig regelt. Deswegen geht auch die Desinformation durch die Verleger in Episode 7 weiter.

„Krieg der Ferne“ reimt sich nicht nur auf „Krieg der Sterne“ (die älteren unter uns werden sich erinnern, dass „Star Wars“ in Deutschland ursprünglich so hieß), sondern es verdeutlicht auch die Ferne, die die Presseverlage zur Realität mittlerweile haben. Da es in Deutschland neuerdings ja wieder opportun zu sein scheint, dem Krieg das Wort zu reden, passt das ganz gut in diesen Konflikt. Ich jedenfalls komme aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus.

Das Gesetz gehört abgeschafft. Aber ich bezweifle, dass das in naher Zukunft – wenn überhaupt – passieren wird. Also bleibt nur, auf Episode 8 zu warten…

„Steingart, Sie sind raus!“ – „Wieso das denn?“

Moderator:
Herzlich willkommen zu einer Neuauflage von „Fakten, Fakten, Fakten„, der Beitragsreihe, die Themen recherchiert, die wirklich von Bedeutung sind. In unserer Runde befinden sich heute Gabor Steingart, Mario Sixtus und Thomas Stadler. Unser Thema heute: das Leistungsschutzrecht. Herr Steingart, was haben Sie recherchiert?

Steingart:
Von den vielen Millionen deutschen Dokumenten, die das Google-Archiv auf seinen Servern bereithält, stammt kein einziger Text von einem Google-Mitarbeiter, sondern alles, was da an Artikeln begeistert, polarisiert, langweilt oder einfach nur informiert, ist von den Autoren deutscher Verlage in deutscher Sprache erstellt worden.[1]

Moderator:
Steingart, Sie sind raus!

Steingart:
Wieso das denn?

Stadler:
Die von den Verlagen geführte „Google-Debatte“ ist rabulistisch.

Sixtus:
Das deutsche Internet, erklärt von Gabor Steingart.

Moderator:
Wir sehen: Das Leistungsschutzrecht für „Presseverlage“ war, ist und bleibt ein Schuss in den Ofen. Und mittlerweile ist den Verlagen keine Entschuldigung oder Erklärung zu blöd, um zu beweisen, wie nötig es doch sei. Aber mit genau solchen Erklärungen beweisen die Presseverlage nur eins: Dass das Leistungsschutzrecht von Anfang an völlig überflüssig und eine komplette Schnapsidee war… ist… und bleibt. Gute Nacht!

 

[1] Aus dem Text „Unsere Waffen im digitalen Freiheitskampf“, der in der „Frankfurter Allgemeinen“ erschienen ist. Ein Link auf den Originaltext erfolgt aus zwei Gründen nicht: Erstens nehmen es die „Presseverlage“ auch nicht immer so genau und geben als Quelle gern mal „Internet“ an (anstatt eines konkreten Links) und zweitens wird auf diesem Blog seit der Einführung des „Leistungsschutzsrechts“ kein „Presseerzeugnis“ von deutschen Verlagen mehr verlinkt, erst recht nicht von solchen Verlagen, die das „LSR“ auch noch gut finden.

„War Porn“ von Christoph Bangert [Rezensions-Hinweis]

Nachdem unser kleiner Jubel über Beitrag Nr. 1.000 nun vorbei ist, können wir mit dem Ernst des Lebens fortfahren – und wie ernst es wird! Beim Foto-Magazin „kwerfeldein“ hat Martin Gommel den Bildband „War Porn“ von Christoph Bangert rezensiert.

Diese Rezension und natürlich auch der Bildband selbst passen sehr gut in eine Zeit, in der hochrangige Politiker unbedacht vor sich her faseln, dass Deutschland endlich wieder in mehr Kriegen mitmischen sollte. Und in einem Lied aus dem Jahr 1969 heißt es passend dazu: „War! What is it good for? Absolutely nothing!“ Und genau das ist auch eine der Aussagen von „War Porn“.

Zur Rezension dieses Buches geht es hier: kwerfeldein – „War Porn“ – Achtung! Der Artikel ist mit Bildern aus dem Band versehen, die es in sich haben (obwohl das Buch selbst noch härtere Bilder beinhaltet). Aber das ist nun mal die Realität des Krieges.